
Geschrieben von Davis Kilian, Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK)
Wenn ich einen Betrieb zum ersten Mal sehe, liegen oft zwei Probleme gleichzeitig auf dem Tisch: Etwas fehlt, und etwas anderes ist doppelt bezahlt. Beides passiert, weil Verträge über Jahre einzeln dazukommen und keiner auf das Ganze schaut. Hier bekommst du die Übersicht: was Pflicht ist, was fast jeder braucht, was nur zu manchen Betrieben passt und wann du nachprüfen solltest.
Das ist eine allgemeine Übersicht, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall hilft ein Anwalt.
Welche Versicherungen sind für meinen Betrieb Pflicht?
Die erste Pflicht ist die gesetzliche Unfallversicherung. Deine Beschäftigten sind kraft Gesetz versichert, das regelt § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII. Zuständig ist die Berufsgenossenschaft deines Gewerks. Den Beitrag zahlst du als Unternehmer, nicht deine Leute (§ 150 Abs. 1 SGB VII). Ob du selbst als Inhaber dort versichert bist, hängt von deiner Berufsgenossenschaft ab. Mehr dazu steht im Ratgeber zur Gruppenunfallversicherung.
Die zweite Pflicht ist die Kfz-Haftpflicht. Wer ein Fahrzeug mit Standort in Deutschland hält, muss nach § 1 PflVG eine Haftpflichtversicherung für Schäden abschließen, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstehen. Das betrifft deine Transporter und Firmenwagen.
Und die Betriebshaftpflicht? Für die meisten Gewerke schreibt kein Gesetz sie vor. In der Praxis kommst du trotzdem selten ohne sie aus: Viele Auftraggeber, Hausverwaltungen und Generalunternehmer verlangen vor dem Auftrag einen Nachweis. Ohne Vertrag bekommst du den Auftrag dann nicht.
Was sollte fast jeder Handwerksbetrieb haben?
Drei Verträge bilden bei den meisten Betrieben den Kern. Sie decken drei verschiedene Risiken ab und ersetzen sich nicht gegenseitig.
Betriebshaftpflicht: Sie springt ein, wenn du oder deine Leute bei der Arbeit einem anderen einen Schaden zufügen. Sie prüft, ob du haftest, zahlt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab. Was genau versichert ist, hängt davon ab, welche Tätigkeit im Versicherungsschein steht.
Inhaltsversicherung: Sie betrifft deine eigenen Sachen. Werkzeug, Maschinen, Material und Einrichtung sind je nach Tarif gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm versichert. Werkzeug im Fahrzeug oder auf der Baustelle ist meist nur mit einem eigenen Baustein dabei.
Firmenrechtsschutz: Er zahlt je nach Tarif Anwalt und Gericht, wenn du Streit mit Kunden, Lieferanten oder Mitarbeitern hast. Wartezeit und welche Bereiche versichert sind, hängen vom Tarif ab. Wo Haftpflicht und Rechtsschutz sich unterscheiden, erkläre ich im Ratgeber Haftpflicht oder Rechtsschutz.
Was kommt je nach Betrieb dazu?
Alles Weitere ist keine Frage von Pflicht, sondern von deinem Betrieb. Jeder dieser Verträge löst ein bestimmtes Problem. Hast du das Problem nicht, brauchst du den Vertrag meist auch nicht.
- Betriebsunterbrechung: Sie ersetzt je nach Tarif laufende Kosten und entgangenen Gewinn, wenn nach einem versicherten Sachschaden die Werkstatt stillsteht.
- Elektronikversicherung: Sie deckt meist auch Bedienfehler und Kurzschluss an Laptop, Messgeräten und elektronischen Maschinen, die eine Inhaltsversicherung oft nicht abdeckt.
- Bauleistungsversicherung: Sie schützt je nach Tarif das unfertige Bauwerk vor Schäden durch Unwetter, Diebstahl oder Vandalismus bis zur Abnahme.
- Cyberversicherung: Sie hilft je nach Tarif bei Hackerangriff, Erpressung und Datenverlust, sobald dein Betrieb mit Rechnern, Mails und Kundendaten arbeitet.
- Flottenversicherung: Ab mehreren Fahrzeugen kann ein gemeinsamer Vertrag die Verwaltung einfacher machen, als jedes Auto einzeln zu versichern.
- Gruppenunfallversicherung: Sie zahlt je nach Tarif auch bei Unfällen in der Freizeit, für die die Berufsgenossenschaft nicht zuständig ist.
- Betriebliche Altersvorsorge: Deine Mitarbeiter können nach § 1a BetrAVG in bestimmten Grenzen verlangen, dass ein Teil ihres Lohns in die Altersvorsorge fließt.
- Betriebliche Krankenversicherung: Ein freiwilliger Zusatz, mit dem du deinen Leuten je nach Tarif Leistungen etwa für Zähne oder Vorsorge bezahlst.
Du gründest gerade erst? Dann ist die Reihenfolge eine andere Frage. Was zuerst kommt und was warten kann, steht unter Gründen im Handwerk.
Was ist oft doppelt versichert?
Doppelt zahlen passiert selten absichtlich. Typisch sind drei Fälle.
Werkzeug und Elektronik: Der Laptop steckt in der Inhaltsversicherung und zusätzlich in einer Elektronikversicherung. Das kann sinnvoll sein, weil die Elektronikversicherung meist mehr Ursachen abdeckt. Es kann aber auch eine reine Doppelung sein. Das zeigt erst der Blick in beide Bedingungen.
Rechtsschutz: Verkehrsrechtsschutz für die Firmenwagen steckt je nach Tarif schon im Firmenrechtsschutz, wird aber manchmal noch einmal separat bezahlt.
Alte Verträge nach einem Wechsel: Ein neuer Vertrag wird abgeschlossen, der alte nicht gekündigt. Das fällt oft erst auf, wenn zwei Rechnungen für dasselbe kommen.
Doppelt versichert heißt aber nicht doppelt entschädigt. Sind dieselben Sachen bei zwei Versicherern gegen dieselbe Gefahr versichert, bekommst du nach § 78 Abs. 1 VVG insgesamt nicht mehr als den Schaden. Hast du den zweiten Vertrag ohne Kenntnis vom ersten abgeschlossen, kannst du nach § 79 VVG verlangen, dass der spätere Vertrag aufgehoben oder herabgesetzt wird.
Wie oft sollte ich meine Versicherungen prüfen?
Einmal im Jahr lohnt ein kurzer Blick. Wichtiger als der Kalender sind aber Änderungen im Betrieb. Viele Verträge berechnen den Beitrag nach Umsatz, Lohnsumme oder Zahl der Mitarbeiter, und die Betriebshaftpflicht deckt meist nur die Tätigkeiten, die im Versicherungsschein beschrieben sind. Prüfen solltest du deshalb, wenn du neue Leistungen anbietest, Leute einstellst, Fahrzeuge kaufst, umziehst oder ein zweites Lager anmietest.
Beispiel: Ein Tischler mit vier Leuten baut seit Jahren Möbel und Innentüren. Jetzt nimmt er Fenstermontage dazu. Gleichzeitig kommt ein fünfter Mitarbeiter und ein zweiter Transporter. In der Betriebshaftpflicht steht als Tätigkeit noch Möbel- und Innenausbau. Je nach Tarif ist die Fenstermontage dann nur eingeschränkt oder gar nicht versichert. Der Transporter braucht eine eigene Kfz-Haftpflicht, und neue Montagegeräte müssen in der Inhaltsversicherung mit drin sein, sonst reicht die Versicherungssumme womöglich nicht. Ein Anruf vor dem ersten Auftrag klärt das.
Worauf du achten solltest
- Tätigkeitsbeschreibung: Steht alles, was du wirklich machst, im Versicherungsschein der Betriebshaftpflicht?
- Pflicht erfüllt: Sind alle Mitarbeiter bei der Berufsgenossenschaft gemeldet und alle Fahrzeuge haftpflichtversichert?
- Versicherungssummen: Passt die Summe in der Inhaltsversicherung noch zu dem, was in Werkstatt und Fahrzeugen steht?
- Doppelungen: Leg alle Versicherungsscheine nebeneinander und schau, was zweimal vorkommt.
- Lücken: Was würde deinen Betrieb ernsthaft treffen, und welcher Vertrag zahlt dafür?
- Anlässe: Neue Leistung, neue Leute, neues Fahrzeug, neuer Standort: Dann prüfen, nicht erst beim nächsten Schaden.
- Nachweis: Verlangen Auftraggeber eine Bestätigung, hol sie rechtzeitig beim Versicherer. Wie das läuft, steht im Artikel zum Versicherungsnachweis.
Wenn du nicht sicher bist, was in deinen Verträgen steht: Ich prüfe das gern für deinen Vertrag.
Häufige Fragen
Welche Versicherungen sind für einen Handwerksbetrieb Pflicht?
Für den Betrieb schreibt das Gesetz in der Regel zwei Versicherungen vor: die Berufsgenossenschaft für deine Beschäftigten (§ 2 SGB VII) und die Kfz-Haftpflicht für jedes Fahrzeug (§ 1 PflVG). Die Sozialversicherung für dich und deine Leute ist hier nicht Thema. Die Betriebshaftpflicht ist für die meisten Gewerke keine gesetzliche Pflicht. Viele Auftraggeber verlangen sie aber, bevor sie dir einen Auftrag geben.
Was ist sinnvoll, auch wenn es keine Pflicht ist?
Bei den meisten Betrieben bilden drei Verträge den Kern: die Betriebshaftpflicht für Schäden, die du anderen zufügst, die Inhaltsversicherung für Werkzeug, Material und Einrichtung und der Firmenrechtsschutz für Streit mit Kunden, Lieferanten oder Mitarbeitern. Alles Weitere hängt von deinem Betrieb ab.
Was ist oft doppelt versichert?
Häufig doppelt sind Werkzeug und Elektronik, die in der Inhaltsversicherung und zusätzlich in einem eigenen Vertrag stecken, Verkehrsrechtsschutz im Firmenrechtsschutz und separat, und alte Verträge, die nach einem Wechsel nicht gekündigt wurden. Ob es wirklich eine Doppelung ist, zeigt der Vergleich der Bedingungen. Mehr als den Schaden bekommst du auch mit zwei Verträgen nicht (§ 78 VVG).
Wie oft sollte ich meine Versicherungen prüfen?
Einmal im Jahr lohnt ein kurzer Blick. Wichtiger sind Änderungen im Betrieb: neue Leistungen, neue Mitarbeiter, neue Fahrzeuge, ein neuer Standort. Viele Verträge berechnen den Beitrag nach Umsatz, Lohnsumme oder Mitarbeiterzahl, und die Betriebshaftpflicht deckt meist nur die Tätigkeiten, die im Versicherungsschein stehen.
Dein Betrieb im Ganzen
Welche Verträge dein Betrieb braucht, sehe ich erst, wenn ich das Ganze kenne: Gewerk, Leute, Fahrzeuge, bestehende Verträge. Dafür gibt es das Versicherungs-Aufmaß. Du schickst mir die Eckdaten und deine Versicherungsscheine, ich schaue mir deinen Betrieb an und sage dir, wo Lücken und Doppelungen sind.