Versicherung für Malerbetriebe

abgeklebtFoliegestrichen

Ein umgekippter Eimer auf dem Parkett, Sprühnebel auf dem Auto vom Nachbarn, ein Farbton, den der Kunde so nie wollte. Als Maler arbeitest du mitten in der Einrichtung anderer Leute. Deine Betriebshaftpflicht muss genau dazu passen.

Kurz gesagt

  • Deine Betriebshaftpflicht muss zu Anstrich, Tapete, Lack, Bodenbelag und Fassade passen.
  • Farbe auf Böden, Möbeln oder Autos zahlt meist die Betriebshaftpflicht. Wie Sachen geregelt sind, an denen du direkt arbeitest, hängt vom Tarif ab.
  • Streit um Farbton oder Abnahme ist kein Fall für die Haftpflicht, sondern für den Rechtsschutz.
  • Für den Moment vor dem ersten Anstrich gibt es weiter unten einen Zettel zum Abhaken.

Welche Versicherung braucht ein Malerbetrieb?

Ein Malerbetrieb braucht vor allem eine Betriebshaftpflicht, die zu Anstrich, Tapete, Lack und Fassade passt: mit klaren Regeln für Schäden an Böden, Möbeln und Fenstern des Kunden, für Arbeiten am Gerüst und für den Umgang mit Lacken und Lösemitteln.

Dazu kommen meist Firmenrechtsschutz, eine Inhalts- und Werkzeugversicherung und die Kfz-Versicherung.

Wichtig ist, dass die Betriebsbeschreibung im Vertrag zu dem passt, was du heute machst, auch wenn Bodenbeläge, Wärmedämmung oder Spritzarbeiten dazugekommen sind.

Was im Malerbetrieb passiert

Farbe auf Parkett, Teppich oder Sofa

Die Folie verrutscht, der Eimer kippt, die Rolle tropft. Schäden an Böden und Möbeln des Kunden zahlt meist die Betriebshaftpflicht.

zahlt meist: Betriebshaftpflicht

Sprühnebel auf Autos und Fenstern

Beim Spritzen an der Fassade trägt der Wind den Lack auf parkende Autos und die Scheiben nebenan. Das zahlt meist die Betriebshaftpflicht. Sind viele Autos betroffen, zählt die Deckungssumme.

zahlt meist: Betriebshaftpflicht

Fensterrahmen und Türen verkratzt

Beim Abschleifen oder Abkleben beschädigst du Rahmen, Glas oder Beschläge, die du gerade streichst. Schäden an der Sache, an der du direkt arbeitest, haben oft eine eigene Grenze.

wichtig: Bearbeitungsschäden im Vertrag

Eimer fällt vom Gerüst

An der Fassade steht dein Material drei Etagen über dem Gehweg. Fällt etwas, trifft es einen Passanten oder ein Auto. Personenschäden werden schnell teuer, auch wenn das Gerüst nicht dir gehört.

zahlt meist: Betriebshaftpflicht

Lack, Verdünner und Abbeizer

Ein Kanister läuft im Hof aus und sickert in den Boden. Ob Umweltschäden versichert sind, steht in einem eigenen Teil des Vertrags.

wichtig: Umweltschäden im Vertrag

Farbton stimmt nicht, Kunde zahlt nicht

Der Kunde verweigert die Abnahme oder kürzt die Rechnung. Neu streichen ist Gewährleistung und meist nicht versichert. Für den Streit ums Geld brauchst du einen Anwalt, keine Haftpflicht.

zahlt meist: Firmenrechtsschutz, je nach Tarif

Was genau versichert ist, hängt von Tarif und Bausteinen ab.

Zum Abhaken vor dem ersten Anstrich

Vor dem ersten Anstrich: woran denken

Viele Farbschäden entstehen, bevor die Wand Farbe sieht: beim Räumen, Abkleben und Anmischen. Geh die Karte durch, bevor du den Eimer öffnest. Die Fotos zeigen später, was vorher schon da war.

Karte vor dem AnstrichStand bleibt nur in diesem Browser
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Allgemeine Hinweise, keine vollständige Anleitung. Ob Schäden an Sachen versichert sind, an denen du direkt arbeitest, hängt vom Tarif ab.

Worauf solltest du bei deinem Vertrag achten?

Diese Fragen gehe ich beim Aufmaß mit Malerbetrieben durch. Du kannst sie auch selbst prüfen. Arbeitest du viel an der Fassade, lies zusätzlich die Versicherung für Fassadenbauer.

  1. Steht alles drin, was du machst?Anstrich, Tapete, Lackierung, Bodenbelag, Wärmedämmung, Spritzarbeiten, eigenes Gerüst: Passt die Betriebsbeschreibung zu deinen heutigen Aufträgen?
  2. Was gilt für Sachen, an denen du direkt arbeitest?Bearbeitungsschäden an Fenstern, Türen und Böden haben oft eine eigene Grenze.
  3. Reicht die Summe für Personenschäden?Wer an der Fassade über Köpfen arbeitet, sollte hier nicht knapp versichert sein.
  4. Was gilt für Lacke und Lösemittel?Umweltschäden haben oft niedrigere Grenzen als die Hauptsumme.
  5. Arbeiten Subunternehmer oder Kolonnen für dich?Prüfe, ob deine Haftung für beauftragte Betriebe mitversichert ist.

Betriebshaftpflicht fürs HandwerkWerkzeug und Transporter versichernUnd wenn dein Kunde nicht zahlt?Versicherung für Gerüstbau

Ein Ansprechpartner für deinen ganzen Betrieb

Ich arbeite mit Malerbetrieben, die alle Versicherungen bei mir bündeln. Dann sehe ich die Lücken, und du hast eine Nummer, wenn auf der Baustelle etwas passiert.

Das Aufmaß ist kostenlos: Du schickst mir deine Verträge, ich sage dir, was passt, was fehlt und wo du vielleicht doppelt zahlst. Bestehende Verträge stellen wir jeweils zum Ablauf um.

Häufige Fragen von Malerbetrieben

Welche Versicherungen braucht ein Malerbetrieb?

Vor allem eine Betriebshaftpflicht, die zu Anstrich, Tapete, Lack und Fassade passt. Dazu kommen meist Firmenrechtsschutz mit Bausteinen für Streit mit Mitarbeitern oder Kunden, eine Inhalts- und Werkzeugversicherung und für die Fahrzeuge die Kfz-Versicherung. Was du konkret brauchst, sage ich dir beim Aufmaß.

Sind Farbschäden an Böden und Möbeln des Kunden versichert?

Wenn du oder deine Leute sie bei der Arbeit verursacht haben, zahlt das meist die Betriebshaftpflicht. Wie weit Schäden an Sachen, an denen du direkt arbeitest, mitversichert sind, hängt vom Tarif ab. Mach vorher Fotos vom Zustand.

Was gilt bei Fassadenarbeiten mit Gerüst?

Fällt bei deiner Arbeit etwas vom Gerüst und trifft Menschen oder Autos, ist das ein Fall für deine Betriebshaftpflicht, auch wenn das Gerüst nicht dir gehört. Stellst du das Gerüst selbst, sollte das in der Betriebsbeschreibung stehen. Ich prüfe beim Aufmaß, ob deine Deckungssumme zu Arbeiten über Köpfen passt.

Sind Schäden durch Lösemittel abgedeckt?

Das kommt darauf an, was passiert. Beschädigen Lack oder Verdünner Sachen des Kunden, zahlt das meist die Betriebshaftpflicht. Gelangen Stoffe in Boden oder Wasser, geht es um Umweltschäden. Ob die versichert sind, steht in einem eigenen Teil des Vertrags, oft mit niedrigeren Grenzen als die Hauptsumme.

Was, wenn der Kunde die Abnahme verweigert?

Dann hilft keine Haftpflicht, sondern der Baustein Firmen-Vertrags-Rechtsschutz, den du in der höchsten Tarifvariante wählen kannst. Er zahlt die gerichtliche Durchsetzung deiner Forderung, nach einer Wartezeit. Halte Angebot, Farbnummer, Fotos und Schriftverkehr bereit.

Kann ich nur die Haftpflicht bei dir machen?

Nein. Ich arbeite mit Betrieben, die alle Versicherungen bei mir bündeln, weil ich nur dann Lücken sicher erkenne. Das Aufmaß selbst ist kostenlos.

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