Wasserschaden beim Kunden
Eine Verbindung gibt nach, das Wasser läuft in Decken und Wände der Nachbarwohnung. Trocknung und Sanierung dauern oft Wochen.
zahlt meist: Betriebshaftpflicht
Ein Wasserschaden über drei Etagen, ein Funke beim Flämmen, ein Eimer vom Gerüst. Die Betriebshaftpflicht ist die Versicherung, die zahlt, wenn bei deiner Arbeit etwas beim Kunden kaputtgeht. Sie muss zu deinem Gewerk passen, nicht nur auf dem Papier existieren.
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Die Betriebshaftpflicht zahlt, wenn du oder deine Mitarbeiter bei der Arbeit einem anderen einen Schaden zufügen: an Personen, an Sachen und an den Kosten, die daraus folgen.
Sie prüft außerdem, ob du überhaupt haftest, und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Wie viel sie im Ernstfall zahlt, bestimmt die Deckungssumme.
Was sie nicht zahlt: die eigene Arbeit nachbessern, dein eigenes Werkzeug und den Streit um deine Rechnung. Dafür gibt es Gewährleistung, die Inhaltsversicherung und den Firmenrechtsschutz mit dem Baustein Firmen-Vertrags-Rechtsschutz.
Arten von Schäden zahlt die Betriebshaftpflicht: an Personen, an Sachen und die Kosten, die daraus folgen.aus der Antwort oben, keine Statistik
Eine Verbindung gibt nach, das Wasser läuft in Decken und Wände der Nachbarwohnung. Trocknung und Sanierung dauern oft Wochen.
zahlt meist: Betriebshaftpflicht
Beim Löten, Schweißen oder Flämmen fängt Dämmung oder Holz Feuer. Der Brandschaden beim Kunden ist ein Fall für die Betriebshaftpflicht. Prüfe, ob dein Vertrag für Arbeiten mit offener Flamme Auflagen macht, zum Beispiel Brandwache oder Feuerlöscher.
zahlt meist: Betriebshaftpflicht, Auflagen beachten
Werkzeug, Material oder ein Gerüstteil trifft einen Passanten oder ein Auto. Personenschäden werden schnell sehr teuer, deshalb zählt die Deckungssumme.
zahlt meist: Betriebshaftpflicht
Beim Bohren triffst du eine Wasser-, Gas- oder Stromleitung. Folgeschäden am Gebäude sind meist ein Haftpflichtfall, die Leitung selbst je nach Tarif.
zahlt meist: Betriebshaftpflicht, je nach Tarif
Der Parkettboden wird beim Schleifen beschädigt, beim Bohren springt eine Fliese daneben. Solche Bearbeitungsschäden haben oft eigene Grenzen. Was du selbst geliefert und eingebaut hast, gilt als deine eigene Leistung und ist nicht über die Haftpflicht versichert.
wichtig: Bearbeitungsschäden im Vertrag
Ein verlorener Schlüssel kann eine ganze Schließanlage betreffen. Ob und bis zu welcher Grenze das versichert ist, steht im Vertrag.
zahlt meist: Betriebshaftpflicht, je nach Tarif
Arbeitsunfälle deiner Leute zahlt die Berufsgenossenschaft, nicht deine Haftpflicht. Hat jemand im Betrieb grob fahrlässig gehandelt, kann die Berufsgenossenschaft sich das Geld zurückholen. Für diesen Rückgriff kann dann wieder die Betriebshaftpflicht zuständig sein.
zahlt: Berufsgenossenschaft
Was genau versichert ist, hängt von Tarif und Bausteinen ab.
Die Deckungssumme ist der Betrag, bis zu dem die Versicherung je Schaden zahlt. Reicht sie nicht, zahlst du den Rest selbst. Viele Verträge im Handwerk sind über Jahre nicht angepasst worden, während der Betrieb gewachsen ist.
Nimm deinen Vertrag und geh diese Punkte durch. Die Haftpflicht prüfe ich nie allein, sondern beim Aufmaß zusammen mit allen anderen Verträgen deines Betriebs.
Reicht sie nicht, zahlst du den Rest selbst.
Unsicher bei einem Punkt? Dann gehört die Frage ins Aufmaß. Ich schaue mir alle Verträge deines Betriebs zusammen an, nicht die Haftpflicht allein.
Aufmaß für den ganzen Betrieb anfordernJedes Gewerk hat seine typischen Schäden. Für diese zwölf Gewerke gibt es eine eigene Seite. Bei den Versicherungen für SHK-Betriebe geht es vor allem um Wasser, bei der Versicherung für Elektriker um Brand und Überspannung und bei der Versicherung für Dachdecker um Heißarbeiten und offene Dächer. Bei Fassadenbauern und Gerüstbauern sind es vor allem Teile, die von oben fallen.
Dein Gewerk ist nicht dabei? Weitere Seiten folgen, schreib mir gern.
Die Betriebshaftpflicht zahlt Schäden, die du verursachst. Der Firmenrechtsschutz zahlt Anwalt und Gericht, wenn du selbst dein Recht durchsetzen musst, etwa mit dem Baustein Arbeitsrecht gegen einen Mitarbeiter oder, mit dem Baustein Firmen-Vertrags-Rechtsschutz aus der höchsten Tarifvariante, vor Gericht gegen einen Kunden, der nicht zahlt.
| Situation | Betriebshaftpflicht | Firmenrechtsschutz |
|---|---|---|
| Du beschädigst beim Kunden etwas | zahlt meist den Schaden | nicht zuständig |
| Kunde fordert zu Unrecht Geld von dir | wehrt die Forderung meist ab | nicht zuständig |
| Kunde zahlt deine Rechnung nicht | nicht zuständig | nur mit Baustein Firmen-Vertrags-Rechtsschutz, vor Gericht |
| Mitarbeiter klagt gegen die Kündigung | nicht zuständig | mit Baustein Arbeitsrecht |
Mehr zum FirmenrechtsschutzInhalt, Werkzeug und TransporterAlle GewerkeGerade am Gründen? Der Fahrplan
Die eigene Arbeit nachzubessern gehört zur Gewährleistung und ist in der Regel nicht versichert. Wenn der Mangel aber andere Sachen beschädigt, kann die Haftpflicht für diesen Folgeschaden greifen.
Dein eigenes Werkzeug, deine Maschinen und dein Material sind über die Inhalts- oder Werkzeugversicherung abgesichert, nicht über die Haftpflicht. Unfälle deiner Mitarbeiter laufen über die Berufsgenossenschaft. Und wer einen Schaden absichtlich herbeiführt, ist nicht versichert.
Das hängt vom Gewerk und von deinen Auftraggebern ab. Wer über Köpfen, mit Wasser oder mit Feuer arbeitet, sollte nicht knapp versichert sein. Gerade bei älteren Verträgen lohnt der Blick, ob die Summe noch passt. Ich prüfe deine beim Aufmaß.
Für die meisten Gewerke schreibt das Gesetz sie nicht vor. Viele Auftraggeber verlangen aber einen Nachweis, bevor du anfangen darfst, und ohne sie zahlst du jeden Schaden selbst.
Teilweise. Solche Bearbeitungsschäden sind in vielen Tarifen mitversichert, oft aber mit eigener Grenze. Prüfe die Grenze in deinem Vertrag.
Viele Verträge enthalten Schlüsselverlust mit einer eigenen Grenze. Bei Schließanlagen von Hausverwaltungen oder Firmen lohnt sich ein genauer Blick.
Deine eigene Haftung für Betriebe, die du beauftragst, ist je nach Tarif mitversichert. Die Subunternehmer selbst brauchen trotzdem eine eigene Betriebshaftpflicht.
Die eigene Arbeit nachzubessern, dein eigenes Werkzeug, Unfälle deiner Mitarbeiter und Streit um deine Rechnung. Dafür gibt es Gewährleistung, die Inhaltsversicherung, die Berufsgenossenschaft und den Firmenrechtsschutz mit dem Baustein Firmen-Vertrags-Rechtsschutz.
Nein. Ich arbeite mit Betrieben, die alle Versicherungen bei mir bündeln, weil ich nur dann Lücken sicher erkenne. Das Aufmaß selbst ist kostenlos.
Ich arbeite mit Handwerksbetrieben, die alle Versicherungen bei mir bündeln. Dann sehe ich die Lücken, und du hast eine Nummer, wenn auf der Baustelle etwas passiert.
Das Aufmaß ist kostenlos: Du schickst mir deine Verträge, ich sage dir, was passt, was fehlt und wo du vielleicht doppelt zahlst. Bestehende Verträge stellen wir jeweils zum Ablauf um.

Du schickst, ich prüfe, du bekommst die Auswertung. Ich melde mich am selben Werktag.
Das Aufmaß ist kostenlos, auch wenn wir am Ende nicht zusammenkommen. Voraussetzung für die Zusammenarbeit: alle Versicherungen deines Betriebs bei mir.
Am schnellsten per WhatsApp
Mach Fotos von deinen Verträgen und schick sie mir. Den Rest klären wir am Telefon.
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