Gründen im Handwerk: der Fahrplan

Kammer, Gewerbeamt, Finanzamt, Berufsgenossenschaft, Versicherungen. Hier steht, was du in welcher Reihenfolge erledigst, wo du es erledigst und was ab dem ersten Auftrag abgesichert sein muss.

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Kurz gesagt

  1. Die Reihenfolge: Handwerkskammer, Gewerbeamt, Finanzamt, Berufsgenossenschaft, dann die Versicherungen, bevor der erste Auftrag startet.
  2. Förderung klärst du vor dem Start, weil es bei vielen Hilfen auf den Zeitpunkt des Antrags ankommt.
  3. Ab dem ersten Auftrag brauchst du eine Betriebshaftpflicht, die zu deinen Arbeiten passt.
  4. Verbindlich sind Kammer, Finanzamt und die verlinkten amtlichen Stellen. Hier steht der Überblick.
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Wie gründest du einen Handwerksbetrieb?

Einen Handwerksbetrieb gründest du in dieser Reihenfolge: klären, ob dein Handwerk zulassungspflichtig ist, Eintragung bei der Handwerkskammer, Gewerbeanmeldung, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ans Finanzamt, Berufsgenossenschaft und Sozialversicherung, dann die Versicherungen, bevor der erste Auftrag startet.

Finanzierung und Förderung klärst du vor dem Start, weil es bei vielen Hilfen auf den Zeitpunkt des Antrags ankommt. Steuer, Recht und Förderung beschreibe ich hier nur im Überblick. Verbindlich sind deine Handwerkskammer, dein Finanzamt und die jeweils verlinkte amtliche Stelle.

Welche Schritte gehören zur Gründung?

Der Fahrplan führt vom ersten Plan bis zur ersten Rechnung. Die Schritte 5 bis 8 hängen eng zusammen und laufen oft in derselben Woche.

  1. Plan und Zahlen aufschreibenWas bietest du an, für wen, was brauchst du an Werkzeug, Fahrzeug und Material, und wie viel musst du im Monat verdienen. Banken und Arbeitsagentur fragen nach einem Geschäftsplan.
  2. Zulassung klärenFrag deine Handwerkskammer, ob dein Handwerk zulassungspflichtig, zulassungsfrei oder handwerksähnlich ist. Davon hängt ab, welchen Nachweis du brauchst.
  3. Beratung und Förderung vor dem StartGründungsberatung der Handwerkskammer, Gespräch mit der Bank, bei Arbeitslosigkeit mit der Arbeitsagentur. Klär Förderung vor dem Start. Viele Anträge, etwa der KfW-Kredit und der Gründungszuschuss, müssen gestellt sein, bevor du loslegst.
  4. Rechtsform wählenDie meisten Handwerker starten als Einzelunternehmen. Gründest du zu zweit oder mit Haftungsbegrenzung, kommen GbR, GmbH oder UG in Frage.
  5. Bei der Handwerkskammer eintragenZulassungspflichtige Handwerke kommen in die Handwerksrolle, zulassungsfreie und handwerksähnliche in das jeweilige Verzeichnis.
  6. Gewerbe anmeldenBeim Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde, für zulassungspflichtige Handwerke mit dem Nachweis der Eintragung.
  7. Fragebogen zur steuerlichen ErfassungInnerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit elektronisch über ELSTER an dein Finanzamt. Dann bekommst du deine Steuernummer.
  8. Berufsgenossenschaft, Kranken- und RentenversicherungUnternehmen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft melden, Krankenversicherung als Selbstständiger klären, Rentenversicherungspflicht prüfen.
  9. Konto, Buchhaltung, RechnungenEin eigenes Geschäftskonto, ein System für Belege und eine Vorlage für Angebot und Rechnung mit allen Pflichtangaben.
  10. Versicherungen vor dem ersten AuftragBetriebshaftpflicht, Transporter, Werkzeug. Viele Auftraggeber wollen den Haftpflichtnachweis sehen, bevor du anfängst.
  11. Erster AuftragSchriftliches Angebot, klare Leistungsbeschreibung, Abnahme dokumentieren, Rechnung schreiben.

Brauchst du einen Meister, um zu gründen?

Einen Meister brauchst du, wenn dein Handwerk zulassungspflichtig ist.

Die zulassungspflichtigen Handwerke stehen in Anlage A der Handwerksordnung, laut Zentralverband des Deutschen Handwerks derzeit 53 Gewerbe, darunter seit 2020 wieder zum Beispiel Fliesenleger und Estrichleger (ZDH, abgerufen am 11.10.2026).

Für zulassungspflichtige Handwerke wirst du in die Handwerksrolle eingetragen. Statt des Meisterbriefs können andere Nachweise reichen, etwa eine gleichwertige Prüfung oder unter bestimmten Voraussetzungen langjährige Berufserfahrung als Geselle.

Bei einer GmbH muss nicht der Inhaber den Nachweis haben: Es reicht ein Betriebsleiter, der die Voraussetzungen erfüllt.

Zulassungsfreie Handwerke (Anlage B1) und handwerksähnliche Gewerbe (Anlage B2) kannst du ohne Meister gründen. Du meldest dich trotzdem bei der Handwerkskammer und wirst in das passende Verzeichnis eingetragen.

Ob dein Handwerk zulassungspflichtig ist und welcher Nachweis reicht, entscheidet deine Handwerkskammer. Die Listen der Anlagen A, B1 und B2 findest du beim ZDH.

Wie meldest du Gewerbe und Finanzamt an?

Das Gewerbe meldest du beim Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde an, in vielen Orten auch online. Bei zulassungspflichtigen Handwerken verlangt das Amt den Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle.

Das Gewerbeamt gibt die Anmeldung an andere Stellen weiter, unter anderem an die Unfallversicherung.

Dem Finanzamt teilst du die Gründung mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mit. Laut ELSTER muss er innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit unaufgefordert und elektronisch übermittelt werden, Papier nur in Härtefällen (§ 138 Abs. 1b AO; ELSTER, abgerufen am 11.10.2026).

Im Fragebogen schätzt du deinen Umsatz und entscheidest unter anderem über die Kleinunternehmerregelung. Verzichtest du auf sie, bindet dich das mindestens fünf Jahre. Lass dich dazu von deiner Steuerberatung oder deinem Finanzamt beraten.

RechtsformFür wenHaftung
EinzelunternehmenDu gründest allein, der häufigste Start im Handwerkmit deinem Privatvermögen
GbRIhr gründet zu zweit oder mehralle Gesellschafter persönlich
GmbH oder UGDu willst die Haftung auf das Firmenvermögen begrenzengrundsätzlich nur die Gesellschaft, mehr Aufwand bei Gründung und Buchhaltung

Die Rechtsform hat Folgen für Steuer, Haftung und Sozialversicherung. Kläre sie mit Steuerberatung und Handwerkskammer. Den Fragebogen findest du bei ELSTER.

Welche Förderung gibt es für Gründer im Handwerk?

Für Gründer im Handwerk gibt es vier bekannte Wege: den Gründungszuschuss der Arbeitsagentur, den Gründerkredit der KfW, das Aufstiegs-BAföG für die Meisterschule und in einigen Bundesländern eine Meistergründungsprämie. Ob du etwas bekommst, entscheidet die jeweilige Stelle.

Gründungszuschuss: Wer Arbeitslosengeld bezieht und sich hauptberuflich selbstständig macht, kann ihn beantragen. Laut Arbeitsagentur gibt es 6 Monate lang das zuletzt bezogene Arbeitslosengeld plus 300 Euro monatlich, danach auf Antrag 9 Monate 300 Euro.

Zu Beginn brauchst du noch mindestens 150 Tage Restanspruch. Es ist eine Ermessensleistung, ein Rechtsanspruch besteht nicht (Bundesagentur für Arbeit, abgerufen am 11.10.2026).

KfW-Gründerkredit: Der ERP-Gründerkredit StartGeld finanziert laut KfW bis zu 200.000 Euro, davon bis zu 80.000 Euro für Betriebsmittel, für Gründungen und Unternehmen bis fünf Jahre nach Start. Den Antrag stellst du über deine Bank (KfW, abgerufen am 11.10.2026).

Aufstiegs-BAföG: Es fördert die Meisterschule. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bis 15.000 Euro gefördert, 50 Prozent davon als Zuschuss, der Rest als Darlehen.

Nach bestandener Prüfung wird auf Antrag die Hälfte des Restdarlehens erlassen (aufstiegs-bafoeg.de, abgerufen am 11.10.2026). Wer danach einen Betrieb gründet und im Haupterwerb führt, kann unter Bedingungen auch den Rest erlassen bekommen.

Meistergründungsprämie: Einige Bundesländer zahlen Meistern bei der Gründung oder Übernahme eines Betriebs eine Prämie. Ob es das in deinem Land gibt und unter welchen Bedingungen, weiß deine Handwerkskammer.

Wie Leasing, Kredit und Förderung bei Transporter, Maschinen oder Halle zusammenspielen, steht auf der Seite Finanzierung für Handwerksbetriebe.

Förderung ist keine Beratungsleistung von mir. Verbindlich sind arbeitsagentur.de, kfw.de, aufstiegs-bafoeg.de und deine Handwerkskammer.

Welche Versicherungen sind für Handwerker Pflicht?

Pflicht sind für Gründer im Handwerk vor allem drei Dinge: die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, eine Krankenversicherung und für viele eingetragene Handwerker die Rentenversicherung.

Für zugelassene Fahrzeuge kommt die Kfz-Haftpflicht dazu. Die Betriebshaftpflicht ist für die meisten Gewerke gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird aber von vielen Auftraggebern verlangt.

Berufsgenossenschaft: Laut DGUV musst du dein Unternehmen binnen einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden, auch ohne Mitarbeiter (§ 192 SGB VII).

Mit der Gewerbeanmeldung gilt diese Pflicht in der Regel als erfüllt (DGUV, abgerufen am 11.10.2026). Als Unternehmer bist du in der Regel nicht automatisch selbst versichert. Einige Berufsgenossenschaften sehen in ihrer Satzung eine Pflichtversicherung vor, sonst kannst du dich freiwillig versichern. Frag deine Berufsgenossenschaft.

Krankenversicherung: Als Selbstständiger wählst du zwischen freiwilliger gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Wichtig für Gründer: Krankengeld oder Krankentagegeld gibt es für Selbstständige nicht automatisch. Kläre, wovon du lebst, wenn du ein paar Wochen ausfällst.

Rentenversicherung: Wer mit einem zulassungspflichtigen Handwerk in der Handwerksrolle eingetragen ist, ist in der Regel rentenversicherungspflichtig.

Nach 18 Jahren Pflichtbeiträgen (216 Monate) kannst du dich auf Antrag befreien lassen (Deutsche Rentenversicherung, Merkblatt V0015, abgerufen am 11.10.2026). Stellst du den Antrag innerhalb von drei Monaten, wirkt die Befreiung ab dem Zeitpunkt, an dem die Voraussetzungen erfüllt sind. Sonst gilt sie erst ab Eingang des Antrags. Wer die Pflicht übersieht, muss Beiträge nachzahlen.

Zuständigkeit und Beitrag klärst du direkt bei dguv.de (Berufsgenossenschaft), bei deutsche-rentenversicherung.de und bei deiner Krankenkasse.

Welche betrieblichen Versicherungen brauchst du ab Tag 1?

Ab dem ersten Auftrag brauchst du eine Betriebshaftpflicht, die zu deinem Gewerk passt. Sie zahlt, wenn du für einen Schaden beim Kunden oder für eine Verletzung haftest, und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Ein Wasserschaden oder ein Brand bei Heißarbeiten kann einen jungen Betrieb sonst die Existenz kosten. Mehr dazu auf der Seite Betriebshaftpflicht fürs Handwerk.

Wichtig bei der Gründung ist die Betriebsbeschreibung. Im Vertrag muss stehen, was du wirklich machst. Wer als Trockenbauer versichert ist und nebenbei Fliesen legt, riskiert im Schadenfall Streit um den Versicherungsschutz.

Je nach Tarif sind Bausteine wie Bearbeitungsschäden, Schlüsselverlust oder Arbeiten mit offener Flamme eingeschlossen oder begrenzt.

Werkzeug, Maschinen und Material im Lager oder im Transporter sichert die Inhaltsversicherung ab, nicht die Haftpflicht. Prüf, ob Werkzeug im abgeschlossenen Fahrzeug über Nacht dabei ist, das regeln Tarife unterschiedlich.

Für den Transporter brauchst du die Kfz-Haftpflicht, ob Teil- oder Vollkasko sinnvoll ist, hängt von Wert und Finanzierung ab.

Der Firmenrechtsschutz zahlt je nach Tarif Anwalt und Gericht, etwa mit dem Baustein Arbeitsrecht im Streit mit einem Mitarbeiter. Streit aus Verträgen mit Kunden oder Lieferanten läuft über den Baustein Firmen-Vertrags-Rechtsschutz, den du in der höchsten Tarifvariante wählen kannst. Er zahlt nur die gerichtliche Durchsetzung. Viele Tarife haben eine Wartezeit, deshalb lohnt es sich nicht, erst im Streit abzuschließen.

VersicherungWannWarum
Betriebshaftpflichtab Tag 1Schäden beim Kunden, Nachweis für Auftraggeber
Kfz-Versicherung Transporterab Tag 1Haftpflicht ist für zugelassene Fahrzeuge Pflicht
Inhalt und Werkzeugab Tag 1Diebstahl, Brand, Wasser in Lager und Fahrzeug, je nach Tarif
FirmenrechtsschutzfrühStreit mit Kunden oder Lieferanten nur mit Vertragsbaustein vor Gericht, Wartezeit beachten
Arbeitsrecht im Rechtsschutzsobald MitarbeiterStreit um Kündigung, Abmahnung, Lohn
Berufsgenossenschaft für Mitarbeitersobald Mitarbeitergesetzliche Unfallversicherung deiner Leute
Betriebsunterbrechung, Elektronik, Cyberspäterwenn der Betrieb gewachsen ist und Ausfälle teuer werden

Was genau versichert ist, hängt von Tarif und Bausteinen ab.

Was in deinem Gewerk zählt

Jedes Gewerk hat seine eigenen Schäden. Für diese drei gibt es schon eine eigene Seite, alle anderen findest du über die Übersicht nach Gewerk.

Was musst du beim ersten Mitarbeiter beachten?

Für den ersten Mitarbeiter brauchst du eine Betriebsnummer, die du beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit beantragst.

Danach meldest du den Mitarbeiter bei seiner Krankenkasse zur Sozialversicherung an, Minijobber bei der Minijob-Zentrale. In einigen Branchen, darunter das Baugewerbe, gilt eine Sofortmeldung spätestens bei Arbeitsbeginn.

Der Berufsgenossenschaft meldest du, dass du jetzt Beschäftigte hast. Sie ist für Arbeits- und Wegeunfälle deiner Leute zuständig, nicht deine Haftpflicht. Jedes Jahr meldest du ihr die Lohnsummen.

Die Lohnabrechnung umfasst Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und Meldungen an Finanzamt und Krankenkassen. Viele kleine Betriebe geben sie an ein Lohnbüro oder die Steuerberatung. Im Firmenrechtsschutz prüfst du, ob Arbeitsrecht dabei ist.

Welche Fehler machen Gründer im Handwerk?

  • Erst arbeiten, dann versichernDer erste Auftrag läuft schon, die Betriebshaftpflicht noch nicht. Ein Schaden in dieser Zeit zahlst du selbst.
  • Fristen verpassenFragebogen ans Finanzamt, Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, Meldung zur Rentenversicherung. Alles hat Fristen.
  • Ein Konto für allesPrivat und Betrieb auf einem Konto macht die Buchhaltung teuer und die Steuer unübersichtlich.
  • Keine Rücklage für SteuernEinkommensteuer, Vorauszahlungen und Umsatzsteuer kommen später. Leg von jeder Rechnung einen Teil zurück.
  • Falsche Betriebsbeschreibung im VertragWas du wirklich machst, muss im Versicherungsvertrag stehen. Neue Tätigkeiten meldest du nach.
  • Ohne schriftliches Angebot anfangenOhne klare Leistungsbeschreibung wird jeder Nachtrag zum Streit.
  • Rentenversicherungspflicht übersehenEingetragene Handwerker in zulassungspflichtigen Handwerken sind in der Regel pflichtversichert. Wer es übersieht, zahlt nach.
  • Ausfall durch Krankheit nicht geklärtAls Selbstständiger bekommst du nicht automatisch Krankengeld. Ohne Absicherung steht der Betrieb, sobald du ausfällst.

Häufige Fragen zur Gründung im Handwerk

Brauche ich einen Meister, um einen Handwerksbetrieb zu gründen?

Nur wenn dein Handwerk zulassungspflichtig ist, also in Anlage A der Handwerksordnung steht. Statt des Meisterbriefs können andere Nachweise reichen. Zulassungsfreie und handwerksähnliche Gewerbe gründest du ohne Meister. Verbindlich entscheidet deine Handwerkskammer.

Welche Versicherungen sind für Handwerker Pflicht?

Pflicht sind die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, eine Krankenversicherung, für viele eingetragene Handwerker die Rentenversicherung und die Kfz-Haftpflicht für zugelassene Fahrzeuge. Die Betriebshaftpflicht ist meist nicht gesetzlich vorgeschrieben, viele Auftraggeber verlangen sie aber.

Welche Versicherung brauche ich als Gründer zuerst?

Die Betriebshaftpflicht, und zwar vor dem ersten Auftrag. Dazu kommen die Versicherung für den Transporter und eine Inhaltsversicherung, sobald Werkzeug und Material Wert haben.

Muss ich als Handwerker in die Rentenversicherung einzahlen?

Wenn du mit einem zulassungspflichtigen Handwerk in der Handwerksrolle eingetragen bist, in der Regel ja. Nach 18 Jahren Pflichtbeiträgen kannst du dich auf Antrag befreien lassen. Die Deutsche Rentenversicherung prüft deinen Fall.

Wie lange habe ich Zeit für den Fragebogen ans Finanzamt?

Einen Monat nach Aufnahme der Tätigkeit. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wird elektronisch über ELSTER übermittelt, ohne dass das Finanzamt dich auffordert.

Wann muss ich mich bei der Berufsgenossenschaft anmelden?

Binnen einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit, auch ohne Mitarbeiter. Mit der Gewerbeanmeldung gilt diese Pflicht in der Regel als erfüllt, weil das Gewerbeamt die Daten weitergibt.

Gibt es Förderung für die Gründung im Handwerk?

Ja, zum Beispiel den Gründungszuschuss der Arbeitsagentur, den Gründerkredit der KfW, das Aufstiegs-BAföG für die Meisterschule und in einigen Bundesländern eine Meistergründungsprämie. Ob du etwas bekommst, entscheidet die jeweilige Stelle.

Kann ich nebenberuflich ein Handwerk gründen?

Ja. Eintragung, Gewerbeanmeldung, Finanzamt und Berufsgenossenschaft gelten auch im Nebenerwerb. Manche Förderungen, etwa der Gründungszuschuss, setzen eine hauptberufliche Selbstständigkeit voraus.

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Quellen

  1. Bundesagentur für Arbeit: Gründungszuschuss beantragen, abgerufen am 11.10.2026
  2. KfW: ERP-Gründerkredit StartGeld (067), abgerufen am 11.10.2026
  3. Aufstiegs-BAföG: Wie wird mit dem Aufstiegs-BAföG gefördert? und Beispiel Existenzgründung, abgerufen am 11.10.2026
  4. Zentralverband des Deutschen Handwerks: Gewerbe der Handwerksordnung, Anlage A, abgerufen am 11.10.2026
  5. ELSTER: Unternehmen gegründet oder selbständig gemacht?, abgerufen am 11.10.2026
  6. DGUV: Ein neues Unternehmen anmelden, abgerufen am 11.10.2026
  7. Deutsche Rentenversicherung: Merkblatt zur Versicherungspflicht der Gewerbetreibenden in Handwerksbetrieben (V0015), abgerufen am 11.10.2026