
Geschrieben von Davis Kilian, Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK)
Wofür ist meine Betriebshaftpflicht eigentlich da?
Die Haftpflicht schützt dich vor Forderungen anderer. Du beschädigst beim Kunden das Parkett, ein Mitarbeiter lässt eine Leiter auf ein parkendes Auto kippen, ein Passant stolpert über dein Material. Dann will jemand Geld von dir. Genau dafür ist die Betriebshaftpflicht da.
Das Gesetz beschreibt zwei Aufgaben. Nach § 100 VVG muss der Versicherer dich von Ansprüchen Dritter freistellen und unbegründete Ansprüche abwehren. Heißt: Ist die Forderung berechtigt, zahlt die Haftpflicht im Rahmen der Deckungssumme. Ist sie überzogen oder unberechtigt, kämpft die Haftpflicht für dich dagegen.
Dieser zweite Teil heißt oft passiver Rechtsschutz. Der Name führt in die Irre, denn er hat mit einer Rechtsschutzversicherung nichts zu tun. Er steckt in der Haftpflicht selbst. Nach § 101 VVG gehören auch die Gerichts- und Anwaltskosten dazu, die für die Abwehr nötig sind. Den Anwalt für die Abwehr stellt und bezahlt in der Regel der Versicherer. Die Haftpflicht prüft, verhandelt und führt meist auch den Prozess.
Wichtig: Die Haftpflicht hilft nur bei Schadenersatz. Sie zahlt nicht für Streit über deine Rechnung, über einen Arbeitsvertrag oder einen Bußgeldbescheid.
Und wofür brauche ich dann einen Rechtsschutz?
Der Rechtsschutz dreht die Richtung um. Hier geht es nicht darum, dass jemand etwas von dir will, weil du ihm geschadet hast. Hier geht es um deine eigenen Rechte. Nach § 125 VVG muss der Versicherer die Leistungen erbringen, die für die Wahrnehmung deiner rechtlichen Interessen erforderlich sind, und zwar im vereinbarten Umfang. Auf diesen letzten Teil kommt es an.
Im Alltag heißt das meist: Der Rechtsschutz zahlt deinen Anwalt, Gerichtskosten, Zeugen und Gutachter, die das Gericht bestellt, und im verlorenen Prozess die Kosten der Gegenseite. Das gilt aber nur für die Bereiche, die in deinem Vertrag stehen. Typische Bereiche im Firmenrechtsschutz sind je nach Tarif:
- Arbeitsrecht, wenn ein Mitarbeiter gegen eine Kündigung klagt.
- Verkehrsrecht für deine Fahrzeuge, etwa bei Bußgeld oder Unfallstreit.
- Schadenersatzrecht, wenn du selbst Schadenersatz von anderen forderst.
- Strafrecht, wenn gegen dich wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt wird.
- Vertragsrecht, also Streit mit Kunden oder Lieferanten. Dieser Bereich ist für Betriebe oft nur als eigener Baustein zu haben oder gar nicht.
Und noch ein Unterschied: Der Rechtsschutz hilft meist nicht beim Abwehren von Schadenersatzforderungen gegen dich. Das ist die Aufgabe der Haftpflicht. Die beiden Verträge überschneiden sich also kaum. Sie greifen an verschiedenen Stellen.
Wie sieht das auf der Baustelle aus?
Beispiel: Ein SHK-Betrieb baut in einem Einfamilienhaus ein neues Bad ein. Drei Wochen nach der Abnahme löst sich eine Pressverbindung hinter der Vorwand. Wasser läuft in die Decke, im Wohnzimmer darunter sind Parkett und Decke hin. Der Hausbesitzer schickt eine Forderung für die Reparatur im Wohnzimmer.
Jetzt ist die Betriebshaftpflicht dran. Sie prüft, ob der Betrieb für den Schaden verantwortlich ist und ob die Summe stimmt. Den Schaden am Wohnzimmer zahlt sie je nach Tarif, soweit er berechtigt ist. Will der Kunde mehr, als der Schaden wert ist, verhandelt die Haftpflicht und wehrt den Rest ab. Die Kosten für das neue Rohrstück und die eigene Nacharbeit am Bad zahlt sie in vielen Tarifen nicht, denn das ist die eigene Leistung des Betriebs.
Dann kommt Teil zwei. Der Kunde ist sauer und zahlt die Schlussrechnung für das Bad nicht, obwohl das Bad fertig ist und der Wasserschaden geregelt wird. Jetzt will der Betrieb sein Geld. Das ist kein Haftpflichtfall mehr, denn niemand fordert Schadenersatz vom Betrieb. Der Betrieb fordert selbst etwas. Hier hilft nur ein Rechtsschutz, und zwar nur dann, wenn der Tarif Streit aus Verträgen mit Kunden einschließt. Ohne diesen Baustein zahlt der Betrieb den Anwalt selbst.
Am selben Bad greifen also beide Verträge nacheinander: erst die Haftpflicht für den Schaden beim Kunden, dann der Rechtsschutz für die offene Rechnung. Fehlt einer der beiden, bleibt ein Teil des Ärgers am Betrieb hängen.
Das ist eine allgemeine Übersicht, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall hilft ein Anwalt.
Was sollte ich zuerst abschließen?
Für die meisten Handwerksbetriebe steht die Betriebshaftpflicht an erster Stelle. Mehr dazu findest du auf der Seite Betriebshaftpflicht fürs Handwerk.
Den Rechtsschutz solltest du trotzdem nicht erst dann abschließen, wenn es schon brennt. Rechtsschutz hat meist eine Wartezeit, und Streit, der vor Vertragsbeginn angefangen hat, ist in aller Regel nicht versichert. Wer Mitarbeiter hat, mit Fahrzeugen unterwegs ist oder öfter Ärger um Rechnungen hat, sollte sich das früh ansehen. Was im Firmenrechtsschutz steckt und was nicht, steht auf der Seite Firmenrechtsschutz.
Worauf du achten solltest
- Prüf, ob deine Haftpflicht zu dem passt, was du wirklich machst. Eine Tätigkeit, die nicht im Vertrag steht, ist oft nicht versichert.
- Schau dir die Deckungssumme an. Sie ist die Obergrenze für das, was die Haftpflicht an Schadenersatz je Schaden zahlt. Die Kosten der Abwehr trägt der Versicherer nach § 101 Abs. 2 VVG auch über die Deckungssumme hinaus.
- Klär, ob dein Rechtsschutz Arbeitsrecht und Verkehrsrecht für deine Fahrzeuge enthält, wenn du Mitarbeiter und Fahrzeuge hast.
- Frag gezielt nach Vertragsrecht mit Kunden. Ohne diesen Baustein zahlt der Rechtsschutz meist nicht, wenn ein Kunde deine Rechnung nicht bezahlt.
- Achte auf Wartezeit und Selbstbeteiligung im Rechtsschutz. Beides steht in den Bedingungen deines Tarifs.
- Melde einen Schaden oder Streit früh. Schreib der Gegenseite nichts zu, bevor du mit deiner Versicherung gesprochen hast.
Häufige Fragen
Wer zahlt bei Schaden, wer bei Streit?
Hast du jemand anderem einen Schaden zugefügt, ist die Betriebshaftpflicht dran. Sie zahlt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab. Willst du selbst etwas durchsetzen oder musst du dich verteidigen, zum Beispiel gegen einen Mitarbeiter vor dem Arbeitsgericht, zahlt je nach Tarif der Firmenrechtsschutz Anwalt und Gericht.
Brauche ich beides?
Die beiden Verträge ersetzen sich nicht, weil sie verschiedene Fälle abdecken. Die Haftpflicht schützt vor Forderungen anderer, der Rechtsschutz hilft dir, wenn du selbst vor Gericht gehen musst. Ob du beides brauchst, hängt davon ab, wie viel Streit in deinem Alltag vorkommt: mit Kunden, Mitarbeitern, Lieferanten oder im Straßenverkehr.
Was kommt zuerst?
Für die meisten Betriebe zuerst die Betriebshaftpflicht. Ein einziger Personen- oder Sachschaden kann einen kleinen Betrieb ruinieren, und manche Auftraggeber fragen vor dem Auftrag nach einem Nachweis. Der Rechtsschutz kommt danach, aber nicht erst, wenn der Streit schon da ist: Rechtsschutz hat meist eine Wartezeit und hilft nicht bei Streit, der vor Vertragsbeginn angefangen hat.