Ratgeber · Betriebshaftpflicht

Was ist ein Bearbeitungsschaden?

Von Davis Kilian · veröffentlicht am · geprüft am · Lesezeit 6 Min

Davis Kilian

Geschrieben von Davis Kilian, Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK)

Was genau zählt als Bearbeitungsschaden?

Du arbeitest an etwas, das dem Kunden gehört. Dabei geht genau dieses Teil kaputt. Das ist der Bearbeitungsschaden, manche Bedingungen nennen ihn auch Tätigkeitsschaden. Entscheidend ist nicht, wie groß der Schaden ist, sondern wo er entsteht: an der Sache, die du gerade bearbeitest, reparierst, einbaust oder anschließt.

Davon zu unterscheiden ist der normale Sachschaden. Fällt dir beim Streichen die Leiter auf das Auto des Kunden, hat das Auto mit deinem Auftrag nichts zu tun. Solche Schäden deckt die Betriebshaftpflicht meist schon in der Grunddeckung. Beim Bearbeitungsschaden sieht das anders aus.

Warum ist das nicht einfach in meiner Haftpflicht drin?

Weil Versicherer genau an dieser Stelle das höchste Risiko sehen. Wer jeden Tag an fremden Sachen arbeitet, beschädigt sie häufiger als Dinge, die nur zufällig in der Nähe stehen. Deshalb schließen viele Tarife Schäden an bearbeiteten Sachen in der Grunddeckung aus. Mitversichert sind sie dann nur über eine Erweiterung, die je nach Tarif Bearbeitungsschaden, Tätigkeitsschaden oder Schaden an fremden Sachen heißt.

Auch wenn die Klausel drin ist, gilt sie meist nicht in voller Höhe. In vielen Tarifen gibt es für Bearbeitungsschäden eine eigene Höchstsumme, das sogenannte Sublimit. Sie liegt meist deutlich unter der Deckungssumme, die vorne auf deinem Versicherungsschein steht. Dazu kommt oft eine Selbstbeteiligung je Schaden. Wie hoch beides ist, steht in deinen Bedingungen und unterscheidet sich je nach Tarif stark.

Wie sieht das in meinem Gewerk aus?

Ein paar typische Fälle zeigen, wie nah der Bearbeitungsschaden am Alltag liegt. Alle Beispiele sind erfunden, kommen so aber regelmäßig vor.

Beispiel Maler: Du schleifst im Altbau die Türzargen ab. Die Schleifmaschine rutscht ab und reißt eine tiefe Kerbe in die Tür, die du lackieren sollst. Die Tür ist die bearbeitete Sache. Ob der Schaden gezahlt wird, hängt davon ab, ob dein Tarif Bearbeitungsschäden einschließt. Mehr zu den Risiken im Malerbetrieb findest du auf der Seite zur Maler-Versicherung.

Beispiel SHK: Du tauschst beim Kunden den Siphon unter dem Waschtisch. Beim Festziehen springt das Keramikbecken. Das Becken war Teil der Arbeit, an der du gerade dran warst. Läuft danach noch Wasser in den Unterschrank und weicht den Boden auf, kann der Folgeschaden am Boden wieder anders bewertet werden als das Becken selbst. Auf der Seite zur SHK-Versicherung geht es um weitere typische Fälle.

Beispiel Fliesenleger: Für einen Handtuchhalter sollst du in eine bestehende, teure Wandfliese bohren. Die Fliese reißt quer durch. Ersatz aus derselben Charge gibt es nicht mehr, im schlimmsten Fall muss die ganze Wand neu. Auch das ist ein klassischer Bearbeitungsschaden. Mehr dazu auf der Seite zur Fliesenleger-Versicherung.

Beispiel Elektro: Du schließt beim Kunden einen vorhandenen Backofen an einen neuen Anschluss an. Durch einen Fehler beim Anklemmen geht die Elektronik des Geräts kaputt. Der Backofen war die Sache, an der du gearbeitet hast. Auch hier entscheidet der Tarif.

Was ist der Unterschied zur mangelhaften Arbeit?

Das ist der Punkt, an dem die meisten Missverständnisse entstehen. Der Bearbeitungsschaden betrifft die Sache des Kunden, an der du arbeitest. Die mangelhafte Arbeit betrifft deine eigene Leistung. Streichst du die Wand fleckig, verlegst du die Fliesen schief oder ist die Leitung nicht dicht verpresst, dann hast du deinen Auftrag noch nicht richtig erfüllt.

Für diesen Fall regelt das Werkvertragsrecht, was dein Kunde verlangen kann. Nach § 634 BGB hat er bei einem mangelhaften Werk unter anderem Anspruch auf Nacherfüllung. Nach § 635 BGB kannst du dabei wählen, ob du den Mangel beseitigst oder neu herstellst, und du trägst die dafür nötigen Kosten, etwa Arbeits- und Materialkosten. Das ist eine allgemeine Übersicht, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall hilft ein Anwalt.

Diese Kosten, deine eigene Arbeit noch einmal ordentlich zu machen, nennen Versicherer Erfüllungsschaden. Den schließen Betriebshaftpflichten in aller Regel aus, auch mit Erweiterungen. Die Versicherung soll Schäden bei anderen ausgleichen, nicht deine Leistung ersetzen. Wenn du die Wand neu streichen musst, weil sie fleckig ist, zahlst du das meist selbst.

In der Praxis treffen beide Fälle oft zusammen. Bohrst du schief und reißt dabei die Fliese, kann das Nachbessern deiner Arbeit beim Erfüllungsschaden landen und die zerstörte Fliese beim Bearbeitungsschaden. Wie der Versicherer das im Einzelfall trennt, hängt von den Bedingungen und vom Hergang ab.

Worauf du achten solltest

  • Schau in deine Bedingungen, ob Bearbeitungsschäden oder Tätigkeitsschäden ausdrücklich eingeschlossen sind. Steht nichts dazu da, ist er meist nicht versichert.
  • Prüfe die Höchstsumme für diese Schäden. Sie steht im Versicherungsschein oder in den Bedingungen, meist nicht direkt neben der Deckungssumme.
  • Prüfe die Selbstbeteiligung je Schaden. Bei vielen kleinen Schäden kann sie mehr ausmachen als der Beitrag.
  • Vergleiche das Sublimit mit dem, woran du arbeitest. Wer an teuren Bädern, Küchen oder Altbautüren arbeitet, braucht eine andere Grenze als jemand, der nur Rohbau macht.
  • Rechne nicht damit, dass Nachbessern versichert ist. Das gehört zu deinem Auftrag.
  • Melde einen Schaden, bevor du selbst reparierst. Sonst kann es schwer werden, ihn später noch zu belegen.

Häufige Fragen

Ist der Bearbeitungsschaden in jeder Betriebshaftpflicht dabei?

Nein. In vielen Tarifen ist er in der Grunddeckung ausgeschlossen und nur über eine eigene Klausel oder Erweiterung mitversichert. Ob das bei dir so ist, steht in deinen Bedingungen.

Welche Beispiele für Bearbeitungsschäden gibt es im Handwerk?

Der Maler beschädigt beim Abschleifen die Tür, die er lackieren soll. Der SHK-Betrieb beschädigt beim Austausch die Armatur oder das Waschbecken. Der Fliesenleger bricht beim Bohren eine Wandfliese. Der Elektriker beschädigt beim Anschließen das Gerät des Kunden.

Gibt es eine Grenze für Bearbeitungsschäden?

Meist ja. Viele Tarife zahlen Bearbeitungsschäden nur bis zu einer eigenen Höchstsumme, die unter der allgemeinen Deckungssumme liegt, oft mit einer Selbstbeteiligung je Schaden. Die genauen Werte hängen vom Tarif ab.

Zahlt die Versicherung auch, wenn meine Arbeit mangelhaft ist?

Meist nicht. Die eigene Leistung ordentlich zu erbringen oder nachzubessern ist deine Pflicht aus dem Vertrag. Diesen sogenannten Erfüllungsschaden schließen Betriebshaftpflichten in aller Regel aus.

Weißt du, was in deinem Vertrag steht?

Ob Bearbeitungsschäden bei dir drin sind und bis zu welcher Summe, sehe ich mir im Versicherungs-Aufmaß für deinen ganzen Betrieb an. Du schickst mir, was du hast, ich sage dir, wo Lücken sind.

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