
Geschrieben von Davis Kilian, Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK)
Vorweg: Ich arbeite nur mit Betrieben, die alle ihre Versicherungen bei mir bündeln. Einzelne Verträge mache ich nicht. In diesem Artikel erkläre ich, was du davon hast, wie die Umstellung abläuft und was mit deinen laufenden Verträgen passiert.
Das ist eine allgemeine Übersicht, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall hilft ein Anwalt.
Warum sollte ich alle Verträge an einer Stelle haben?
Viele Betriebe, die mir ihre Verträge schicken, haben sie über Jahre gesammelt. Die Betriebshaftpflicht kam mit der Gründung, die Versicherung für den Transporter beim Autokauf, die Inhaltsversicherung irgendwann später über einen Bekannten. Jeder Vertrag für sich ist in Ordnung. Nur hat niemand alle zusammen angeschaut.
Genau da entstehen zwei Probleme. Das erste sind Lücken: Ein Risiko fällt zwischen zwei Verträge, weil jeder davon ausgeht, dass der andere es abdeckt. Das zweite sind Doppelungen: Dasselbe Risiko ist zweimal versichert, zum Beispiel Werkzeug in der Inhaltsversicherung und zusätzlich in einem eigenen Vertrag, je nach Tarif. Du zahlst dann zweimal. Im Schadenfall bekommst du trotzdem nicht mehr als den Schaden: Bei einer Mehrfachversicherung darfst du insgesamt höchstens den entstandenen Schaden verlangen (§ 78 Abs. 1 VVG).
Beides sieht nur, wer alle Verträge kennt. Deshalb ist die Bündelung für mich die Voraussetzung. Wenn ich nur einen Vertrag von fünf kenne, kann ich dir nicht sagen, ob dein Betrieb richtig abgesichert ist.
Was habe ich im Schadenfall davon?
Wenn etwas passiert, hast du meist andere Sorgen als die Frage, welcher Vertrag zuständig ist. Bei mehreren Ansprechpartnern rufst du oft erst den falschen an, suchst die Vertragsnummer und erzählst den Fall zweimal.
Laufen alle Verträge über meine Agentur, gibt es einen Weg: Du rufst an oder schreibst per WhatsApp, ich schaue, welcher Vertrag greift, und wir gehen den Schaden gemeinsam durch. Läuft dein Vertrag über meine Agentur, kannst du den Schaden auch mir melden. Bei anderen Verträgen meldest du direkt dem Versicherer. Das ist einer der Gründe, warum am Ende alle Verträge über mich laufen sollen: Dann gilt der eine Weg für alles.
Wer behält die Fristen im Blick?
Jeder Vertrag hat ein eigenes Ablaufdatum und eine eigene Kündigungsfrist. Bei vier oder fünf Verträgen sind das vier oder fünf Termine im Jahr, die du kennen musst, wenn du etwas ändern willst. Verpasst du eine Frist, verlängert sich der Vertrag in vielen Fällen automatisch.
Laufen deine Verträge über meine Agentur, kenne ich Ablauf und Fristen und melde mich rechtzeitig. Ändert sich etwas in deinem Betrieb, etwa ein neuer Mitarbeiter, ein neues Fahrzeug oder ein neuer Arbeitsbereich, schaue ich, welche Verträge das betrifft. Das passiert dann einmal für den ganzen Betrieb und nicht Vertrag für Vertrag.
Muss ich jetzt alles sofort kündigen?
Nein. Bestehende Verträge stellen wir jeweils zum Ablauf um. Nichts wird überstürzt gekündigt.
So läuft es ab: Im Aufmaß lege ich alle Verträge nebeneinander, mit Ablaufdatum und Kündigungsfrist. Daraus entsteht ein Plan, welcher Vertrag wann umgestellt wird. Der neue Vertrag beginnt an dem Tag, an dem der alte endet. Gekündigt wird erst, wenn feststeht, dass der neue Vertrag ohne einen Tag Pause anschließt. So entsteht keine Lücke.
Eine automatische Verlängerung darf jeweils höchstens ein Jahr betragen (§ 11 Abs. 1 VVG). Welche Kündigungsfrist gilt, steht im Artikel Wann kann ich eine Betriebsversicherung kündigen?.
Beispiel: Ein Zimmereibetrieb mit drei Mitarbeitern schickt mir Fotos von vier Verträgen. Die Betriebshaftpflicht läuft zum 1. Januar ab, die Versicherung für den Transporter ebenfalls zum Jahreswechsel, die Inhaltsversicherung zum 1. April, der Firmenrechtsschutz zum 1. Juli. Beim Aufmaß fällt auf, dass Werkzeug in zwei Verträgen versichert ist und dass die Haftpflicht eine Tätigkeit nicht nennt, die der Betrieb inzwischen regelmäßig macht. Wir stellen die Verträge nacheinander zu ihrem Ablauf um, über ein gutes halbes Jahr verteilt. Die fehlende Tätigkeit meldet der Betrieb sofort seinem bisherigen Versicherer, damit sie bis zur Umstellung versichert ist.
Was passiert mit meinen laufenden Verträgen bis dahin?
Sie laufen normal weiter. Du bist dort versichert wie bisher und zahlst die Beiträge wie bisher. Bis zur Umstellung bleibt der bisherige Versicherer für diesen Vertrag zuständig.
Passiert in dieser Zeit ein Schaden, meldest du ihn dem Versicherer, bei dem der Vertrag läuft. Bei der Haftpflicht kann es auch nach der Umstellung noch eine Rolle spielen, wann der Fehler passiert ist und wann der Schaden entstanden ist. Was dann gilt, steht in den Bedingungen des jeweiligen Vertrags. Ich prüfe das gern für deinen Vertrag.
Manchmal geht es auch früher: Nach einem Schaden oder einer Beitragserhöhung gibt es je nach Vertrag ein Sonderkündigungsrecht. Ob das bei dir passt, schauen wir uns im Einzelfall an. Einen Vertrag nur wegen der Bündelung vorzeitig aufzulösen, ist dagegen kein Ziel.
Worauf du achten solltest
- Sammle alle Verträge, auch die, die über einen Bekannten oder beim Autokauf entstanden sind. Ein Foto pro Vertrag reicht für den Anfang.
- Notiere zu jedem Vertrag Ablaufdatum und Kündigungsfrist, oder lass es mich im Aufmaß machen.
- Kündige keinen Vertrag, bevor der Anschluss steht.
- Schau bei Doppelungen genau hin: Was in zwei Verträgen steht, ist nicht doppelt so gut versichert.
- Melde Änderungen im Betrieb, etwa neue Tätigkeiten, Mitarbeiter oder Fahrzeuge, auch während der Umstellung.
- Schäden aus der laufenden Vertragszeit gehen an den Versicherer, bei dem der Vertrag zu der Zeit läuft.
Häufige Fragen
Warum alle Verträge an einer Stelle?
Weil nur der, der alle Verträge kennt, sieht, wo etwas fehlt und wo du doppelt zahlst. Dazu kommt ein fester Weg im Schadenfall und ein Überblick über alle Fristen. Deshalb arbeite ich nur mit Betrieben, die alle Versicherungen bei mir bündeln.
Wie läuft die Umstellung zum Ablauf?
Wir legen alle Verträge mit ihrem Ablaufdatum und ihrer Kündigungsfrist nebeneinander. Jeder Vertrag wird zu seinem eigenen Ablauf umgestellt. Der neue Vertrag beginnt an dem Tag, an dem der alte endet. Gekündigt wird erst, wenn feststeht, dass der neue Vertrag ohne einen Tag Pause anschließt.
Was passiert mit laufenden Verträgen?
Sie laufen bis zu ihrem Ablauf normal weiter, du bist dort versichert wie bisher. Schäden aus dieser Zeit meldest du dem Versicherer, bei dem der Vertrag läuft. Sonderkündigungen nach einem Schaden oder einer Beitragserhöhung können eine frühere Umstellung möglich machen, je nach Vertrag.
Dein nächster Schritt: das Aufmaß
Im Versicherungs-Aufmaß schaue ich mir alle Verträge deines Betriebs an: was passt, was fehlt, wo du vielleicht doppelt zahlst, und wann welcher Vertrag umgestellt werden kann. Das Aufmaß ist kostenlos, auch wenn wir am Ende nicht zusammenkommen. Voraussetzung für die Zusammenarbeit: alle Versicherungen deines Betriebs bei mir.