Ratgeber · Bauleistung

Bauleistungsversicherung: wann brauche ich sie?

Von Davis Kilian · veröffentlicht am · geprüft am · Lesezeit 7 Min

Davis Kilian

Geschrieben von Davis Kilian, Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK)

Was versichert die Bauleistungsversicherung überhaupt?

Sie versichert deine eigene Arbeit auf der Baustelle, solange sie noch nicht abgenommen ist. Gemeint ist alles, was du schon gebaut oder eingebaut hast: die gemauerte Wand, der verlegte Estrich, die montierten Fenster, die eingezogenen Leitungen.

Versichert sind in vielen Tarifen unvorhergesehene Schäden. Das sind Schäden, mit denen du nicht rechnen konntest und die du nicht rechtzeitig abwenden konntest. Typisch sind Sturm und Starkregen, Vandalismus durch Unbekannte und je nach Tarif der Diebstahl von Teilen, die schon fest eingebaut sind. Auch Schäden durch einen eigenen Fehler auf der Baustelle sind in manchen Tarifen dabei, etwa wenn ein Kollege mit dem Radlader gegen die frische Wand fährt.

Meist nicht versichert sind Mängel an deiner Arbeit an sich, also das, was du sowieso nachbessern musst. Werkzeug, Maschinen und Baucontainer sind meist ebenfalls nicht dabei. Lose gelagertes Material auf der Baustelle ist je nach Tarif nur gegen Zusatz versichert. Was genau gilt, steht im Versicherungsschein oder in den Bedingungen.

Warum trage ich das Risiko, wenn gar nichts meine Schuld ist?

Das ist eine allgemeine Übersicht, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall hilft ein Anwalt.

Beim Werkvertrag regelt das Gesetz, wer das Risiko trägt, wenn deine Arbeit vor dem Ende zufällig beschädigt wird. Nach § 644 Abs. 1 BGB trägt der Unternehmer die Gefahr bis zur Abnahme des Werkes. Das heißt: Reißt der Sturm dein frisch gedecktes Dach herunter, bevor der Kunde es abgenommen hat, musst du in vielen Fällen noch einmal ran, und dein Geld bekommst du nur einmal. Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, geht die Gefahr nach derselben Vorschrift auf ihn über.

Wann eine Abnahme vorliegt, regelt § 640 BGB. Danach gilt ein Werk auch dann als abgenommen, wenn du nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzt und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Bei Verbrauchern brauchst du dafür einen Hinweis auf diese Folge in Textform.

Ist in deinem Vertrag die VOB/B vereinbart (das sind Vertragsbedingungen, kein Gesetz), gilt zusätzlich § 7 VOB/B. Wird deine ausgeführte Leistung vor der Abnahme durch höhere Gewalt oder andere objektiv unabwendbare Umstände beschädigt, die du nicht zu vertreten hast, behältst du für die ausgeführten Teile Ansprüche auf Vergütung nach § 6 Abs. 5 VOB/B. Ob ein Unwetter oder ein Einbruch auf der Baustelle als unabwendbar gilt, ist im Einzelfall oft streitig. Verlass dich deshalb nicht darauf.

Reicht nicht meine Betriebshaftpflicht?

Meist nicht. Die beiden decken verschiedene Dinge ab. Die Betriebshaftpflicht ist für Schäden da, die du anderen zufügst: Du beschädigst beim Bohren die Leitung des Nachbarn oder ein Passant stolpert über dein Material. Dann zahlt sie, wenn du haftest, und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Schäden an deiner eigenen Arbeit sind in der Betriebshaftpflicht meist ausgeschlossen. Und bei Sturm oder Vandalismus gibt es oft gar niemanden, der haftet. Genau diese Lücke schließt die Bauleistungsversicherung. Sie fragt meist nicht, wer schuld ist, sondern ob deine Leistung durch ein versichertes Ereignis beschädigt wurde.

Wer schließt sie ab: der Bauherr oder ich?

Das hängt vom Bauvertrag ab. Bei größeren Bauvorhaben schließt oft der Bauherr eine Bauleistungsversicherung für das ganze Objekt ab. Die beteiligten Betriebe sind dann je nach Vertrag mitversichert. Manchmal regelt der Bauvertrag, dass sich die beteiligten Betriebe an den Kosten dieser Versicherung beteiligen. Lies diese Klausel vor dem Unterschreiben.

Gibt es keine Versicherung des Bauherrn, kannst du selbst eine abschließen. Je nach Tarif geht das für ein einzelnes Bauvorhaben oder als Jahresvertrag, der alle deine Baustellen erfasst. Für Betriebe, die laufend Rohbau, Dach oder Fassade machen, ist ein Jahresvertrag meist einfacher, weil du nicht jede Baustelle einzeln anmelden musst. Ob es Meldegrenzen je Baustelle gibt, steht in den Bedingungen.

Wichtig: Doppelt zahlen bringt nichts. Frag vor Baubeginn beim Bauherrn nach, ob eine Versicherung besteht und ob du darin mitversichert bist. Lass dir das schriftlich geben.

Wann endet der Schutz?

In vielen Tarifen endet der Schutz mit der Abnahme deiner Leistung. Das passt zum Gesetz: Ab der Abnahme trägt der Kunde die Gefahr. Bei Teilabnahmen endet der Schutz je nach Tarif für den abgenommenen Teil. Außerdem steht im Vertrag meist ein spätestes Ende, auch wenn die Abnahme noch nicht erfolgt ist. Zieht sich die Baustelle, musst du die Laufzeit rechtzeitig verlängern lassen.

Was nach der Abnahme passiert, ist ein anderes Thema. Tauchen dann Mängel auf, geht es um Gewährleistung. Richtest du durch einen Mangel einen Schaden bei anderen an, ist das wieder ein Fall für die Betriebshaftpflicht.

Beispiel: Ein Fliesenleger hat in einem Mehrfamilien-Neubau die Treppenhäuser gefliest. Vor der Abnahme beschädigen Unbekannte am Wochenende die Fliesen auf mehreren Podesten und Stufen. Abgenommen ist noch nichts, also trägt der Betrieb nach § 644 BGB in der Regel die Gefahr. Ohne Versicherung stemmt er die beschädigten Fliesen auf eigene Kosten heraus und verlegt neu. Mit einer passenden Bauleistungsversicherung zahlt je nach Tarif der Versicherer das Herausnehmen und Neuverlegen, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Hätte der Bauherr eine Versicherung für das ganze Haus abgeschlossen, in der der Betrieb mitversichert ist, liefe der Schaden über diesen Vertrag.

Worauf du achten solltest

  • Frag vor jedem größeren Auftrag, ob der Bauherr eine Bauleistungsversicherung hat und ob du mitversichert bist.
  • Lies im Bauvertrag, ob du dich an den Kosten der Bauherren-Versicherung beteiligen musst.
  • Prüf, ob Diebstahl eingebauter Teile und Vandalismus in deinem Tarif enthalten sind.
  • Kläre, ob lose gelagertes Material auf der Baustelle mitversichert ist oder nur gegen Zusatz.
  • Achte auf die Selbstbeteiligung je Schaden und auf ein spätestes Vertragsende.
  • Hol die Abnahme zeitnah ein und dokumentiere sie. Bis dahin liegt das Risiko meist bei dir.
  • Fotografiere den Stand der Baustelle regelmäßig. Im Schadenfall hilft das beim Nachweis.

Ich prüfe das gern für deinen Vertrag. Weitere Versicherungen rund um den Bau findest du auf der Seite Versicherung für Baubetriebe.

Häufige Fragen

Wer schließt die Bauleistungsversicherung ab?

Das hängt vom Bauvertrag ab. Oft schließt der Bauherr eine Versicherung für das ganze Bauvorhaben ab, in der die beteiligten Betriebe je nach Vertrag mitversichert sind. Sonst schließt du als Unternehmer selbst ab, entweder für ein einzelnes Bauvorhaben oder als Jahresvertrag für alle Baustellen, je nach Tarif.

Was ist der Unterschied zur Betriebshaftpflicht?

Die Betriebshaftpflicht ist für Schäden da, die du anderen zufügst. Die Bauleistungsversicherung ist für Schäden an deiner eigenen, noch nicht abgenommenen Arbeit da, auch wenn niemand schuld ist. Schäden an der eigenen Leistung sind in der Betriebshaftpflicht meist ausgeschlossen.

Wann endet der Schutz?

In vielen Tarifen mit der Abnahme deiner Leistung, spätestens zu einem im Vertrag vereinbarten Datum. Nach der Abnahme trägt nach § 644 BGB der Besteller die Gefahr. Mängel, die danach auffallen, sind ein Thema der Gewährleistung, nicht der Bauleistungsversicherung.

Ist Diebstahl auf der Baustelle versichert?

Je nach Tarif. Oft ist der Diebstahl von Teilen versichert, die schon fest eingebaut sind. Lose gelagertes Material, Werkzeug und Maschinen sind in vielen Tarifen nicht oder nur gegen Zusatz versichert.

Dein Betrieb im Ganzen

Die Bauleistungsversicherung ist nur ein Baustein. Ob sie bei dir fehlt, doppelt läuft oder schon über den Bauherrn geregelt ist, sieht man erst im Zusammenhang mit deinen anderen Verträgen. Dafür gibt es das Versicherungs-Aufmaß: Ich schaue mir deinen ganzen Betrieb an und sage dir, wo Lücken sind.

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