
Geschrieben von Davis Kilian, Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK)
Das ist eine allgemeine Übersicht, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall hilft ein Anwalt.
Warum kann mich eine Arbeit von vor Jahren noch etwas kosten?
Weil deine Haftung nicht mit der Rechnung endet. Ein Rohr, eine Abdichtung oder eine Elektroverteilung arbeitet Jahre lang. Wenn dort etwas falsch gemacht wurde, merkt das oft niemand. Bis es tropft, brennt oder reißt.
Das Gesetz gibt deinem Kunden dafür Zeit. Bei Arbeiten an einem Bauwerk verjähren Mängelansprüche nach § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB in fünf Jahren. Bei Arbeiten an einer Sache, die kein Bauwerk ist, etwa einer Reparatur an einem Gerät, sind es nach Nr. 1 derselben Vorschrift zwei Jahre. Die Frist beginnt in beiden Fällen mit der Abnahme (§ 634a Abs. 2 BGB). Wer im Mai abnimmt, hat also bis zum Mai fünf Jahre später Zeit.
Daneben gibt es Ansprüche, die noch länger laufen können. Bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit verjähren Schadenersatzansprüche spätestens 30 Jahre nach dem Ereignis, das den Schaden ausgelöst hat (§ 199 Abs. 2 BGB). Für dich heißt das: Eine Arbeit, die du heute machst, kann dich noch beschäftigen, wenn dein Betrieb längst Geschichte ist.
Welcher Vertrag zahlt, wenn der Schaden erst später passiert?
In der Betriebshaftpflicht ist meist das Schadenereignis der Versicherungsfall. Fachleute nennen das Folgeereignisprinzip. Es zählt also nicht, wann du gearbeitet hast, sondern wann der Schaden beim Kunden passiert ist. Der Vertrag, der an diesem Tag läuft, ist meist zuständig.
Solange dein Betrieb läuft und du durchgehend versichert bist, passt das. Dein aktueller Vertrag deckt dann meist auch Schäden aus Arbeiten, die schon Jahre zurückliegen. Schwierig wird es an dem Tag, an dem dein Vertrag endet. Danach gibt es keinen Vertrag mehr, in dessen Laufzeit ein neues Schadenereignis fallen kann.
Wichtig dabei: Die Haftpflicht ersetzt meist nicht die Nachbesserung deiner eigenen Arbeit. Sie zahlt in vielen Tarifen für die Schäden, die daraus an fremden Sachen oder Personen entstehen. Also nicht die undichte Leitung, sondern das nasse Parkett und die Decke beim Nachbarn.
Was passiert, wenn ich den Betrieb aufgebe?
Du gibst den Betrieb ab, gehst in Rente oder schließt die Firma. Die Versicherung kündigst du, weil du ja nicht mehr arbeitest. Deine Haftung für die Baustellen der letzten Jahre bleibt aber. Platzt in dieser Zeit eine Leitung, die du verlegt hast, kommt die Forderung trotzdem zu dir.
Ohne Vertrag stehst du dann allein da. Genau diese Lücke schließt die Nachhaftung. In vielen Tarifen ist sie für die Fälle Betriebsaufgabe und Tod des Inhabers vorgesehen. Sie sorgt dafür, dass Schäden aus deiner früheren Arbeit auch nach Vertragsende noch versichert sind, so wie es im Vertrag geregelt ist.
Wie lange die Nachhaftung gilt, ob sie automatisch drin ist oder extra vereinbart werden muss und ob sie etwas kostet, ist je nach Tarif verschieden. Eine allgemeine Zahl kann ich dir hier nicht seriös nennen. Das steht in den Bedingungen deines Vertrags. Ich prüfe das gern für deinen Vertrag.
Beispiel: Ein Elektriker baut im Frühjahr eine neue Unterverteilung in einem Mehrfamilienhaus ein. Abnahme im Mai. Zwei Jahre später gibt er den Betrieb aus Altersgründen auf und kündigt seine Betriebshaftpflicht. Vier Jahre nach der Abnahme schmort eine lose Klemme durch, es brennt im Hausflur. Wände, Decke und Wohnungstüren sind verrußt. Die Hausverwaltung meldet sich bei ihm, noch innerhalb von fünf Jahren nach der Abnahme. Hat sein Tarif eine Nachhaftung, die diesen Zeitraum abdeckt, prüft der Versicherer den Fall. Hat er keine, muss er die Forderung selbst klären.
Was muss ich beim Wechsel der Gesellschaft beachten?
Wenn du die Gesellschaft wechselst, brauchst du meist keine Nachhaftung aus dem alten Vertrag, solange der neue Vertrag ohne Lücke anschließt. Denn nach dem Folgeereignisprinzip ist dann meist der neue Vertrag für neue Schadenereignisse zuständig, auch aus älteren Arbeiten.
Die Betonung liegt auf „ohne Lücke“. Endet der alte Vertrag am 31. Dezember und der neue beginnt erst am 15. Januar, fällt jeder Schaden in diesen zwei Wochen in ein Loch. Achte deshalb darauf, dass das Ende des alten und der Beginn des neuen Vertrags genau aneinander passen.
Gib außerdem bekannte Schäden, Reklamationen und Streitfälle beim Wechsel vollständig an. Was du beim Abschluss schon kanntest, ist im neuen Vertrag meist ausgeschlossen. Solche Fälle laufen dann über den alten Vertrag weiter, soweit das Schadenereignis in seine Laufzeit fällt. Passiert der Schaden aus einem bekannten Mangel erst nach dem Wechsel, kann eine Lücke entstehen. Kläre solche Fälle vor dem Wechsel.
Auch bei einer Übergabe an einen Nachfolger lohnt sich der Blick. Der Vertrag des Nachfolgers deckt in erster Linie seine eigene Arbeit. Ob deine früheren Baustellen mit drin sind, regelt der Vertrag. Darauf würde ich mich nicht ohne schriftliche Klärung verlassen.
Worauf du achten solltest
- Kündige deine Betriebshaftpflicht nicht einfach, wenn du aufhörst. Prüfe vorher, ob und wie lange die Nachhaftung in deinem Tarif gilt.
- Rechne mit der Frist ab Abnahme: Bei Arbeiten am Bauwerk fünf Jahre (§ 634a BGB), bei Personenschäden können Ansprüche noch länger laufen.
- Kläre, ob die Nachhaftung automatisch drin ist oder ob du sie bei Betriebsaufgabe beantragen oder melden musst, und bis wann.
- Achte beim Wechsel auf den Tag genau: Der neue Vertrag beginnt an dem Tag, an dem der alte endet.
- Gib bekannte Schäden und Reklamationen beim Wechsel vollständig an.
- Bewahre Abnahmeprotokolle und Rechnungen auf. Damit lässt sich später zeigen, wann die Frist begonnen hat.
- Läuft dein Vertrag über meine Agentur, kannst du den Schaden auch mir melden (§ 69 Abs. 1 Nr. 2 VVG). Bei anderen Verträgen meldest du direkt dem Versicherer.
Mehr zur Betriebshaftpflicht für Handwerksbetriebe findest du auf der Seite Betriebshaftpflicht im Handwerk.
Häufige Fragen
Was passiert mit meiner Haftung, wenn ich den Betrieb aufgebe?
Deine Haftung für die Arbeiten, die du gemacht hast, endet nicht mit dem Betrieb. Kunden können Ansprüche auch danach noch geltend machen. Endet dein Vertrag mit der Betriebsaufgabe, fehlt meist der Schutz für Schäden, die sich erst später zeigen. Genau dafür gibt es in vielen Tarifen eine Nachhaftung.
Wie lange gilt die Nachhaftung?
Das hängt vom Tarif ab. Ob es eine Nachhaftung gibt, wie lange sie läuft, für welche Fälle sie gilt und ob sie extra kostet, steht in den Bedingungen deines Vertrags. Ich prüfe das gern für deinen Vertrag.
Was muss ich beachten, wenn ich die Gesellschaft wechsle?
Der neue Vertrag sollte direkt an den alten anschließen, ohne einen einzigen Tag Lücke. Gib bekannte Schäden und Streitfälle beim Wechsel vollständig an. Bekannte Fälle sind beim neuen Vertrag meist ausgeschlossen und bleiben beim alten.
Brauche ich Nachhaftung, solange mein Betrieb läuft?
Solange dein Vertrag läuft, deckt er meist auch Schäden aus älteren Arbeiten, wenn das Schadenereignis in die Vertragszeit fällt. Wichtig wird die Nachhaftung, wenn der Vertrag endet: bei Betriebsaufgabe, Rente, Verkauf oder Tod des Inhabers.