
Geschrieben von Davis Kilian, Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK)
Was zahlt eine Elektronikversicherung, was die Inhaltsversicherung nicht zahlt?
Der Unterschied liegt in der Art, wie der Schutz aufgebaut ist. Die Inhaltsversicherung zahlt meist nur bei benannten Gefahren. Das sind in vielen Tarifen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl. Was nicht in dieser Liste steht, ist nicht versichert.
Die Elektronikversicherung dreht das um. Sie ist meist eine Allgefahrendeckung: Versichert ist jeder unvorhergesehene Schaden am Gerät, solange er nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Dazu gehören in vielen Tarifen Bedienfehler, Ungeschicklichkeit, Fallschäden, Überspannung, Kurzschluss, Feuchtigkeit und Wasser. Diebstahl ist je nach Tarif mitversichert oder nur unter bestimmten Bedingungen.
Für deinen Alltag heißt das: Die Inhaltsversicherung hilft, wenn die Werkstatt brennt oder jemand einbricht. Die Elektronikversicherung hilft meist auch dann, wenn dir das Messgerät von der Leiter fällt oder der Kaffee über die Tastatur läuft. Beide Verträge ergänzen sich. Wie sie im Schadenfall zusammenspielen, regeln die Bedingungen.
Was zählt bei mir als Elektronik?
Meist alles, was mit Strom arbeitet und Elektronik enthält. In einem Handwerksbetrieb sind das zum Beispiel:
- Laptop, Tablet, Diensthandy und Drucker im Büro
- Telefonanlage, Server, Kassensystem
- Mess- und Prüfgeräte, etwa Isolationsmessgerät, Installationstester, Thermografiekamera
- Rotationslaser, Linienlaser und digitale Nivelliergeräte
- Elektronische Steuerungen an Maschinen, etwa an einer CNC-Fräse oder einem Kantenanleimer
Bei Maschinen ist die Grenze wichtig. Die Elektronikversicherung deckt meist die Steuerung und die elektronischen Bauteile. Für die Mechanik der Maschine gibt es je nach Tarif eine eigene Maschinenversicherung. Welche Geräte genau versichert sind, steht im Versicherungsschein oder in den Bedingungen. Viele Tarife arbeiten mit einer Geräteliste oder mit Gerätegruppen und einer Gesamtsumme.
Software und Daten sind meist nicht automatisch dabei. Die Kosten, um Daten wiederherzustellen, sind in manchen Tarifen als Zusatz versicherbar. Für Angriffe von außen ist eher die Cyberversicherung gedacht.
Sind Laptop und Messgerät auch auf der Baustelle versichert?
Hier liegt bei vielen Verträgen die Lücke. Viele Elektronikversicherungen versichern Geräte am Betriebsort, also in Büro und Werkstatt. Sobald das Gerät das Grundstück verlässt, gilt der Schutz nur, wenn tragbare Geräte ausdrücklich mitversichert sind. Oft heißt das „mobile Geräte“ oder „Außenversicherung“.
Für mobile Geräte gelten je nach Tarif eigene Regeln:
- eine niedrigere Höchstsumme je Gerät oder je Schaden
- eine eigene Selbstbeteiligung
- Diebstahl aus dem Fahrzeug nur, wenn das Fahrzeug abgeschlossen war und das Gerät nicht sichtbar lag, manchmal nur zu bestimmten Uhrzeiten
- Diebstahl auf der offenen Baustelle oft gar nicht oder nur mit Zusatz
Gerade als Elektriker hast du teure Prüfgeräte jeden Tag im Transporter und beim Kunden. Wenn dein Vertrag nur den Betriebsort kennt, ist genau dieses Gerät dort draußen ohne Schutz.
Beispiel: Ein Geselle misst in einem Neubau eine Unterverteilung durch. Er stellt den Installationstester auf einen Eimer, rempelt ihn beim Umdrehen an, das Gerät fällt auf den Estrich und das Display ist hin. Die Inhaltsversicherung zahlt hier meist nicht, weil keine benannte Gefahr vorliegt. Eine Elektronikversicherung mit mobilen Geräten zahlt in vielen Tarifen die Reparatur oder den Ersatz, abzüglich Selbstbeteiligung. Ohne die Vereinbarung für mobile Geräte ginge der Betrieb leer aus, weil der Schaden nicht am Betriebsort passiert ist.
Zahlt die Versicherung, wenn ich das Gerät selbst kaputt mache?
In vielen Tarifen ja. Bedienfehler und Ungeschicklichkeit sind meist genau das, wofür die Elektronikversicherung da ist. Ein falsch angeschlossenes Kabel, ein Sturz vom Gerüst, ein Gerät, das im Regen liegen geblieben ist: Solche Fälle sind in vielen Bedingungen versichert.
Grenzen gibt es trotzdem. Vorsatz ist meist ausgeschlossen. Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer die Leistung kürzen (§ 81 Abs. 2 VVG). Manche Tarife verzichten darauf, das steht dann ausdrücklich in den Bedingungen.
Was ist meist nicht versichert?
Die Allgefahrendeckung klingt nach „alles“, ist es aber nicht. Meist ausgeschlossen sind:
- Verschleiß und Abnutzung, etwa ein Akku, der nach Jahren schwächer wird
- Schäden, für die der Hersteller oder Händler aus Garantie oder Gewährleistung einstehen muss
- reine Schönheitsschäden wie Kratzer, die die Funktion nicht stören
- Schäden durch Vorsatz
- Verbrauchsteile wie Druckerpatronen oder Leuchtmittel
Wichtig ist auch die Frage, was ersetzt wird. Manche Tarife zahlen den Neuwert, andere ab einem bestimmten Alter nur noch den Zeitwert. Das macht bei einem älteren Messgerät einen großen Unterschied.
Worauf du achten solltest
- Liste alle Geräte mit Kaufpreis auf. Die Versicherungssumme sollte den Neuwert aller Geräte abdecken, sonst droht je nach Tarif eine Kürzung wegen Unterversicherung.
- Prüfe, ob mobile Geräte außerhalb des Betriebs mitversichert sind und welche Höchstsumme dafür gilt.
- Lies die Regeln für Diebstahl aus dem Fahrzeug. Von diesen Auflagen hängt im Schadenfall oft ab, ob gezahlt wird.
- Kläre, ob Neuwert oder Zeitwert ersetzt wird und ab welchem Gerätealter das wechselt.
- Halte die Geräteliste aktuell. Neue Geräte melden, verkaufte streichen.
- Schau, ob deine Inhaltsversicherung Elektronik schon teilweise abdeckt, damit du nichts doppelt bezahlst.
- Bewahre Rechnungen und Seriennummern auf. Ohne sie wird jede Schadenmeldung zäh.
Ich prüfe das gern für deinen Vertrag. Passend dazu: Was gilt, wenn das Werkzeug gestohlen wird, und wie eine Betriebsunterbrechung den Ausfall abfängt, wenn die Maschine wochenlang steht.
Häufige Fragen
Was zählt als Elektronik?
Meist alles, was mit Strom arbeitet und Elektronik enthält: Laptops, Tablets, Diensthandys, Drucker, Telefonanlage, Kassensystem, Mess- und Prüfgeräte, Laser und Nivelliergeräte, Wärmebildkameras und Steuerungen von Maschinen. Was genau dazugehört, steht im Versicherungsschein oder in den Bedingungen. Viele Tarife arbeiten mit einer Geräteliste oder mit Gerätegruppen.
Sind die Geräte auch auf der Baustelle versichert?
Je nach Tarif. Viele Verträge versichern Geräte nur am Betriebsort. Tragbare Geräte außerhalb des Betriebs sind oft nur mit einer eigenen Vereinbarung für mobile Geräte versichert, manchmal mit niedrigerer Höchstsumme und strengeren Regeln für Diebstahl aus dem Fahrzeug.
Zahlt die Elektronikversicherung bei einem Bedienfehler?
In vielen Tarifen ja. Bedienfehler, Ungeschicklichkeit und Fallschäden gehören meist zu den versicherten Ursachen. Ausgeschlossen bleibt meist Vorsatz. Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer kürzen, manche Tarife verzichten darauf.
Brauche ich sie, wenn ich schon eine Inhaltsversicherung habe?
Das hängt davon ab, wie viel Elektronik du hast und wo sie eingesetzt wird. Die Inhaltsversicherung zahlt meist nur bei benannten Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruchdiebstahl. Fällt dir das Messgerät von der Leiter, hilft sie in der Regel nicht.
Alles auf einem Blatt
Elektronik ist nur ein Teil deines Betriebs. Beim Versicherungs-Aufmaß schaue ich mir an, was du hast, wo es eingesetzt wird und welche Verträge schon greifen. Du bekommst eine Übersicht, wo Lücken sind und wo du doppelt zahlst.