
Geschrieben von Davis Kilian, Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK)
Zahlt meine Betriebshaftpflicht das gestohlene Werkzeug?
Nein. Die Betriebshaftpflicht ist für Schäden da, die du anderen zufügst. Wenn du beim Kunden die Fliesen zerkratzt oder ein Passant über dein Kabel stolpert, springt sie ein. Dein eigenes Werkzeug ist dort nicht versichert, egal ob es gestohlen, verbrannt oder vom Gerüst gefallen ist.
Das überrascht viele, weil die Haftpflicht oft die erste Versicherung im Betrieb ist. Sie schützt aber dein Vermögen gegen Forderungen von außen. Für deine eigenen Sachen brauchst du eine Sachversicherung.
Und was ist mit der Kasko vom Transporter?
Die Teilkasko deckt meist den Diebstahl des Fahrzeugs selbst und seiner fest eingebauten oder mitversicherten Teile. Dazu zählen in vielen Tarifen zum Beispiel ein fest verschraubter Regaleinbau oder eine Dachleiter mit Halterung. Lose Werkzeuge, Akkugeräte, Maschinenkoffer und Material auf der Ladefläche sind über die Kasko meist nicht versichert.
Wo genau die Grenze liegt, regelt dein Kfz-Tarif. Manche Tarife schließen Ladung oder Werkzeug mit einer kleinen Summe ein, die meisten nicht. Verlass dich deshalb nicht darauf, dass „das Auto ja versichert ist“. Das aufgebrochene Schloss zahlt je nach Tarif die Teil- oder Vollkasko, das Werkzeug nicht.
Welche Versicherung zahlt dann den Diebstahl aus dem Auto?
Dafür gibt es die Inhalts- und Werkzeugversicherung. Sie versichert dein Betriebsinventar, also Werkzeug, Maschinen und oft auch Vorräte. Der Grundschutz gilt meist nur in deinen Betriebsräumen. Für Werkzeug auf der Baustelle und im Fahrzeug braucht es je nach Tarif einen eigenen Einschluss, oft als Außenversicherung oder Baustellen- und Kfz-Klausel bezeichnet.
Dieser Einschluss ist fast immer an Auflagen gebunden. Typisch sind:
- Verschlossenes Fahrzeug: Türen, Fenster und Laderaum müssen abgeschlossen sein. Stand die Schiebetür offen, zahlt der Versicherer meist nicht.
- Aufbruchspuren: In vielen Tarifen ist nur Einbruchdiebstahl versichert. Der Dieb muss das Fahrzeug also gewaltsam geöffnet haben. Ohne Spuren wird es schwer.
- Nachtzeitklausel: Je nach Tarif ist Werkzeug, das nachts im Fahrzeug bleibt, nur versichert, wenn das Fahrzeug in einer verschlossenen Garage steht. Andere Tarife verzichten darauf oder setzen eine niedrigere Grenze.
- Sichtschutz: Oft muss das Werkzeug von außen nicht zu sehen sein, etwa im geschlossenen Kastenwagen oder unter einer Abdeckung.
- Höchstgrenzen: Für Werkzeug im Fahrzeug gilt in vielen Tarifen eine eigene, niedrigere Summe als für den Betrieb. Diese Grenze steht im Versicherungsschein oder in den Bedingungen.
Lies die Auflagen deines Vertrags einmal in Ruhe. Was dort steht, entscheidet im Schadenfall mehr als die Versicherungssumme auf der ersten Seite.
Beispiel: Ein Elektriker parkt seinen Transporter am Freitagabend vor dem Haus. Im Laderaum liegen zwei Akku-Bohrhämmer, ein Messgerät und eine Kabeltrommel, zusammen mehrere tausend Euro wert. Am Samstagmorgen ist die Hecktür aufgehebelt und das Werkzeug weg. Die Betriebshaftpflicht ist hier nicht zuständig. Das aufgebrochene Schloss zahlt je nach Tarif die Teil- oder Vollkasko, das Werkzeug nicht. Hat er eine Werkzeugversicherung mit Kfz-Einschluss, kommt es auf die Nachtzeitklausel an: Verlangt sein Tarif nachts eine verschlossene Garage, kann der Versicherer die Leistung ablehnen. Verzichtet der Tarif darauf, zahlt er meist bis zur Höchstgrenze, wenn die übrigen Auflagen erfüllt sind.
Das ist eine allgemeine Übersicht, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall hilft ein Anwalt.
Bekomme ich den Neuwert oder nur den Zeitwert?
Das hängt vom Tarif ab. Das Gesetz geht ohne andere Vereinbarung vom Zeitwert aus: Ersetzt wird, was ein neuwertiges Gerät kostet, abzüglich eines Abzugs für Alter und Abnutzung (§ 88 VVG). Für einen fünf Jahre alten Bohrhammer bekommst du dann deutlich weniger, als ein neuer kostet.
Viele Inhaltsversicherungen vereinbaren stattdessen den Neuwert. Dann bekommst du den Betrag, den du für ein gleichwertiges neues Gerät zahlen musst. Manche Tarife zahlen den Neuwert nur, solange der Zeitwert noch über einem bestimmten Anteil liegt, und bei älteren Geräten nur noch den Zeitwert. Schau nach, was in deinem Vertrag steht, und achte darauf, dass die Versicherungssumme zu deinem echten Bestand passt. Ist sie zu niedrig, kürzt der Versicherer je nach Tarif die Leistung.
Was muss ich sofort tun, wenn das Werkzeug weg ist?
Was du in den ersten Stunden tust, entscheidet oft mit, ob der Versicherer zahlt. Geh so vor:
- Nichts anfassen, Fotos machen: Fotografiere die Aufbruchspuren an Tür, Schloss und Fenster, bevor jemand etwas repariert. Dazu den leeren Laderaum und den Standort des Fahrzeugs.
- Polizei: Erstatte sofort Anzeige und lass dir das Aktenzeichen geben. In vielen Tarifen ist die Anzeige bei der Polizei Pflicht.
- Stehlgutliste: Schreib auf, was fehlt: Gerät, Hersteller, Modell, Seriennummer, Kaufdatum, Preis. Reich die Liste bei der Polizei und beim Versicherer ein. Viele Tarife verlangen das unverzüglich.
- Belege sammeln: Rechnungen, Lieferscheine, Fotos vom Werkzeug. Wer seinen Bestand kennt, kann ihn auch belegen.
- Schaden melden: Den Versicherungsfall musst du dem Versicherer unverzüglich anzeigen, sobald du davon weißt (§ 30 VVG). Läuft dein Vertrag über meine Agentur, kannst du den Schaden auch mir melden (§ 69 Abs. 1 Nr. 2 VVG). Bei anderen Verträgen meldest du direkt dem Versicherer.
Danach: Kauf erst das Nötigste nach, damit die Baustelle weiterläuft, und heb alle Rechnungen auf. Ob und wie der Versicherer den Ersatz anrechnet, regelt dein Tarif.
Worauf du achten solltest
- Prüfe, ob deine Inhaltsversicherung Werkzeug im Fahrzeug und auf der Baustelle überhaupt einschließt.
- Lies die Auflagen: verschlossenes Fahrzeug, Aufbruchspuren, Nachtzeit, Sichtschutz.
- Vergleiche die Höchstgrenze für Werkzeug im Fahrzeug mit dem, was wirklich im Transporter liegt.
- Kläre, ob Neuwert oder Zeitwert vereinbart ist.
- Führe eine Liste mit Seriennummern und Fotos deiner Geräte und aktualisiere sie bei jedem Neukauf.
- Nimm teures Werkzeug über Nacht mit rein, wenn dein Tarif eine Nachtzeitklausel hat.
- Ich prüfe das gern für deinen Vertrag.
Häufige Fragen
Ist Werkzeug, das über Nacht im Auto liegt, versichert?
Je nach Tarif. Viele Werkzeugversicherungen haben eine Nachtzeitklausel: Nachts ist Werkzeug im Fahrzeug dann nur versichert, wenn das Fahrzeug in einer verschlossenen Garage steht. Andere Tarife verzichten darauf oder setzen eine niedrigere Höchstgrenze. Was für dich gilt, steht in deinen Bedingungen.
Bekomme ich den Neuwert oder den Zeitwert?
Das regelt dein Tarif. Ohne andere Vereinbarung gilt nach § 88 VVG der Zeitwert, also der Neupreis abzüglich Alter und Abnutzung. Viele Inhaltsversicherungen vereinbaren den Neuwert, manche nur bis zu einem bestimmten Alter des Geräts.
Was gehört in die Anzeige bei der Polizei?
Ort und Zeit, wann du das Fahrzeug abgestellt und wann du den Diebstahl bemerkt hast, die Aufbruchspuren und eine Stehlgutliste mit Hersteller, Modell und Seriennummer jedes Geräts. Lass dir das Aktenzeichen geben, der Versicherer fragt danach.
Zahlt die Teilkasko für gestohlenes Werkzeug?
Meist nicht. Die Teilkasko deckt den Diebstahl des Fahrzeugs und je nach Tarif fest eingebaute oder mitversicherte Teile. Lose Werkzeuge und Maschinen sind dort in der Regel nicht versichert.
Willst du wissen, wie dein Werkzeug versichert ist?
Beim Versicherungs-Aufmaß schaue ich mir deinen ganzen Betrieb an: was im Transporter liegt, was auf der Baustelle bleibt und was deine Verträge dazu sagen. Danach weißt du, wo Lücken sind.