
Geschrieben von Davis Kilian, Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK)
Wenn ich mit Betriebsinhabern über ihre Leute spreche, höre ich oft: „Die sind doch über die BG versichert.“ Das stimmt. Aber nur für einen Teil des Tages. Der Rest liegt bei jedem selbst. Hier liest du, was die Berufsgenossenschaft übernimmt, wo sie aufhört und was eine Gruppenunfallversicherung zusätzlich bringen kann.
Das ist eine allgemeine Übersicht, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall hilft ein Anwalt.
Was zahlt die Berufsgenossenschaft und was nicht?
Die Berufsgenossenschaft ist die gesetzliche Unfallversicherung. Deine Beschäftigten sind dort kraft Gesetzes versichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII). Den Beitrag zahlst du als Unternehmer allein (§ 150 SGB VII), deine Leute zahlen nichts.
Versichert sind Arbeitsunfälle. Das Gesetz meint damit Unfälle infolge der versicherten Tätigkeit, also der Arbeit im Betrieb, auf der Baustelle oder beim Kunden (§ 8 Abs. 1 SGB VII). Dazu kommt der direkte Weg zur Arbeit und zurück nach Hause (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII).
Daraus folgt die Lücke: Was nach Feierabend passiert, am Wochenende oder im Urlaub, ist keine versicherte Tätigkeit. Der Sturz beim Fußball, der Fahrradunfall am Samstag, der Ausrutscher auf der eigenen Treppe: Dafür ist die Berufsgenossenschaft nicht zuständig. Dann bleibt deinem Mitarbeiter nur die Krankenkasse und, wenn er eine hat, seine eigene private Unfallversicherung.
Und du selbst? Als Inhaber bist du nicht automatisch Beschäftigter. Ob du über die Berufsgenossenschaft versichert bist, hängt von deiner BG ab. Nach § 6 Abs. 1 SGB VII können sich Unternehmer dort freiwillig versichern. Frag bei deiner Berufsgenossenschaft nach, wie es bei dir aussieht.
Was bringt eine Gruppenunfallversicherung zusätzlich?
Eine Gruppenunfallversicherung ist ein privater Vertrag. Du schließt ihn als Betrieb ab, versichert sind deine Mitarbeiter, je nach Tarif namentlich oder als ganze Gruppe. Den Beitrag zahlst du.
Sie ersetzt die Berufsgenossenschaft nicht. Sie zahlt meist zusätzlich. Der Kern ist in vielen Tarifen die Invaliditätsleistung: Bleibt nach einem Unfall ein dauerhafter Schaden, gibt es einen Einmalbetrag. Wie hoch der ist, hängt von der vereinbarten Summe und vom Grad der Invalidität ab. Je nach Vertrag kommt das Geld beim Mitarbeiter an. Er kann damit zum Beispiel die Wohnung umbauen, ein anderes Auto kaufen oder eine Zeit mit weniger Einkommen überbrücken.
Je nach Tarif kommen weitere Bausteine dazu: eine Unfallrente, ein Krankenhaustagegeld, eine Leistung im Todesfall für die Familie oder Hilfen im Alltag nach dem Unfall. Welche davon in deinem Vertrag stehen, siehst du im Versicherungsschein oder in den Bedingungen.
Wichtig ist auch, was sie nicht leistet. Eine Unfallversicherung zahlt bei Unfällen, nicht bei Krankheit. Ein Bandscheibenvorfall beim normalen Heben, ein Herzinfarkt oder eine lange Krankheit sind meist nicht versichert. Wer wegen Krankheit nicht mehr arbeiten kann, braucht andere Verträge, zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Gilt die Gruppenunfallversicherung auch in der Freizeit?
Das hängt vom Tarif ab. Viele Tarife gibt es in zwei Varianten: nur für Unfälle im Beruf oder rund um die Uhr, also im Job und in der Freizeit. Für deine Leute ist meist die zweite Variante interessant, weil sie genau die Lücke der Berufsgenossenschaft abdeckt.
Ein reiner Berufstarif zahlt zwar zusätzlich zur Berufsgenossenschaft, lässt die Freizeit aber offen. Schau deshalb in den Versicherungsschein, welche Variante vereinbart ist.
Beispiel: Ein Geselle aus einem Malerbetrieb mit sechs Leuten fährt am Sonntag mit dem Mountainbike. Er stürzt und bricht sich das Handgelenk kompliziert. Nach der Behandlung bleibt eine Bewegungseinschränkung. Die Berufsgenossenschaft ist nicht zuständig, es war Freizeit. Die Krankenkasse zahlt die Behandlung, aber keinen Ausgleich für den bleibenden Schaden. Hat der Betrieb eine Gruppenunfallversicherung rund um die Uhr, kann der Geselle je nach Tarif einen Einmalbetrag für die Invalidität bekommen. Ob und wie viel, entscheidet der Versicherer nach dem ärztlichen Befund und den Bedingungen.
Lohnt sie sich als Mitarbeiter-Benefit?
Für deine Leute ist sie ein Schutz, den viele privat nicht haben.
Für dich als Inhaber ist sie einfach zu verwalten: ein Vertrag für den ganzen Betrieb, statt dass jeder selbst sucht. Neue Leute kommen je nach Tarif automatisch dazu, wenn du sie meldest.
Bei der Steuer und beim Lohn gibt es Regeln, die von der Vertragsgestaltung abhängen. Das kläre ich hier bewusst nicht. Sprich vor dem Abschluss mit deinem Steuerberater, wie der Beitrag in deinem Fall behandelt wird.
Sag deinen Leuten auch, dass es den Vertrag gibt. Ein Schutz, von dem keiner weiß, wird nach einem Unfall nicht gemeldet.
Worauf du achten solltest
- Freizeit eingeschlossen? Prüf, ob der Tarif nur im Beruf gilt oder rund um die Uhr.
- Wer ist versichert? Alle Mitarbeiter, auch Azubis und Minijobber, oder nur bestimmte Gruppen? Und du selbst als Inhaber?
- Invaliditätssumme: Welche Summe ist je Person vereinbart, und gibt es eine Progression, also mehr Geld bei schweren Schäden?
- Weitere Bausteine: Unfallrente, Krankenhaustagegeld, Todesfallleistung. Was steht wirklich drin?
- Meldefristen: Unfälle und Invalidität müssen meist innerhalb bestimmter Fristen gemeldet und ärztlich festgestellt werden. Die Fristen stehen in den Bedingungen.
- Wechsel im Team: Wie meldest du neue und ausgeschiedene Mitarbeiter?
- Krankheit: Erwarte keine Leistung bei Krankheit. Dafür ist eine Unfallversicherung nicht gemacht.
- Steuer: Lass die steuerliche Seite vor dem Abschluss von deinem Steuerberater prüfen.
Läuft dein Vertrag über meine Agentur, kannst du den Unfall auch mir melden. Bei anderen Verträgen meldest du direkt dem Versicherer. Wenn du schon eine Gruppenunfallversicherung hast und nicht weißt, was drinsteht: Ich prüfe das gern für deinen Vertrag.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zur Berufsgenossenschaft?
Die Berufsgenossenschaft ist die gesetzliche Unfallversicherung. Sie zahlt bei Arbeitsunfällen und bei Unfällen auf dem direkten Weg zur Arbeit und zurück (§ 8 SGB VII). Eine Gruppenunfallversicherung ist ein privater Vertrag, den du als Betrieb für deine Leute abschließt. Sie zahlt je nach Tarif zusätzlich zur Berufsgenossenschaft, meist als Einmalbetrag bei bleibender Invalidität.
Gilt die Gruppenunfallversicherung auch in der Freizeit?
Das hängt vom Tarif ab. Viele Tarife gibt es als Variante rund um die Uhr, also im Job und in der Freizeit. Es gibt aber auch Tarife, die nur Unfälle im Beruf abdecken. Welche Variante gilt, steht im Versicherungsschein.
Taugt sie als Mitarbeiter-Benefit?
Für viele Betriebe ja. Deine Leute haben einen Schutz für die Freizeit, den die Berufsgenossenschaft nicht bietet, und du zahlst den Beitrag. Wie der Beitrag steuerlich und beim Lohn behandelt wird, klärst du vorher mit deinem Steuerberater.
Zahlt die Gruppenunfallversicherung auch bei Krankheit?
In der Regel nicht, sie ist eine Unfallversicherung. Ein Bandscheibenvorfall ohne Unfall, ein Herzinfarkt oder eine lange Krankheit sind meist nicht versichert. Für Krankheit sind andere Verträge da, zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Dein Betrieb im Ganzen
Eine Gruppenunfallversicherung ist ein Baustein. Ob sie für deinen Betrieb passt, sehe ich erst, wenn ich das Ganze kenne: Leute, Gewerk, bestehende Verträge. Dafür gibt es das Versicherungs-Aufmaß. Du schickst mir die Eckdaten, ich schaue mir deinen Betrieb an und sage dir, wo Lücken sind.