
Geschrieben von Davis Kilian, Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK)
Früher oder später fragt ein Geselle: „Chef, kann ich nicht was für die Rente über den Betrieb machen?“ Spätestens dann solltest du wissen, was das Gesetz von dir verlangt, was es dich kostet und wo du aufpassen musst. Dieser Artikel gibt dir den Überblick. Steuer- und Beitragsfragen klärst du mit deinem Steuerberater oder deinem Lohnbüro.
Das ist eine allgemeine Übersicht, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall hilft ein Anwalt.
Muss ich meinen Leuten eine Betriebsrente anbieten?
Eine Betriebsrente, die du komplett aus eigener Tasche bezahlst, schreibt dir das Gesetz nicht vor. Etwas anderes ist die Entgeltumwandlung. Nach § 1a Abs. 1 BetrAVG kann dein Mitarbeiter verlangen, dass ein Teil seines künftigen Lohns in eine betriebliche Altersversorgung fließt. Die Obergrenze liegt bei 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung.
Wie das genau läuft, vereinbart ihr miteinander. Bist du bereit, das über einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse zu machen, läuft es dort. Sonst kann der Mitarbeiter eine Direktversicherung verlangen. Den Weg bestimmst also zunächst du, aber gar nichts anzubieten ist keine Option, wenn jemand die Umwandlung verlangt.
Ein paar Ausnahmen solltest du kennen. Der Anspruch besteht nicht, soweit schon eine Betriebsrente aus Entgeltumwandlung läuft (§ 1a Abs. 2 BetrAVG). Ein Tarifvertrag darf nach § 19 Abs. 1 BetrAVG von diesen Regeln abweichen. Beruht der Lohn auf einem Tarifvertrag, darf er nur umgewandelt werden, wenn der Tarifvertrag das vorsieht oder zulässt (§ 20 Abs. 1 BetrAVG). Bist du tarifgebunden oder wendest du einen Tarifvertrag an, schau zuerst dort nach. Und der Anspruch gilt nur für Mitarbeiter, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind (§ 17 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG).
Muss ich etwas dazuzahlen?
Ja, wenn die Voraussetzungen passen. § 1a Abs. 1a BetrAVG sagt: Wandelt dein Mitarbeiter Lohn um, leitest du 15 Prozent des umgewandelten Betrags zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiter. Das gilt, soweit du durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge sparst.
Der Zuschuss hängt daran, ob du durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge sparst. Ob und wie viel, hängt vom Lohn ab und rechnet dein Lohnbüro aus.
Auch alte Verträge sind betroffen. Für Umwandlungen, die vor dem 1. Januar 2019 vereinbart wurden, gilt der Pflichtzuschuss nach § 26a BetrAVG seit dem 1. Januar 2022. Hast du ältere Verträge im Betrieb, lohnt ein Blick, ob der Zuschuss dort wirklich fließt.
Beispiel: Ein Elektrobetrieb mit sechs Leuten. Ein Monteur möchte 100 Euro im Monat aus seinem Bruttolohn umwandeln, der Chef wählt eine Direktversicherung. Spart der Betrieb dabei Sozialversicherungsbeiträge, kommen 15 Euro Zuschuss dazu, also fließen 115 Euro in den Vertrag. Ob der Betrieb im Einzelfall Beiträge spart und wie viel, prüft das Lohnbüro. Der Chef kann auch freiwillig mehr geben, etwa einen runden Betrag für alle, damit es einfach bleibt.
Was kostet mich das als Betrieb?
Bei reiner Entgeltumwandlung zahlt der Mitarbeiter den Beitrag aus seinem Bruttolohn. Deine Kosten setzen sich aus drei Teilen zusammen: dem Pflichtzuschuss, einem freiwilligen Zuschuss, falls du einen zahlst, und dem Aufwand in der Lohnabrechnung. Dazu kommt Zeit: Du musst die Unterlagen aufbewahren, Änderungen weitergeben und bei Ein- und Austritten daran denken.
Feste Zahlen nenne ich hier bewusst nicht. Wie sich der Zuschuss steuerlich auswirkt und was du an Beiträgen sparst, gehört in die Hand deines Steuerberaters. Frag ihn konkret: „Was kostet mich ein Mitarbeiter, der 100 Euro umwandelt, und was spare ich dabei?“ Dann hast du eine Zahl für deinen Betrieb statt einer Schätzung aus dem Internet.
Welche Wege gibt es, und welcher passt zu mir?
Das Gesetz kennt fünf Durchführungswege. Neben der Zusage, die du direkt selbst gibst (§ 1 Abs. 1 BetrAVG), nennt § 1b BetrAVG die Direktversicherung (Abs. 2), die Pensionskasse und den Pensionsfonds (Abs. 3) sowie die Unterstützungskasse (Abs. 4).
Viele kleine Betriebe wählen die Direktversicherung, weil sie wenig Verwaltung macht und der Mitarbeiter sie bei einem Jobwechsel oft mitnehmen kann. Welcher Weg zu dir passt, hängt davon ab, wie viele Leute du hast, ob ein Tarifvertrag einen Weg vorgibt und wie viel Aufwand du tragen willst. Eine allgemeine Empfehlung gebe ich hier nicht.
Wofür hafte ich als Chef?
Nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG stehst du für die zugesagten Leistungen auch dann ein, wenn die Betriebsrente nicht direkt über dich läuft, sondern zum Beispiel über eine Direktversicherung. Du gibst die Zusage, der Versicherer zahlt aus, aber die Verantwortung für die Zusage bleibt bei dir.
Was das im Einzelfall heißt, hängt davon ab, was genau du zugesagt hast und wie der Vertrag gestaltet ist. Deshalb: Sag nichts mündlich zu, was nicht schriftlich steht. Halte fest, welcher Weg gewählt wurde, wie hoch Umwandlung und Zuschuss sind und welche Leistung zugesagt ist. Bei Zweifeln an der Formulierung der Zusage fragst du einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Hilft das bei der Mitarbeitersuche?
Es kann helfen, eine Garantie ist es nicht. Ein Bewerber vergleicht Lohn, Fahrzeug, Arbeitszeiten und das Klima im Team. Eine Betriebsrente mit einem Zuschuss, der über das Pflichtmaß hinausgeht, ist ein Punkt mehr, den du nennen kannst. Wirken tut sie nur, wenn du sie konkret machst: „Ich lege auf jeden umgewandelten Euro etwas drauf“ sagt mehr als „betriebliche Altersvorsorge möglich“.
Schreib es in die Stellenanzeige, sprich es im Gespräch an und erklär den Ablauf in zwei Sätzen. Ein Angebot, das keiner versteht, nutzt auch keiner. Neben der Betriebsrente gibt es weitere Leistungen für Mitarbeiter, etwa eine Gruppenunfallversicherung oder eine betriebliche Krankenversicherung.
Worauf du achten solltest
- Prüf zuerst, ob für deinen Betrieb ein Tarifvertrag gilt, der eigene Regeln zur Entgeltumwandlung hat.
- Leg einen Durchführungsweg fest, bevor der erste Mitarbeiter fragt. Dann kannst du sofort antworten.
- Kläre mit deinem Lohnbüro, ob der Pflichtzuschuss bei allen bestehenden Umwandlungen fließt, auch bei Verträgen von vor 2019.
- Halte jede Zusage schriftlich fest: Weg, Betrag, Zuschuss, zugesagte Leistung.
- Behandle alle Mitarbeiter nach denselben Regeln, wenn du freiwillig mehr gibst.
- Steuer- und Beitragsfragen klärst du mit deinem Steuerberater, Fragen zur Zusage mit einem Anwalt.
Häufige Fragen
Muss ich als Chef einen Zuschuss zur Betriebsrente zahlen?
Wandelt ein Mitarbeiter Lohn über Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds um, gibst du nach § 1a Abs. 1a BetrAVG 15 Prozent des umgewandelten Betrags dazu, soweit du dadurch Sozialversicherungsbeiträge sparst. Ein Tarifvertrag kann davon abweichen.
Was kostet mich die betriebliche Altersvorsorge?
Bei reiner Entgeltumwandlung zahlt der Mitarbeiter den Beitrag aus seinem Bruttolohn. Dazu kommen dein Pflichtzuschuss, ein freiwilliger Zuschuss, falls du einen zahlst, und Aufwand in der Lohnabrechnung. Was das unterm Strich für deinen Betrieb bedeutet, rechnet dein Steuerberater oder dein Lohnbüro mit dir durch.
Hilft eine Betriebsrente bei der Mitarbeitersuche?
Sie kann helfen, wenn du sie konkret anbietest: fester Zuschuss, einfacher Ablauf, in der Stellenanzeige und im Gespräch genannt. Eine Garantie für mehr Bewerbungen ist sie nicht.
Muss ich jedem Mitarbeiter eine Betriebsrente anbieten?
Eine Betriebsrente auf deine Kosten musst du nicht anbieten. Verlangt ein Mitarbeiter aber Entgeltumwandlung, hat er darauf nach § 1a Abs. 1 BetrAVG einen Anspruch, soweit nicht schon eine Entgeltumwandlung besteht oder ein Tarifvertrag etwas anderes regelt.
Dein Betrieb im Überblick
Im Versicherungs-Aufmaß schaue ich mir deinen ganzen Betrieb an: welche Risiken du hast, wie deine Verträge aufgestellt sind und wo Lücken sind, auch bei der Absicherung deiner Mitarbeiter.