Kautions­versicherung für Handwerker und Baugewerbe

Mit einer Kautionsversicherung für Handwerker stellst du Bürgschaften für deine Auftraggeber, meist ohne die Kreditlinie bei deiner Bank zu belasten. Der Versicherer bürgt für dich: für die Vertragserfüllung, die Gewährleistung, eine Anzahlung oder einen Einbehalt, den du ablösen willst. Dein Kreditrahmen bei der Bank bleibt so meist frei für Material, Maschinen und Löhne.

Mehrfamilienhaus im Rohbau mit Gerüst und Baukran

Deine Frage, kurze Antwort

Das ist eine allgemeine Übersicht, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall hilft ein Anwalt.

Kautionsversicherung oder Bankbürgschaft: Was ist der Unterschied?
Beide geben deinem Auftraggeber eine Bürgschaftsurkunde. Die Bank bucht sie meist als Avalkredit auf deine Kreditlinie, der Versicherer gibt dir eine eigene Bürgschaftslinie daneben. Zum Vergleich
Was ist der Unterschied zwischen Vertragserfüllungsbürgschaft und Gewährleistungsbürgschaft?
Die erste sichert den Auftraggeber bis zur Abnahme ab, die zweite danach wegen Mängeln. Mit Ausführungsbürgschaft ist oft dasselbe gemeint wie mit der ersten, manchmal nur die Ausführung. Was gedeckt ist, steht in der Urkunde. Ratgeber: Vertragserfüllung · Gewährleistung
Ist eine Anzahlungsbürgschaft das Gleiche wie eine Vorauszahlungsbürgschaft?
Im Alltag ja. Beide sichern Geld ab, das du vor deiner Leistung bekommst. Baust oder lieferst du nicht, holt sich der Auftraggeber sein Geld über die Bürgschaft zurück. Mehr dazu
Wie hoch darf die Bürgschaft nach VOB und BGB sein?
Bei privaten und gewerblichen Kunden steht die Höhe im Vertrag. Öffentliche Auftraggeber sollen nach VOB/A höchstens 5 Prozent der Auftragssumme für die Vertragserfüllung und 3 Prozent der Abrechnungssumme für Mängel verlangen. Beim Verbraucherbauvertrag sind es 5 Prozent. Ratgeber: Vertragserfüllung · Gewährleistung
Kann ich den Sicherheitseinbehalt durch eine Bürgschaft ablösen?
Ja, wenn die VOB/B vereinbart ist und dein Vertrag nichts anderes regelt: Du darfst eine Sicherheit durch eine andere ersetzen (§ 17 Abs. 3 VOB/B). Im BGB-Vertrag kommt es darauf an, was ihr vereinbart habt. Ratgeber zum Ablösen
Was kostet eine Bürgschaft über die Kautionsversicherung, und wer trägt die Kosten?
Du zahlst einen Beitrag im Jahr. Je nach Tarif ist das ein Beitrag auf die ganze Linie oder ein Beitrag je laufender Bürgschaft. Die Höhe hängt von der Linie, den Bürgschaftsarten und deiner Bonität ab. Die Kosten deiner eigenen Bürgschaft trägst meist du. Zu den Kosten
Welche Sicherheit muss ich beim Verbraucherbauvertrag nach § 650m BGB stellen?
5 Prozent der vereinbarten Vergütung, sobald du Abschläge nimmst, fällig mit der ersten Abschlagszahlung. Du stellst sie als Bürgschaft oder lässt sie auf dein Verlangen von den Abschlägen einbehalten. Ein einzelnes Gewerk beim Neubau ist nach dem BGH kein Verbraucherbauvertrag. Zum Verbraucherbau
Wer stellt die Bürgschaft aus, und was brauche ich dafür?
Eine Bank oder ein Kautionsversicherer. Der Versicherer prüft deine Bonität, je nach Linie auch mit Jahresabschluss, und verlangt je nach Bonität Sicherheiten. Auch für Existenzgründer gibt es Wege. So läuft es

Was eine Kautionsversicherung ist

Sie ist kein Schutz gegen Schäden. Der Versicherer tritt für dich als Bürge auf: Er gibt deinem Auftraggeber eine Bürgschaftsurkunde und zahlt, wenn du deine Pflichten aus dem Bauvertrag nicht erfüllst. Das Geld holt er sich danach von dir zurück. Manche Anbieter nennen das Produkt deshalb auch Bürgschaftsversicherung.

Grundlage ist eine Bürgschaftslinie. Das ist ein Rahmen, bis zu dem du Bürgschaften abrufen kannst, meist mit einem Höchstbetrag je Bürgschaft. Jede ausgestellte Bürgschaft belegt einen Teil der Linie, bis dein Auftraggeber die Urkunde zurückgibt. Dann ist dieser Teil wieder frei.

Gedacht ist das für das Bauhaupt- und Baunebengewerbe: Rohbau, Dach, Fassade, Elektro, SHK und Ausbau, überall dort, wo Auftraggeber eine Sicherheit verlangen.

Hier geht es um Bürgschaften für dein Gewerbe am Bau. Mietkaution oder Strafkaution sind andere Themen und stehen nicht auf dieser Seite.

Die Bürgschaftsarten am Bau

Welche Bürgschaft du brauchst, steht in deinem Auftrag oder in der Ausschreibung. Diese fünf begegnen dir am Bau.

Vertragserfüllung und Ausführung

Die Vertragserfüllungsbürgschaft sichert den Auftraggeber bis zur Abnahme ab: dass du fertig wirst und vertragsgemäß arbeitest. Mit Ausführungsbürgschaft ist oft dasselbe gemeint, manchmal nur die Ausführung; was gedeckt ist, steht in der Urkunde. Nach VOB/B bekommst du sie spätestens nach der Abnahme zurück, sobald du die Sicherheit für Mängelansprüche gestellt hast (§ 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B). Alles zu Höhe, Laufzeit und Rückgabe: Ratgeber Vertragserfüllungsbürgschaft.

Gewährleistung und Mängelansprüche

Die Gewährleistungsbürgschaft sichert nach der Abnahme die Ansprüche deines Auftraggebers wegen Mängeln. In Formularen öffentlicher Auftraggeber heißt sie Mängelansprüchebürgschaft, einen Unterschied in der Sache gibt es nicht. Ist die VOB/B vereinbart und nichts anderes geregelt, gibt der Auftraggeber sie nach 2 Jahren zurück; sind dann geltend gemachte Ansprüche offen, darf er einen entsprechenden Teil behalten (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B). Alles zu Höhe, Laufzeit und Rückgabe: Ratgeber Gewährleistungsbürgschaft.

Anzahlung und Vorauszahlung

Die Anzahlungsbürgschaft, oft auch Vorauszahlungsbürgschaft genannt, sichert Geld ab, das du vor deiner Leistung bekommst, etwa für Material oder Fertigteile. Baust oder lieferst du nicht, holt sich der Auftraggeber sein Geld über die Bürgschaft zurück.

Auch für Abschläge auf Bauteile, die angeliefert oder eigens für den Auftrag angefertigt und bereitgestellt, aber noch nicht eingebaut sind, verlangt das Gesetz nach Wahl des Kunden Eigentum am Material oder eine Sicherheit (§ 632a Abs. 1 BGB). Das kann die Garantie oder das Zahlungsversprechen einer Bank oder eines Kreditversicherers sein (§ 632a Abs. 2 BGB).

Bietung

Manche Auftraggeber verlangen schon mit dem Angebot eine Bietungsbürgschaft. Sie sichert ab, dass du zu deinem Angebot stehst, wenn du den Zuschlag bekommst. Brauchst du sie bei einer Ausschreibung? Nur, wenn die Unterlagen sie verlangen. Schau früh hinein, denn nicht jeder Tarif bietet sie an und die Urkunde braucht etwas Vorlauf.

Wie hoch die Bürgschaft sein darf

Bei privaten und gewerblichen Auftraggebern steht die Höhe im Vertrag, die VOB/B legt sie nicht fest. Öffentliche Auftraggeber sollen höchstens 5 Prozent der Auftragssumme für die Vertragserfüllung und 3 Prozent der Abrechnungssumme für Mängelansprüche verlangen; unter 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer verzichten sie auf die Sicherheit für die Vertragserfüllung und in der Regel auch auf die für Mängel (§ 9c VOB/A). Beim Verbraucherbauvertrag sind es 5 Prozent (§ 650m Abs. 2 BGB). Ob brutto oder netto gerechnet wird, regelt dein Vertrag; mehr in den Ratgebern zur Vertragserfüllung und zur Gewährleistung.

Worauf du bei einer Bürgschaft nach VOB achtest

Bei einer Bürgschaft nach VOB/B muss der Auftraggeber den Bürgen als tauglich anerkennen. Die Erklärung ist schriftlich, unbefristet, nach seinem Muster und mit Verzicht auf die Einrede der Vorausklage; eine Bürgschaft auf erstes Anfordern darf er nicht verlangen (§ 17 Abs. 4 VOB/B).

Sicherheitseinbehalt ablösen

Viele Auftraggeber behalten einen Teil deiner Rechnung als Sicherheit ein, nach der Abnahme oft als Gewährleistungseinbehalt. Ist die VOB/B vereinbart und regelt dein Vertrag nichts anderes, gilt Bürgschaft statt Sicherheitseinbehalt: Du gibst eine Gewährleistungsbürgschaft aus deiner Linie, der Auftraggeber zahlt den Einbehalt aus (§ 17 Abs. 3 VOB/B). Ohne VOB/B kommt es auf euren Vertrag an, achte also darauf, dass du den Sicherheitseinbehalt durch Bürgschaft ablösen darfst. Wie lange das Geld liegt und was beim Sperrkonto gilt, steht im Ratgeber zum Ablösen.

Kautionsversicherung oder Bankbürgschaft

Für deinen Auftraggeber macht es meist keinen Unterschied. Die VOB/B lässt Bürgschaften von Kreditinstituten und Kreditversicherern zu (§ 17 Abs. 2 VOB/B). Der Unterschied liegt bei dir.

Bei der Bank läuft die Bürgschaft als Avalkredit. Der beansprucht bei der Bank Kreditlinie oder Sicherheiten. Jede Bürgschaft, die bei einem Auftraggeber liegt, kann dir dann beim Kontokorrent oder beim nächsten Kredit für Transporter und Maschinen fehlen. Dazu kommt meist eine Avalprovision je Bürgschaft.

Bei der Bürgschaftsversicherung bekommst du statt eines Avalkredits eine eigene Bürgschaftslinie beim Versicherer. Deine Kreditlinie bei der Bank bleibt dafür meist frei. Verlangt der Versicherer Sicherheiten, kann aber auch dort Geld gebunden sein.

Bankbürgschaft (Avalkredit)Kautionsversicherer
Wer bürgtdeine Bankein Versicherer
Kreditlinie bei der Bankwird meist belastetbleibt meist frei
Kostenmeist Avalprovision je BürgschaftJahresbeitrag auf die Linie oder je Bürgschaft
Sicherheitenje nach Bank Kreditlinie oder Sicherheitenje nach Bonität keine oder für einen Teil der Linie, später auch mehr
Verwaltungüber deine Bankin vielen Tarifen online: beantragen, Auslastung sehen, Linie erhöhen

Laufende Bankbürgschaften kann der Versicherer in vielen Tarifen ablösen, dann wird deine Linie bei der Bank frei.

Beispiel: Ein Fliesenbetrieb hat aus drei Wohnanlagen noch Einbehalte für die Gewährleistung offen. Er lässt drei Bürgschaften aus seiner Linie beim Versicherer ausstellen, bekommt das Geld ausgezahlt und kauft davon Material für den nächsten Auftrag, ohne den Kontokorrent anzufassen.

Was Kredit und Förderung für deinen Betrieb leisten, steht unter Finanzierung im Handwerk.

Was das kostet und wovon es abhängt

Preise nenne ich hier nicht, weil sie von deinem Betrieb abhängen. Davon hängt der Beitrag meist ab:

  • Bürgschaftslinie: Du zahlst einen Beitrag im Jahr. Je nach Tarif ist das ein Beitrag auf die ganze Linie oder ein Beitrag je laufender Bürgschaft.
  • Bürgschaftsarten: Vertragserfüllung und Gewährleistung sind in vielen Tarifen drin. Anzahlung, Bietung oder die Bauhandwerkersicherung gibt es oft erst in größeren Tarifen.
  • Bonität: Der Versicherer prüft deine wirtschaftlichen Verhältnisse. Davon hängen Tarif und Sicherheiten ab.
  • Sicherheiten: Je nach Bonität verlangt der Versicherer keine Sicherheiten oder Sicherheiten für einen Teil der Linie. Verschlechtert sich deine Lage, kann er weitere Sicherheiten verlangen.

Zwei Dinge solltest du wissen. Zahlst du auf die ganze Linie, fällt der Beitrag auch an, wenn du sie nicht ausschöpfst. Und Bürgschaften, die noch bei Auftraggebern liegen, belegen die Linie, bis sie zurückkommen. Fordere sie nach Ablauf aktiv zurück.

Wer trägt die Kosten? Die Kosten deiner eigenen Bürgschaft trägst meist du, außer dein Vertrag regelt es anders. Andersherum bei der Bauhandwerkersicherung: Verlangst du vom Kunden eine Sicherheit, erstattest du ihm die üblichen Kosten bis höchstens 2 Prozent im Jahr (§ 650f Abs. 3 BGB).

Verbraucherbau: Sicherheit nach § 650m BGB

Baust du für Privatleute ein neues Gebäude oder machst erhebliche Umbauten an einem bestehenden, ist das ein Verbraucherbauvertrag (§ 650i Abs. 1 BGB). Übernimmst du beim Neubau nur ein Gewerk, etwa Dach oder Elektro, ist das nach dem BGH kein Verbraucherbauvertrag (Urteil vom 16.3.2023, VII ZR 94/22). Dann gilt § 650m nicht, und du kannst vom Kunden Sicherheit nach § 650f verlangen. Beim Umbau kommt es darauf an, ob er erheblich ist.

Für den Verbraucherbauvertrag gilt (§ 650m BGB):

  • Nimmst du Abschläge, schuldest du dem Kunden mit der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit von 5 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung. Sie sichert, dass du rechtzeitig und ohne wesentliche Mängel fertig wirst (Abs. 2).
  • Steigt die Vergütung durch Änderungen um mehr als 10 Prozent, kommen bei der nächsten Abschlagszahlung 5 Prozent des Mehrbetrags dazu (Abs. 2).
  • Du kannst verlangen, dass der Kunde die Sicherheit von deinen Abschlägen einbehält (Abs. 2). Oder du stellst sie als Garantie oder Zahlungsversprechen einer Bank oder eines Kreditversicherers (Abs. 3). Mit der Bürgschaft bekommst du deine Abschläge ohne diesen Abzug.
  • In vorformulierten Verträgen mit Privatkunden, auch wenn du sie nur einmal verwendest, kannst du die Sicherheit weder streichen noch kürzen (§ 309 Nr. 15 BGB, § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB).

In vielen Tarifen ist die Sicherheit nach § 650m als Vertragserfüllungsbürgschaft dabei.

Wenn du Sicherheit verlangst: Bau­handwerker­sicherung nach § 650f BGB

Die Bauhandwerkersicherung geht in die andere Richtung. Nicht du stellst sie, du darfst sie von deinem Auftraggeber verlangen (§ 650f BGB):

  • Du kannst Sicherheit für die vereinbarte und noch nicht bezahlte Vergütung verlangen, auch für Zusatzaufträge, plus 10 Prozent für Nebenforderungen. Das geht auch nach der Abnahme (Abs. 1).
  • Der Auftraggeber kann sie als Garantie oder Zahlungsversprechen einer Bank oder eines Kreditversicherers stellen (Abs. 2).
  • Du erstattest ihm die üblichen Kosten bis höchstens 2 Prozent im Jahr (Abs. 3).
  • Stellt er sie trotz angemessener Frist nicht, darfst du die Leistung verweigern oder den Vertrag kündigen (Abs. 5).
  • Das gilt nicht gegenüber Verbrauchern beim Verbraucherbauvertrag und nicht gegenüber bestimmten öffentlichen Auftraggebern (Abs. 6). Verlangst du beim Verbraucherbauvertrag Abschläge, darf eine vereinbarte Sicherheit des Kunden die nächste Abschlagszahlung oder 20 Prozent der Vergütung nicht übersteigen (§ 650m Abs. 4 BGB).
  • Ein Vertrag, der davon abweicht, ist insoweit unwirksam (Abs. 7).

Arbeitest du als Hauptunternehmer mit Subunternehmern, kann dein Sub diese Sicherheit auch von dir verlangen. Manche Tarife stellen dafür eine eigene Bürgschaft aus, die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft.

Zahlt der Kunde schon jetzt nicht, lies Kunde zahlt nicht: was du jetzt tun kannst. Kommt es zum Streit vor Gericht, hilft je nach Vertrag und Baustein der Firmenrechtsschutz.

Für Gründer

Ohne Jahresabschluss ist eine Bürgschaft schwerer zu bekommen, aber nicht ausgeschlossen. Manche Tarife sind auch für Existenzgründer gedacht, mit kleinen Linien. Sicherheiten verlangt der Versicherer am Anfang eher als später.

Gerade am Anfang brauchst du die Kreditlinie der Bank oft für Werkzeug, Fahrzeug und Material. Eine eigene Bürgschaftslinie kann sie freihalten.

Was sonst zum Start gehört, steht im Fahrplan Gründen im Handwerk. Brauchst du eine Bürgschaft für einen Kredit, ist das ein anderes Produkt. Dafür gibt es die Bürgschaftsbanken, mehr dazu unter Finanzierung im Handwerk.

So läuft es mit mir

Den Vertrag mit dem Versicherer vermittle ich über meinen Partner. Für dich bleibt es bei einem Ansprechpartner.

  1. Schick mir per WhatsApp, was du hast:den Auftrag oder die Ausschreibung mit der geforderten Bürgschaft, das Bürgschaftsmuster deines Auftraggebers, deinen letzten Jahresabschluss, wenn du einen hast, und eine Liste laufender Bankbürgschaften.
  2. Ich prüfe über meinen Partner,ob eine Bürgschaftslinie das Muster abdeckt und welche Linie, Bürgschaftsarten und Sicherheiten zu deinem Betrieb passen. Fragen zu den Klauseln deines Bauvertrags klärt ein Anwalt.
  3. Du bekommst ein Angebot mit Begründung.Danach beantragst du die einzelnen Bürgschaften in vielen Tarifen online selbst, schriftlich oder digital, und siehst dort, wie viel von deiner Linie belegt ist.
  4. Beim Aufmaßschaue ich mir zusätzlich alle Versicherungen deines Betriebs an: was passt, was fehlt, wo du doppelt zahlst. Das Aufmaß ist kostenlos. Aufmaß anfordern

Häufige Fragen

Wird die Gewährleistungsbürgschaft brutto oder netto berechnet?

Das legt dein Vertrag fest, genauso bei der Vertragserfüllungsbürgschaft und beim Sicherheitseinbehalt. Bei Rechnungen nach § 13b UStG bleibt die Umsatzsteuer nach VOB/B außen vor (§ 17 Abs. 6 Nr. 1 VOB/B). Mehr im Ratgeber

Muss ich eine Bürgschaft stellen, wenn im Vertrag nichts vereinbart ist?

Nach VOB/B nur, wenn Sicherheit vereinbart ist (§ 17 Abs. 1 VOB/B). Beim Verbraucherbauvertrag schreibt das Gesetz sie dagegen selbst vor, sobald du Abschläge nimmst (§ 650m Abs. 2 BGB).

Kann ich meine bestehende Bankbürgschaft ersetzen?

In vielen Tarifen ja. Der Versicherer stellt neue Urkunden aus, dein Auftraggeber gibt die der Bank zurück. Dann wird deine Linie bei der Bank frei.

Was passiert, wenn der Auftraggeber die Bürgschaft in Anspruch nimmt?

Der Versicherer zahlt an deinen Auftraggeber, wenn die Bedingungen der Bürgschaft erfüllt sind. Danach holt er sich das Geld von dir zurück, meist mit Zinsen und Kosten. Melde Einwände sofort, die Fristen dafür sind oft kurz. Bis alles erledigt ist, stellt er meist keine neuen Bürgschaften aus.

Aufmaß anfordern

Du schickst, ich prüfe, du bekommst die Auswertung. Ich melde mich am selben Werktag.

Das Aufmaß ist kostenlos, auch wenn wir am Ende nicht zusammenkommen. Voraussetzung für die Zusammenarbeit: alle Versicherungen deines Betriebs bei mir.

Am schnellsten per WhatsApp

Mach Fotos von deinen Verträgen und schick sie mir. Den Rest klären wir am Telefon.

Per WhatsApp schicken
Davis KilianSchritt 1 von 4Dein Betrieb
Welches Gewerk hat dein Betrieb?