Private Kranken­versicherung für selbst­ständige Handwerker

Als Selbstständiger darfst du privat, egal wie viel du verdienst. Ob es sich lohnt, hängt an Alter, Gesundheit, Familie und daran, was passiert, wenn du länger ausfällst. Hier steht, worauf es ankommt und wie du beide Wege mit deinen Zahlen vergleichst.

Lesezeit 7 Min8 Abschnittemit Prüfliste

werhauptberuflich Selbstständige, ohne Einkommensgrenze
Beitragnach Eintrittsalter, Gesundheit und Tarif
wichtigKrankentagegeld, damit dein Einkommen weiterläuft
zurückab 55 in der Regel zu

Kurz gesagt

  • Als hauptberuflich Selbstständiger darfst du in die private Krankenversicherung, egal wie viel du verdienst.
  • Gesetzlich zahlst du nach Einkommen, privat nach Eintrittsalter, Gesundheit und Tarif. Partner ohne eigenes Einkommen und Kinder kosten privat jeweils einen eigenen Beitrag.
  • Fällst du länger aus, zahlt dir ohne Krankentagegeld niemand dein Einkommen. Gesetzlich gibt es Krankengeld für Selbstständige nur, wenn du es extra wählst.
  • Der Weg zurück in die gesetzliche ist schwer und ab 55 in der Regel zu. Deshalb vorher beide Wege durchrechnen.
Beide Wege durchrechnen

kostenlos, Antwort am selben Werktag

Kann ich als selbstständiger Handwerker privat versichert sein?

Ja. Als hauptberuflich Selbstständiger bist du nicht gesetzlich pflichtversichert und kannst in die private Krankenversicherung, egal wie viel du verdienst (§ 5 Abs. 5 SGB V).

Die Einkommensgrenze, von der Kollegen erzählen, gilt nur für Arbeitnehmer (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Ob privat für dich passt, hängt an vier Dingen: Alter, Gesundheit, Familie und daran, was passiert, wenn du länger ausfällst.

Wer privat geht, bleibt in der Regel dabei. Deshalb rechne ich mit dir beide Wege durch, bevor du dich entscheidest.

Du bist selbstständig, dein Beitrag zur Krankenkasse steigt mit jedem guten Jahr, und ein Kollege erzählt, dass er privat weniger zahlt. Entscheidend ist nicht, was heute weniger kostet, sondern was in zwanzig Jahren noch passt.

Gesetzlich oder privat: was ist der Unterschied?

Gesetzlich zahlst du nach Einkommen, privat nach Eintrittsalter, Gesundheit und Tarif.

Daraus folgt fast alles andere: was mit der Familie ist, was in schlechten Jahren passiert und wie sich der Beitrag im Alter entwickelt. Die Tabelle zeigt die Unterschiede für Selbstständige, die gesetzlich freiwillig versichert sind.

ThemaGesetzlich, freiwilligPrivat
Beitragnach Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze, mit Mindestbeitrag (§ 240 SGB V)nach Eintrittsalter, Gesundheit und Tarif, nicht nach Einkommen
Ehepartner ohne Einkommen, Kinderoft beitragsfrei familienversichert (§ 10 SGB V)jeder mit eigenem Beitrag
Einkommen bei KrankheitKrankengeld nur mit Wahlerklärung ab der siebten Woche oder über einen Wahltarif (§ 44 Abs. 2, § 46, § 53 Abs. 6 SGB V)Krankentagegeld nach Tarif, ab dem Tag, den du wählst
Gesundheitsfragenkeinevor Vertragsbeginn; Vorerkrankungen können Zuschlag oder Ausschluss bedeuten
Leistungengesetzlicher Leistungskatalog, den der Gesetzgeber ändern kannwas in deinem Tarif steht
Im AlterBeitrag weiter nach Einkommen, also auch nach RenteAlterungsrückstellung und Zuschlag bis 60 sollen den Beitrag dämpfen (§ 149 VAG), steigen kann er trotzdem

Was passiert, wenn du länger ausfällst?

Als Selbstständiger zahlt dir bei Krankheit niemand den Lohn weiter.

Miete, Leasing für den Transporter und die Löhne deiner Leute laufen trotzdem. Das Krankentagegeld zahlt dir für jeden Tag, an dem du arbeitsunfähig bist, einen festen Betrag, ab dem Tag, den du im Tarif wählst. Je später es einsetzt, desto niedriger der Beitrag und desto größer muss dein eigenes Polster sein.

Versichern kannst du nur, was du verdienst: Nach den üblichen Bedingungen darf das Krankentagegeld dein Nettoeinkommen nicht übersteigen. Es zahlt, solange du arbeitsunfähig bist. Wirst du berufsunfähig, endet es, bei laufender Krankschreibung spätestens drei Monate danach. Für diesen Fall gibt es die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Was ist mit Partner und Kindern?

Gesetzlich sind Ehe- oder eingetragene Lebenspartner ohne eigenes Einkommen und Kinder oft beitragsfrei mitversichert (§ 10 SGB V). Privat zahlt jeder einen eigenen Beitrag.

Bei Kindern kommt es auf beide Eltern an. Bist du verheiratet, privat versichert und verdienst mehr als dein gesetzlich versicherter Partner, können eure Kinder ab einer gesetzlichen Einkommensgrenze nicht beitragsfrei bei ihm mitversichert werden (§ 10 Abs. 3 SGB V).

Rechne die Familie deshalb gleich mit, auch wenn Kinder erst geplant sind.

Was passiert im Alter, und gibt es einen Weg zurück?

Privat steigt der Beitrag nicht mit deinem Einkommen, sondern wenn die Kosten in deinem Tarif steigen.

Vom Jahr nach deinem 21. bis zum Jahr deines 60. Geburtstags zahlst du einen gesetzlichen Zuschlag von 10 Prozent auf den Beitrag für die Krankheitskosten. Er fließt in die Alterungsrückstellung und soll den Beitrag im Alter senken (§ 149 VAG). Wird der Beitrag zu hoch, kannst du beim selben Versicherer in einen anderen Tarif mit gleichartigem Schutz wechseln und nimmst deine Alterungsrückstellung mit (§ 204 VVG).

Zurück in die gesetzliche kommst du, wenn du wieder versicherungspflichtig wirst, zum Beispiel als Angestellter mit einem Gehalt unter der Einkommensgrenze, oder wenn du die Selbstständigkeit aufgibst und mit geringem Einkommen über deinen gesetzlich versicherten Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner familienversichert werden kannst (§ 10 SGB V). Über eine neue Versicherungspflicht ist der Weg ab 55 in der Regel zu (§ 6 Abs. 3a SGB V).

55

Ab diesem Alter ist der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung über eine neue Versicherungspflicht in der Regel zu. Deshalb zählt bei der Entscheidung nicht nur der Beitrag von heute.§ 6 Abs. 3a SGB V

Worauf solltest du beim Tarif achten?

Diese Fragen gehe ich im Gespräch mit dir durch. Du kannst sie auch selbst an ein Angebot stellen.

  1. Sind die Gesundheitsfragen vollständig beantwortet?Gib alles an, auch Kleinigkeiten beim Arzt. Falsche oder fehlende Angaben können den Versicherer später zum Rücktritt berechtigen (§ 19 VVG). Im Zweifel hilft eine Übersicht deiner Arztbesuche, die du bei deiner Krankenkasse anfordern kannst.
  2. Passt das Krankentagegeld?Wie hoch ist der Tagessatz, und ab welchem Tag zahlt er? Prüf das wieder, wenn dein Betrieb wächst.
  3. Wie hoch ist der Selbstbehalt?Was zahlst du im Jahr selbst, bevor der Versicherer zahlt? Ein hoher Selbstbehalt senkt den Beitrag, muss aber auch in schlechten Jahren tragbar sein.
  4. Gibt es eine Beitragsrückerstattung?Manche Tarife zahlen etwas zurück, wenn du ein Jahr keine Rechnung einreichst. Rechne, ob sich das Einreichen kleiner Rechnungen dann noch lohnt.
  5. Sind Partner und Kinder mitgerechnet?Sollen sie mit, oder kommen sie bald? Rechne sie gleich mit, nicht erst, wenn es so weit ist.
  6. Ist die Pflegeversicherung dabei?Wer privat krankenversichert ist, braucht auch eine private Pflegepflichtversicherung (§ 23 SGB XI). Sie gehört in den Beitrag, den wir vergleichen.
  7. Bleibst du selbstständig?Wer später mit einem Gehalt unter der Einkommensgrenze angestellt wird, wird bis 55 in der Regel wieder gesetzlich versichert. Plane das ein, wenn du darüber nachdenkst.

Häufige Fragen zur PKV für Selbstständige

Ab welchem Einkommen darf ich als Selbstständiger in die PKV?

Für hauptberuflich Selbstständige gibt es keine Einkommensgrenze. Du bist nicht gesetzlich pflichtversichert (§ 5 Abs. 5 SGB V) und kannst wählen. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt nur für Arbeitnehmer (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).

Ist privat günstiger als gesetzlich?

Das hängt von Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie ab. Gesetzlich zahlst du nach Einkommen, privat nach Eintrittsalter, Gesundheit und Tarif. Deshalb rechne ich beide Wege mit deinen Zahlen durch, statt dir eine Pauschale zu nennen.

Was passiert, wenn mein Betrieb ein schlechtes Jahr hat?

Gesetzlich sinkt der Beitrag mit dem Einkommen, bis zum Mindestbeitrag (§ 240 SGB V). Privat bleibt er gleich. Plane dafür ein Polster ein. Wird es dauerhaft eng, kannst du beim selben Versicherer in einen anderen Tarif mit gleichartigem Schutz wechseln und behältst deine Alterungsrückstellung (§ 204 VVG).

Brauche ich ein Krankentagegeld?

Wenn du von deinem Betrieb lebst, ja. Ohne zahlt dir bei längerer Krankheit niemand dein Einkommen. Privat wählst du den Tagessatz und ab welchem Tag er zahlt. Gesetzlich bekommst du als Selbstständiger Krankengeld nur mit Wahlerklärung ab der siebten Woche oder über einen Wahltarif (§ 44 Abs. 2, § 46, § 53 Abs. 6 SGB V).

Kann ich zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?

Wenn du wieder versicherungspflichtig wirst, zum Beispiel als Angestellter mit einem Gehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, oder wenn du die Selbstständigkeit aufgibst und mit geringem Einkommen über deinen gesetzlich versicherten Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner familienversichert werden kannst (§ 10 SGB V). Über eine neue Versicherungspflicht ist der Weg ab 55 in der Regel zu (§ 6 Abs. 3a SGB V). Triff die Entscheidung deshalb mit Blick auf die nächsten Jahrzehnte.

Ich gründe gerade. Was passiert mit meiner Krankenkasse?

Endet deine Pflichtversicherung als Angestellter, läufst du automatisch als freiwilliges Mitglied weiter. Willst du privat, erklärst du nach dem Hinweis deiner Krankenkasse innerhalb von zwei Wochen den Austritt und weist die neue Versicherung nach (§ 188 Abs. 4 SGB V). Was du sonst in welcher Reihenfolge erledigst, steht im Fahrplan Gründen im Handwerk.

Was kostet die private Krankenversicherung?

Das hängt von Eintrittsalter, Gesundheit, Selbstbehalt, Krankentagegeld und Leistungen ab. Eine erste Einschätzung bekommst du im Gespräch, den genauen Beitrag nach den Gesundheitsfragen.

Gibt es auch etwas für meine Mitarbeiter?

Ja, die betriebliche Krankenversicherung. Wie sie funktioniert und worauf du als Chef achtest, steht im Ratgeber Betriebliche Krankenversicherung im Handwerk.

Passt auch zu dir

Am besten rechnen wir beide Wege einmal durch

Ich rechne dir gesetzlich und privat mit deinem Alter, deinem Einkommen und deiner Familie durch. Danach entscheidest du.

Das Gespräch läuft per Telefon oder WhatsApp, bundesweit. Wenn du magst, schauen wir im selben Zug auf die Versicherungen deines Betriebs.

Davis Kilian vor seinem Büro in Dortmund

Beide Wege durchrechnen lassen

Sag mir kurz, wie du heute versichert bist. Ich melde mich am selben Werktag.

Kostenlos, per Telefon oder WhatsApp, bundesweit.

Am schnellsten per WhatsApp

Schreib mir dein Gewerk, wie du heute versichert bist und wer mitversichert werden soll.

Per WhatsApp schreiben
Davis KilianSchritt 1 von 3Dein Betrieb
Welches Gewerk hat dein Betrieb?