Geschrieben von Davis Kilian, Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK)
Warum redet die Leasingfirma bei der Versicherung mit?
Weil ihr der Wagen gehört. Du fährst ihn, zahlst die Raten und trägst meist auch Wartung und Reparaturen. Eigentümerin ist die Leasingfirma, auch am Ende der Laufzeit, solange du den Wagen nicht kaufst. Wird der Wagen zerstört oder gestohlen, ist ihr Eigentum weg, und du schuldest ihr trotzdem noch Geld.
Deshalb schreibt sie im Leasingvertrag vor, wie der Wagen versichert sein muss. Diese Pflichten kommen aus dem Vertrag, nicht aus dem Gesetz, und sind je nach Leasingvertrag verschieden.
Was Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko grundsätzlich zahlen, steht im Ratgeber Transporter gewerblich versichern. Hier geht es um das, was beim Leasing dazukommt.
Das ist eine allgemeine Übersicht, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall hilft ein Anwalt.
Was verlangt der Leasingvertrag meist?
Die Kfz-Haftpflicht schreibt schon das Gesetz vor. Nach § 1 PflVG muss der Halter sie für sich, den Eigentümer und den Fahrer abschließen. Halter ist beim Leasing meist dein Betrieb. Die Leasingfirma ist als Eigentümerin dann mitversichert.
Für Schäden am Wagen selbst verlangt der Leasingvertrag meist mehr. Typisch sind diese Punkte:
- Vollkasko: Meist ist eine Vollkasko für die ganze Laufzeit Pflicht. Eine Teilkasko allein reicht dann nicht.
- Selbstbeteiligung: Manche Leasingverträge setzen eine Obergrenze. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt zwar den Beitrag, kann aber gegen den Leasingvertrag verstoßen.
- Sicherungsschein: Viele Leasingfirmen verlangen ihn vom Versicherer. Darin bestätigt er meist, dass die Kasko besteht, dass Entschädigungen für den Wagen an die Leasingfirma gehen und dass er sie informiert, wenn der Beitrag offen bleibt oder der Vertrag endet. Manche Leasingfirmen lassen sich stattdessen im Vertrag eintragen.
Mit der Kasko versicherst du beim Leasing meist auch das Interesse der Leasingfirma an ihrem Wagen, so sehen es auch die Musterbedingungen vor (AKB A.2.3). Das Gesetz kennt dafür die Versicherung für fremde Rechnung: Der Versicherungsnehmer schließt den Vertrag im eigenen Namen für einen anderen (§ 43 Abs. 1 VVG). Die Rechte aus dem Vertrag stehen dann dem Versicherten zu (§ 44 Abs. 1 VVG). Wie weit das beim Leasing reicht, hängt an den Verträgen.
Wechselst du während der Laufzeit den Versicherer, braucht die Leasingfirma meist einen neuen Sicherungsschein. Achte darauf, dass die Vollkasko ohne Lücke weiterläuft.
Totalschaden oder Diebstahl: wer zahlt die Lücke?
Ist der Wagen gestohlen oder wirtschaftlich nicht mehr zu reparieren, zahlt die Kasko meist den Wiederbeschaffungswert. Das ist der Preis für einen gleichwertigen gebrauchten Wagen, bei Totalschaden abzüglich des Restwerts. Davon geht die Selbstbeteiligung ab.
Die Leasingfirma rechnet anders. Bei Totalschaden oder Diebstahl endet der Leasingvertrag meist vorzeitig, und sie verlangt einen Ablösewert. Darin stecken meist die offenen Raten und der vereinbarte Restwert, je nach Leasingvertrag abgezinst. Gerade in den ersten Jahren kann dieser Betrag über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Die Differenz zahlst ohne Zusatzschutz meist du.
Dafür gibt es die GAP-Deckung, nach dem englischen Wort für Lücke. Sie zahlt je nach Tarif die Differenz zwischen der Kasko-Entschädigung und dem Ablösewert. Manchmal ist sie in der Kasko eingeschlossen, manchmal als Zusatz wählbar, manchmal steckt sie schon im Leasingvertrag. Bei neuen Pkw zahlen manche Kaskotarife eine Zeit lang den Neupreis statt des Wiederbeschaffungswerts. Ob das auch für deinen Transporter gilt und wie lange, regelt der Tarif.
Beispiel: Ein Gerüstbauer least einen neuen Pritschenwagen. Nach gut einem Jahr ist der Wagen eines Morgens vom Betriebshof verschwunden, samt Gerüstteilen auf der Pritsche. Die Polizei findet ihn nicht. Die Teilkasko zahlt den Wiederbeschaffungswert abzüglich Selbstbeteiligung, wegen des Sicherungsscheins direkt an die Leasingfirma. Der Ablösewert der Leasingfirma liegt über dem Wiederbeschaffungswert. Ohne GAP-Deckung zahlt der Betrieb die Differenz selbst, dazu die Selbstbeteiligung. Für die Gerüstteile ist die Kasko meist nicht zuständig. Was dafür gilt, steht im Ratgeber Werkzeug aus dem Transporter gestohlen.
Was gilt bei einem Schaden und bei der Rückgabe?
Den Versicherungsfall musst du dem Versicherer unverzüglich anzeigen, sobald du davon weißt (§ 30 Abs. 1 VVG). Läuft dein Vertrag über meine Agentur, kannst du den Schaden auch mir melden (§ 69 Abs. 1 Nr. 2 VVG). Bei anderen Verträgen meldest du direkt dem Versicherer. Viele Leasingverträge verlangen zusätzlich eine Meldung an die Leasingfirma, auch wenn dir jemand reinfährt und dessen Kfz-Haftpflicht zahlt.
Wer das Geld bekommt, hängt vom Schaden ab. Bei Totalschaden oder Diebstahl zahlt der Versicherer mit Sicherungsschein meist an die Leasingfirma. Lässt sich der Schaden reparieren, geht das Geld meist an die Werkstatt oder mit Zustimmung der Leasingfirma an dich. Leasingverträge verlangen meist, dass du fachgerecht reparieren lässt, oft in einer Fachwerkstatt. Sich das Geld auszahlen lassen und mit der Delle weiterfahren, geht beim Leasing deshalb meist nicht.
Bei der Rückgabe am Ende der Laufzeit wird der Wagen meist begutachtet. Normale Gebrauchsspuren gehören dazu. Schäden darüber hinaus stellt die Leasingfirma je nach Leasingvertrag in Rechnung, etwa Dellen oder eine beschädigte Ladefläche. Verschleiß zahlt die Kasko meist nicht. Melde Unfallschäden deshalb, wenn sie passieren, und lass sie reparieren. Liegen sie bis zur Rückgabe, berechnet sie die Leasingfirma, und für die Kasko kann die Meldung dann je nach Vertrag zu spät sein. Lass die Vollkasko laufen, bis der Wagen übergeben ist.
Geleaste Transporter in der Flotte: geht das?
In vielen Flottenverträgen ja. Die Leasingfirma braucht trotzdem ihren Sicherungsschein für genau dieses Fahrzeug. Und für diesen Wagen muss die Flotte die Vollkasko enthalten, die der Leasingvertrag verlangt, auch wenn gekaufte Fahrzeuge daneben nur Teilkasko haben.
Manche Leasingangebote bringen eine eigene Versicherung mit. Der Wagen läuft dann außerhalb deiner Flotte, mit eigenem Vertrag und eigenen Bedingungen. Prüf vorher, ob GAP-Deckung und Selbstbeteiligung passen. Was Flottenverträge bei SF-Klassen und neuen Fahrzeugen regeln, steht im Ratgeber Flottenversicherung: ab wann lohnt sie sich?
Wie ich Transporter und PKW schon ab zwei Fahrzeugen in einer Flotte bündle, steht auf der Seite Flottenversicherung für Handwerksbetriebe. Eine Bedingung gilt dabei: Fahrzeuge versichere ich nur zusammen mit den anderen Versicherungen deines Betriebs.
Worauf du achten solltest
- Lies im Leasingvertrag nach, welche Kasko und welche Selbstbeteiligung verlangt sind.
- Bestell den Sicherungsschein beim Versicherer, bevor du den Wagen abholst.
- Kläre, ob eine GAP-Deckung besteht: in der Kasko, als Zusatz oder im Leasingvertrag.
- Lass die Vollkasko ohne Lücke laufen, auch wenn du den Versicherer wechselst.
- Melde Schäden sofort dem Versicherer und, wenn der Leasingvertrag es verlangt, der Leasingfirma.
- Lass Schäden während der Laufzeit reparieren, nicht erst vor der Rückgabe.
- Prüf, ob deine geleasten Wagen mit in deine Flotte passen.
- Ich prüfe das gern für deinen Vertrag.
Häufige Fragen
Muss ein geleaster Transporter vollkaskoversichert sein?
Gesetzlich nicht. Vorgeschrieben ist nach § 1 PflVG nur die Kfz-Haftpflicht. Die Vollkasko verlangt meist der Leasingvertrag, oft für die ganze Laufzeit.
Was ist ein Sicherungsschein?
Eine Bestätigung des Versicherers an die Leasingfirma, dass für den Wagen eine Kasko besteht. Meist steht darin auch, dass Entschädigungen für den Wagen an die Leasingfirma gehen und dass sie erfährt, wenn der Vertrag endet.
Was zahlt eine GAP-Deckung?
Sie zahlt je nach Tarif die Lücke zwischen dem, was die Kasko bei Totalschaden oder Diebstahl zahlt, und dem Ablösewert, den die Leasingfirma verlangt. Manchmal steckt sie schon in der Kasko oder im Leasingvertrag. Frag nach, bevor du sie doppelt zahlst.
Wer bekommt das Geld, wenn der geleaste Transporter gestohlen wird?
Meist die Leasingfirma, weil ihr der Wagen gehört und der Sicherungsschein das so regelt. Sie rechnet die Zahlung auf den Ablösewert an. Bleibt eine Lücke, zahlst du sie ohne GAP-Deckung meist selbst.
Willst du wissen, ob dein geleaster Transporter richtig versichert ist?
Beim Versicherungs-Aufmaß schaue ich mir deinen ganzen Betrieb an: welche Fahrzeuge geleast oder gekauft sind, was die Leasingverträge verlangen, wer fährt und was im Laderaum liegt. Danach weißt du, wo Lücken sind.
Quellen
- § 1 PflVG, abgerufen am 21.10.2026
- § 43 Abs. 1 VVG, abgerufen am 21.10.2026
- § 44 Abs. 1 VVG, abgerufen am 21.10.2026
- § 30 Abs. 1 VVG, abgerufen am 21.10.2026
- § 69 Abs. 1 Nr. 2 VVG, abgerufen am 21.10.2026
- GDV, Musterbedingungen AKB 2015 (Stand 13.10.2026), abgerufen am 21.10.2026