
Geschrieben von Davis Kilian, Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK)
Was ist der Unterschied zwischen Flotte und Einzelverträgen?
Bei Einzelverträgen hat jedes Fahrzeug seinen eigenen Vertrag, seine eigene Laufzeit und seine eigene Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Baut ein Mitarbeiter mit dem Transporter einen Unfall, wird genau dieser Vertrag zurückgestuft. Die anderen Fahrzeuge merken davon nichts.
Ein Flottenvertrag fasst die Fahrzeuge deines Betriebs in einem Vertrag zusammen. Wie der Beitrag dann berechnet wird, ist je nach Gesellschaft verschieden. Bei vielen Flottenverträgen schaut der Versicherer nicht mehr auf die SF-Klasse des einzelnen Fahrzeugs, sondern auf den Schadenverlauf der ganzen Flotte: Wie viel hat er in den letzten Jahren für alle Fahrzeuge zusammen gezahlt, im Verhältnis zum Beitrag? Andere Gesellschaften führen bei kleinen Flotten die SF-Klassen weiter und geben einen Nachlass auf den Gesamtvertrag.
Das hat zwei Seiten. Ein einzelner Unfall wiegt in einer Flotte oft weniger schwer, weil er sich auf alle Fahrzeuge verteilt. Dafür zählt jeder Schaden mit, auch der Parkrempler vom Azubi. Häufen sich die Schäden, kann der Versicherer je nach Vertrag den Beitrag für die ganze Flotte anpassen.
Beispiel: Ein GaLaBau-Betrieb hat drei Transporter, einen PKW und einen Anhänger für den Minibagger. Die Transporter laufen bei zwei verschiedenen Versicherern, mit sehr unterschiedlichen SF-Klassen, weil einer schon zwei Unfälle hatte. Der PKW und der Anhänger laufen bei einem dritten Versicherer. Jeder Vertrag hat einen anderen Ablauf, und beim letzten Unfall musste der Chef erst suchen, welcher Vertrag für welches Kennzeichen gilt. In einem Flottenvertrag stünden alle fünf Fahrzeuge in einem Vertrag mit einem Ablaufdatum. Ob der Beitrag dadurch sinkt, hängt vom Schadenverlauf und von der Gesellschaft ab. Das lässt sich nur am echten Bestand rechnen.
Ab wie vielen Fahrzeugen bekomme ich einen Flottenvertrag?
Eine feste Zahl gibt es nicht. Jede Gesellschaft legt selbst fest, ab wann sie einen Flottenvertrag anbietet. Oft geht das schon ab wenigen Fahrzeugen, manche verlangen mehr. Ob Anhänger und Arbeitsmaschinen mitgezählt werden, ist ebenfalls je nach Gesellschaft verschieden.
Ob sich der Wechsel lohnt, hängt weniger an der Zahl als an drei Fragen: Wie gut sind die SF-Klassen deiner Fahrzeuge heute? Wie viele Schäden hattet ihr in den letzten Jahren? Und wie viel Zeit kostet dich das Verwalten der Einzelverträge? Hast du nur Fahrzeuge mit sehr guten SF-Klassen und kaum Schäden, können Einzelverträge je nach Gesellschaft günstiger sein. Hast du junge Fahrer, wechselnde Fahrer oder Fahrzeuge mit schlechter SF-Klasse, spricht oft mehr für die Flotte.
Wie ich das für Betriebe umsetze und ab wann über meine Agentur eine Flotte möglich ist, steht auf der Seite Flottenversicherung für Handwerksbetriebe.
Das ist eine allgemeine Übersicht, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall hilft ein Anwalt.
Was gilt für Anhänger und Arbeitsmaschinen?
Für Anhänger gilt die Versicherungspflicht genauso wie für das Zugfahrzeug. Nach § 1 PflVG muss der Halter eines Fahrzeugs mit Standort im Inland eine Haftpflichtversicherung abschließen und aufrechterhalten. Als Fahrzeug zählt nach § 1a Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c PflVG auch jeder Anhänger, der mit einem Kraftfahrzeug verwendet wird, auch wenn er gerade nicht angekuppelt ist.
In einen Flottenvertrag lassen sich Anhänger meist mit aufnehmen. Ob für sie eine Kasko möglich ist, regelt je nach Tarif der Vertrag. Steht dein Anhänger oft über Nacht auf der Baustelle, frag gezielt nach Diebstahl.
Bei Arbeitsmaschinen kommt es auf die Bauart an. Fährt ein Radlader, Minibagger oder Stapler bauartbedingt schneller als 6 km/h, ist er nach § 1a Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a PflVG ein Fahrzeug, und dann gilt grundsätzlich die Versicherungspflicht. Solche Maschinen lassen sich je nach Gesellschaft in die Flotte aufnehmen. Langsamere Maschinen sind je nach Tarif über die Betriebshaftpflicht mitversichert. Den Schaden an der Maschine selbst zahlt die Haftpflicht meist nicht. Dafür braucht es je nach Fall eine Kasko in der Flotte oder eine eigene Maschinenversicherung.
Kann ich neue Fahrzeuge einfach dazunehmen?
In vielen Flottenverträgen ja. Du meldest ein neues Fahrzeug zum bestehenden Vertrag an, statt einen neuen Vertrag abzuschließen. Für die Zulassung brauchst du trotzdem eine eVB-Nummer, also eine elektronische Versicherungsbestätigung. Je nach Gesellschaft ist das neue Fahrzeug dann zu den Bedingungen der Flotte versichert, ohne eigene SF-Einstufung.
Umgekehrt läuft es genauso: Verkaufst du einen Transporter oder legst ihn still, meldest du ihn aus der Flotte ab. Der Rest des Vertrags läuft weiter.
Spannend wird es beim Ausstieg. Löst du die Flotte später auf oder nimmst einzelne Fahrzeuge heraus, ist nicht immer klar, welche SF-Klasse sie danach bekommen. Manche Gesellschaften bescheinigen einen Schadenverlauf je Fahrzeug, andere nicht. Frag danach, bevor du deine SF-Klassen in eine Flotte gibst, und heb die letzten SF-Bescheinigungen deiner Einzelverträge auf.
Wer darf die Fahrzeuge fahren?
Bei Einzelverträgen hängt der Beitrag oft am Fahrerkreis: Wer darf fahren, und wie alt ist der jüngste Fahrer? Fährt dann doch der junge Azubi, obwohl nur ältere Fahrer vereinbart sind, kann das je nach Vertrag eine Nachzahlung oder eine Vertragsstrafe auslösen.
In vielen Flottenverträgen ist der Fahrerkreis offen: Jeder, den du fahren lässt und der einen gültigen Führerschein hat, darf fahren. Auch das ist je nach Gesellschaft verschieden. Manche Tarife schließen bestimmte Fahrer aus oder verlangen bei sehr jungen Fahrern einen Zuschlag. Lies das nach, bevor du einen Aushilfsfahrer losschickst.
Werkzeug und Material im Laderaum sind über Kfz-Haftpflicht und Kasko meist nicht versichert. Die Kfz-Haftpflicht zahlt Schäden an anderen, die Kasko das Fahrzeug. Je nach Tarif lässt sich die Ladung als Zusatz mitversichern. Was für dein Werkzeug gilt, steht im Ratgeber Werkzeug aus dem Transporter gestohlen.
Worauf du achten solltest
- Lass dir zeigen, wie der Beitrag berechnet wird: nach dem Schadenverlauf der Flotte oder nach SF-Klassen je Fahrzeug.
- Frag, wann der Versicherer den Beitrag wegen Schäden anpassen kann.
- Kläre vor dem Wechsel, was beim Ausstieg mit deinen SF-Klassen passiert.
- Prüf, ob Anhänger und Arbeitsmaschinen mit in die Flotte können.
- Prüf den Fahrerkreis: Wer darf fahren, gibt es Ausschlüsse oder Zuschläge für junge Fahrer?
- Leg je Fahrzeug fest, ob Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko passt. Ein neuer Transporter braucht meist mehr Schutz als ein alter.
- Schreib die Abläufe aller Einzelverträge nebeneinander, damit der Wechsel ohne Lücke läuft.
- Ich prüfe das gern für deinen Vertrag.
Häufige Fragen
Ab wie vielen Fahrzeugen lohnt sich eine Flottenversicherung?
Eine feste Grenze gibt es nicht. Jede Gesellschaft legt selbst fest, ab wann sie einen Flottenvertrag anbietet, oft schon ab wenigen Fahrzeugen. Ob es sich für dich lohnt, hängt von deinen SF-Klassen, deinen Schäden der letzten Jahre und deinem Aufwand mit den Einzelverträgen ab. Das lässt sich nur mit deinem echten Bestand rechnen.
Was gilt für Anhänger?
Anhänger, die mit einem Kraftfahrzeug verwendet werden, gelten nach § 1a Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c PflVG als Fahrzeug und sind nach § 1 PflVG selbst versicherungspflichtig. In einen Flottenvertrag lassen sie sich meist mit aufnehmen. Ob für den Anhänger auch eine Kasko möglich ist, regelt je nach Tarif dein Vertrag.
Kann ich neue Fahrzeuge einfach dazunehmen?
In vielen Flottenverträgen ja. Du meldest das neue Fahrzeug zum bestehenden Vertrag an und bekommst eine eVB-Nummer für die Zulassung. Einen eigenen neuen Vertrag brauchst du dann meist nicht.
Was passiert mit meinen SF-Klassen, wenn ich in eine Flotte wechsle?
Je nach Gesellschaft spielen sie in der Flotte keine Rolle mehr oder werden weitergeführt. Frag vor dem Wechsel, was beim Ausstieg aus der Flotte mit ihnen passiert, und heb die letzten SF-Bescheinigungen deiner Einzelverträge auf.
Willst du wissen, ob sich eine Flotte für dich lohnt?
Beim Versicherungs-Aufmaß schaue ich mir deinen ganzen Betrieb an: welche Fahrzeuge laufen, wo sie versichert sind, wer fährt und was im Laderaum liegt. Danach weißt du, ob Flotte oder Einzelverträge besser zu dir passen.