Ratgeber · Rechtsschutz

Gewerberechtsschutz: welche Bereiche gibt es?

Von Davis Kilian · veröffentlicht am · geprüft am · Lesezeit 6 Min

Davis Kilian

Geschrieben von Davis Kilian, Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK)

Das ist eine allgemeine Übersicht, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall hilft ein Anwalt.

Was zahlt ein Gewerberechtsschutz überhaupt?

Der Rechtsschutz zahlt nicht den Schaden, sondern den Streit. Gemeint sind vor allem Anwaltskosten, Gerichtskosten und Kosten für Gutachter, die das Gericht bestellt. Das Gesetz sagt dazu nur den Rahmen: Der Versicherer erbringt die Leistungen, die du für die Wahrnehmung deiner rechtlichen Interessen brauchst, und zwar im vereinbarten Umfang (§ 125 VVG).

Der Satz „im vereinbarten Umfang“ ist der Kern. Es gibt keinen Rechtsschutz, der jeden Streit abdeckt. Jeder Tarif setzt sich aus Leistungsarten zusammen, auch Bausteine genannt. Was nicht als Baustein drinsteht, ist nicht versichert. Deshalb lohnt sich der Blick, welche Bereiche es gibt und welche zu deinem Betrieb passen.

Wichtig zur Abgrenzung: Fordert jemand Schadenersatz von dir, weil du bei ihm etwas beschädigt hast, ist das die Aufgabe der Betriebshaftpflicht. Sie prüft und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Den Unterschied erkläre ich im Artikel Haftpflicht oder Rechtsschutz.

Welche Bereiche stecken meist drin?

Die folgenden Bausteine findest du in vielen Firmentarifen. Ob jeder davon in deinem Vertrag steht und mit welchen Grenzen, hängt vom Tarif ab.

Arbeits-Rechtsschutz

Hilft dir als Arbeitgeber bei Streit mit Mitarbeitern, zum Beispiel um eine Kündigung, eine Abmahnung oder offenen Lohn.

Beispiel: Ein Geselle wird nach mehreren Verspätungen gekündigt und reicht Kündigungsschutzklage ein. Du brauchst einen Anwalt für das Arbeitsgericht. Hier zählt ein Detail: In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wenn du gewinnst (§ 12a Abs. 1 ArbGG). Ohne Rechtsschutz bleibst du in der ersten Instanz also auf deinem Anwalt sitzen.

Schadenersatz-Rechtsschutz

Hilft, wenn du selbst Schadenersatz von jemand anderem forderst.

Beispiel: Ein Lieferwagen eines fremden Betriebs fährt auf deinem Hof gegen dein Lager und beschädigt Regale und Material. Der andere zahlt nicht. Mit diesem Baustein kannst du deine Forderung je nach Tarif mit Anwalt durchsetzen. Ansprüche aus Verträgen fallen meist nicht hierunter, die gehören zum Vertrags-Rechtsschutz.

Straf-Rechtsschutz

Hilft bei der Verteidigung, wenn gegen dich oder deine Mitarbeiter wegen eines Vergehens ermittelt wird, das fahrlässig begangen sein kann.

Beispiel: Auf deiner Baustelle stürzt ein Mitarbeiter einer anderen Firma durch eine ungesicherte Öffnung. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen deinen Bauleiter wegen fahrlässiger Körperverletzung. Die Kosten der Verteidigung trägt in vielen Tarifen der Rechtsschutz. Bei Vorwürfen, die nur vorsätzlich begangen werden können, sieht das meist anders aus.

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Hilft, wenn eine Behörde ein Bußgeld gegen den Betrieb oder einen Mitarbeiter verhängt und du dich wehren willst.

Beispiel: Bei einer Kontrolle bemängelt die Arbeitsschutzbehörde fehlende Absturzsicherungen und schickt einen Bußgeldbescheid. Du hältst ihn für falsch und legst mit Anwalt Einspruch ein. Je nach Tarif sind Bußgelder rund um Fahrzeuge nicht hier, sondern im Verkehrs-Rechtsschutz geregelt.

Und die Fahrzeuge der Firma?

Dafür gibt es den Verkehrs-Rechtsschutz für Firmenfahrzeuge. Er hilft je nach Tarif bei Streit nach einem Unfall, bei Bußgeld, Punkten oder Fahrverbot und bei Streit um Kauf oder Reparatur eines Fahrzeugs.

Beispiel: Dein Monteur hat mit dem Transporter einen Unfall an einer Kreuzung. Die gegnerische Versicherung will nur die Hälfte zahlen. Gleichzeitig bekommt der Monteur einen Bußgeldbescheid. Beides kann der Verkehrs-Rechtsschutz abdecken, wenn der Transporter und der Fahrer mitversichert sind.

Bei mehreren Fahrzeugen lohnt der Blick, ob alle Fahrzeuge des Betriebs erfasst sind oder nur einzelne Kennzeichen. Und ob neu angeschaffte Fahrzeuge automatisch dazukommen.

Was ist mit Streit um Aufträge und Rechnungen?

Der Vertrags-Rechtsschutz ist in vielen Firmentarifen nicht automatisch dabei. Oft ist er ein eigener Baustein und dann eingeschränkt.

Streit mit Lieferanten, der Kfz-Werkstatt oder dem Vermieter deiner Halle ist je nach Tarif versicherbar. Streit mit deinen eigenen Kunden um Rechnungen, Mängel oder Abnahme ist in vielen Tarifen ausgeschlossen. Manche Tarife bieten dafür einen Zusatzbaustein, meist mit Grenzen beim Streitwert, bei der Zahl der Fälle oder mit einer längeren Wartezeit.

Beispiel: Ein Bauherr zahlt die Schlussrechnung für ein Bad nicht und behauptet Mängel. Ob dein Rechtsschutz hier den Anwalt zahlt, entscheidet allein dieser Baustein. Was du ohne Versicherung tun kannst, steht im Artikel Mein Kunde zahlt nicht.

Gibt es noch weitere Bereiche?

Zwei Bausteine sind in vielen Tarifen dabei, werden aber oft übersehen.

Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

Hilft, wenn du gegen einen Steuerbescheid vor dem Finanzgericht klagst. Das Einspruchsverfahren beim Finanzamt davor ist meist nicht versichert, der Schutz beginnt je nach Tarif erst mit der Klage.

Beispiel: Nach einer Betriebsprüfung erkennt das Finanzamt Kosten für ein Fahrzeug nicht an. Dein Einspruch wird abgelehnt, du klagst vor dem Finanzgericht.

Sozialgerichts-Rechtsschutz

Hilft bei Streit vor dem Sozialgericht, zum Beispiel mit der Berufsgenossenschaft oder der Rentenversicherung. Auch hier gilt der Schutz meist erst ab dem Gerichtsverfahren.

Beispiel: Die Rentenversicherung stuft nach einer Prüfung einen freien Mitarbeiter als scheinselbstständig ein und fordert Beiträge nach. Du klagst dagegen vor dem Sozialgericht.

Worauf du achten solltest

  • Welche Bausteine stehen im Versicherungsschein? Nur was dort steht, ist versichert.
  • Ist der Vertrags-Rechtsschutz dabei, und gilt er auch für Streit mit Kunden? In vielen Tarifen nicht oder nur eingeschränkt.
  • Gibt es Wartezeiten, und für welche Bausteine? Das ist je nach Tarif unterschiedlich, mehr dazu im Artikel Rechtsschutz ohne Wartezeit.
  • Streit, der vor Vertragsbeginn angelegt war, ist meist nicht versichert.
  • Sind alle Firmenfahrzeuge und alle Fahrer im Verkehrs-Rechtsschutz erfasst?
  • Wie hoch ist die Selbstbeteiligung je Fall?
  • Sind Mitarbeiter mitversichert, etwa beim Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz?
  • Gilt der Schutz für Steuer- und Sozialgericht erst ab der Klage?

Ich prüfe das gern für deinen Vertrag.

Häufige Fragen

Ist Arbeitsrecht im Gewerberechtsschutz dabei?

Meist ja. Der Arbeits-Rechtsschutz ist in vielen Firmentarifen ein fester Baustein. Er hilft dir als Arbeitgeber, wenn ein Mitarbeiter gegen eine Kündigung klagt oder Lohn einfordert. Vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jede Seite ihre Anwaltskosten selbst (§ 12a ArbGG), auch wenn du gewinnst.

Ist Vertragsrecht im Gewerberechtsschutz dabei?

Oft nur als eigener Baustein oder eingeschränkt. Streit mit Lieferanten oder der Werkstatt ist je nach Tarif mitversichert. Streit mit Kunden um Rechnungen und Werkleistungen ist in vielen Tarifen ausgeschlossen oder nur über einen Zusatzbaustein mit Grenzen versicherbar.

Gibt es Verkehrsrecht für die Flotte?

Ja, je nach Tarif. Der Verkehrs-Rechtsschutz für Firmenfahrzeuge hilft nach einem Unfall, bei Bußgeld oder Fahrverbot. Wichtig ist, ob alle Fahrzeuge des Betriebs erfasst sind und ob jeder Fahrer mitversichert ist.

Zahlt der Gewerberechtsschutz bei einem Streit, der schon läuft?

Meist nicht. Ein Streit, der vor Vertragsbeginn angelegt war, ist in der Regel nicht versichert, mehr dazu im Artikel Rechtsschutz ohne Wartezeit.

Welche Bausteine braucht dein Betrieb?

Das hängt davon ab, wie viele Mitarbeiter du hast, wie viele Fahrzeuge fahren und mit wem du am häufigsten Streit hast. Beim Versicherungs-Aufmaß schaue ich mir den ganzen Betrieb an und zeige dir, welche Bereiche abgedeckt sind und wo Lücken sind.

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