Ratgeber · Firmenrechtsschutz

Gibt es Rechtsschutz ohne Wartezeit für Betriebe?

Von Davis Kilian · veröffentlicht am · geprüft am · Lesezeit 6 Min

Davis Kilian

Geschrieben von Davis Kilian, Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK)

Die Frage kommt fast immer, wenn es schon brennt. Ein Kunde kürzt die Rechnung, ein Mitarbeiter droht mit Klage, der Vermieter der Werkstatt will mehr Geld. Dann suchst du einen Rechtsschutz, der sofort zahlt. Hier steht, was geht und was nicht.

Das ist eine allgemeine Übersicht, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall hilft ein Anwalt.

Was bedeutet Wartezeit beim Rechtsschutz?

Die Wartezeit ist ein Zeitraum ab Vertragsbeginn, in dem der Versicherer für bestimmte Streitfälle noch nicht leistet. Entscheidend ist meist nicht, wann du zum Anwalt gehst. Entscheidend ist, wann der Rechtsverstoß passiert ist, um den es geht. Fällt der in die Wartezeit, zahlt der Versicherer in vielen Tarifen auch dann nicht, wenn der Streit erst Monate später vor Gericht landet.

Wie lang die Wartezeit ist, steht in den Bedingungen deines Tarifs. Typisch sind einige Monate. Eine feste Zahl, die für alle Tarife gilt, gibt es nicht. Deshalb nenne ich hier auch keine.

Der Grund ist einfach. Ohne Wartezeit könnte jeder erst dann abschließen, wenn der Ärger schon absehbar ist. Versichert werden soll aber, was beim Abschluss noch ungewiss ist. Die Wartezeit sorgt dafür.

Gilt die Wartezeit für alle Bereiche?

Meist nicht. Ein Firmenrechtsschutz besteht aus mehreren Bereichen, und für jeden kann eine andere Regel gelten. In vielen Tarifen gibt es Bereiche ohne Wartezeit. Das sind typischerweise Fälle, die plötzlich passieren und die keiner planen kann:

  • Schadenersatz: Jemand beschädigt dein Firmeneigentum und du forderst dein Geld zurück. In vielen Tarifen ohne Wartezeit.
  • Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten: Dir wird nach einem Arbeitsunfall auf der Baustelle ein Vorwurf gemacht. In vielen Tarifen ohne Wartezeit.
  • Verkehrsrecht nach einem Unfall: Dein Firmenwagen ist in einen Unfall verwickelt und es gibt Streit. Wenn der Bereich mitversichert ist, in vielen Tarifen ohne Wartezeit.

Anders sieht es meist bei Streit aus, der sich langsam aufbaut. Arbeitsrecht mit Mitarbeitern, Streit um den Mietvertrag für Werkstatt oder Lager, Ärger aus Verträgen mit Lieferanten: Hier gilt in vielen Tarifen eine Wartezeit.

Ein Sonderfall ist der Forderungsstreit mit deinen Kunden, also wenn der Kunde deine Rechnung nicht bezahlt. Der ist je nach Tarif gar nicht, nur eingeschränkt oder mit eigener Wartezeit versichert. Was du in dem Fall tun kannst, steht im Ratgeber Kunde zahlt nicht. Welche Bereiche ein Firmenrechtsschutz überhaupt haben kann, findest du unter Welche Bereiche deckt ein Gewerberechtsschutz ab?

Was ist, wenn der Streit schon läuft?

Dann hilft ein neuer Vertrag für genau diesen Streit meist nicht. Das liegt an der Wartezeit, aber auch an der sogenannten Vorvertraglichkeit. Gemeint ist: Liegt die Ursache des Streits vor Vertragsbeginn, ist der Fall in der Regel nicht versichert. Das gilt meist auch in Bereichen, in denen gar keine Wartezeit gilt.

Beispiel: Ein Malerbetrieb streicht im Frühjahr ein Treppenhaus. Der Auftraggeber kürzt die Schlussrechnung um ein Drittel, weil er Mängel sieht. Im Sommer schließt der Inhaber einen Firmenrechtsschutz ab und will klagen. Die Kürzung, also der Auslöser des Streits, lag vor Vertragsbeginn. Diesen Fall wird der Versicherer meist ablehnen. Drei Wochen nach Vertragsbeginn fährt ein anderer Wagen dem Firmentransporter ins Heck, und der Unfallgegner will nicht zahlen. Dieser Streit kann in vielen Tarifen schon versichert sein, wenn Verkehrsrecht mit drin ist.

Für einen Streit, der schon läuft, ist ein neuer Rechtsschutz deshalb der falsche Weg. Dann ist ein Anwalt der richtige Schritt. Frag vorher, was die Beratung kostet. Ein Rechtsschutz lohnt sich trotzdem, aber für den nächsten Streit, nicht für diesen.

Wichtig ist auch das Datum. Halte fest, wann ein Streit angefangen hat: die erste Mängelrüge, die Abmahnung, die gekürzte Rechnung. Am Ende entscheidet dieses Datum, ob der Fall in den Vertrag fällt oder nicht.

Fällt die Wartezeit weg, wenn ich den Versicherer wechsle?

Je nach Tarif ja. Wechselst du ohne Lücke aus einem anderen Rechtsschutzvertrag, rechnen viele Versicherer die Zeit im alten Vertrag an. Für Bereiche, die dort schon versichert waren, fällt die Wartezeit dann weg.

Dabei kommt es auf drei Punkte an:

  • Keine Lücke: Zwischen dem Ende des alten und dem Beginn des neuen Vertrags darf meist kein einziger Tag frei bleiben.
  • Gleicher Bereich: Die Anrechnung gilt meist nur für Bereiche, die im alten Vertrag schon drin waren. Was du neu dazunimmst, hat meist trotzdem eine Wartezeit.
  • Beleg: Der neue Versicherer will den Vorvertrag meist sehen, etwa den alten Versicherungsschein oder die Kündigungsbestätigung.

Ob ein privater Rechtsschutz als Vorvertrag für den Betrieb zählt, hängt vom Tarif ab. Und kündige den alten Vertrag nie, bevor der neue zugesagt ist. Sonst entsteht genau die Lücke, die dich die Anrechnung kostet.

Worauf du achten solltest

  • Schließ den Firmenrechtsschutz ab, bevor es brennt. Was vor Vertragsbeginn angefangen hat, ist meist nicht versichert.
  • Lies in den Bedingungen nach, welche Wartezeit für welchen Bereich gilt. Sie kann je Bereich verschieden sein.
  • Prüf, wie dein Tarif den Forderungsstreit mit Kunden regelt. Der ist je nach Tarif eingeschränkt oder gar nicht dabei.
  • Wechselst du, dann ohne einen Tag Lücke. Unterlagen zum alten Vertrag aufbewahren und dem neuen Versicherer zeigen.
  • Nimmst du später einen Bereich dazu, rechne für diesen Bereich meist mit einer neuen Wartezeit.
  • Notier dir bei jedem Ärger das Datum des ersten Auslösers. Mail, Brief und Mängelrüge aufheben.
  • Trau keinem Angebot, das „sofort versichert“ für alles verspricht. Lies nach, was genau gemeint ist.

Mehr zum Schutz für deinen Betrieb steht auf der Seite Firmenrechtsschutz. Welche Wartezeit dein bestehender Vertrag hat: Ich prüfe das gern für deinen Vertrag.

Häufige Fragen

Was ist eine Wartezeit beim Rechtsschutz?

Ein Zeitraum ab Vertragsbeginn, in dem der Versicherer für bestimmte Bereiche noch nicht leistet. Entscheidend ist meist, wann der Rechtsverstoß passiert ist, nicht wann du zum Anwalt gehst. Wie lang die Wartezeit ist, steht in den Bedingungen deines Tarifs. Typisch sind einige Monate.

Gilt die Wartezeit für alle Bereiche?

Meist nicht. In vielen Tarifen entfällt sie zum Beispiel für Schadenersatz, Strafrecht und Verkehrsrecht nach einem Unfall. Für Arbeitsrecht, Miet- und Vertragsstreit gilt sie in vielen Tarifen dagegen schon. Welche Bereiche betroffen sind, steht in den Bedingungen.

Was ist bei einem Streit, der schon läuft?

Ein neuer Vertrag hilft dafür meist nicht. Liegt die Ursache des Streits vor Vertragsbeginn, ist der Fall in der Regel nicht versichert, auch in Bereichen ohne Wartezeit. Für einen laufenden Streit ist ein Anwalt der richtige Weg.

Fällt die Wartezeit weg, wenn ich den Versicherer wechsle?

Je nach Tarif ja, wenn du ohne Lücke aus einem anderen Rechtsschutzvertrag wechselst und der Bereich dort schon versichert war. Dafür darf meist keine Lücke zwischen den Verträgen liegen, und der Versicherer will den Vorvertrag belegt haben.

Rechtsschutz im ganzen Betrieb mitdenken

Rechtsschutz ist ein Baustein. Ob er zu deinem Betrieb passt, hängt davon ab, was du sonst schon hast. Beim Versicherungs-Aufmaß schaue ich mir alle Verträge deines Betriebs zusammen an und sage dir, wo es Lücken oder Doppelungen gibt.

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