
Geschrieben von Davis Kilian, Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK)
Viele Betriebe arbeiten mit Subunternehmern. Der Estrichleger kommt vom Kollegen, die Elektrik macht ein befreundeter Betrieb, bei großen Aufträgen holst du dir zwei Leute dazu. Das spart Zeit und Personal. Es verschiebt aber auch, wer für was geradesteht. Hier liest du, wer gegenüber dem Kunden haftet, was deine Betriebshaftpflicht dabei meist übernimmt und wo die Lücke liegt.
Das ist eine allgemeine Übersicht, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall hilft ein Anwalt.
Wer haftet gegenüber dem Kunden, wenn der Sub einen Fehler macht?
Du. Der Kunde hat den Auftrag bei dir unterschrieben, nicht beim Sub. Dein Vertrag läuft mit ihm, und du schuldest ihm die Leistung. Wen du dafür auf die Baustelle schickst, ist deine Sache.
Das Gesetz sagt dazu klar: Du hast das Verschulden der Personen, die du zur Erfüllung deiner Verbindlichkeit einsetzt, im gleichen Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. So steht es in § 278 BGB. Diese Personen heißen Erfüllungsgehilfen. Dein angestellter Geselle gehört dazu, und ein Subunternehmer, den du für deinen Auftrag einsetzt, in der Regel auch.
Für den Kunden heißt das: Er muss sich nicht mit deinem Sub auseinandersetzen. Er kommt zu dir. Ob du dir das Geld danach beim Sub zurückholen kannst, ist eine zweite Frage. Die klärst du mit dem Sub, nicht der Kunde.
Was deckt meine Betriebshaftpflicht, wenn ich Subunternehmer beauftrage?
In vielen Tarifen ist deine gesetzliche Haftpflicht aus der Beauftragung von Subunternehmern mitversichert. Gemeint ist genau der Fall von oben: Der Kunde nimmt dich in Anspruch, weil dein Sub einen Schaden verursacht hat, und du musst dafür einstehen. Deine Versicherung prüft dann, ob du haftest, zahlt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab.
Dabei gelten dieselben Grenzen wie bei deinen eigenen Arbeiten: die Deckungssumme, die versicherten Tätigkeiten und die Ausschlüsse deines Vertrags. Mangelhafte Arbeit selbst nachbessern ist meist keine Sache der Haftpflicht, auch wenn der Sub gepfuscht hat. Versichert sind in der Regel die Folgeschäden, etwa ein Wasserschaden am Parkett nach einer undichten Leitung.
Prüfe auch, ob die Arbeit des Sub zu den Tätigkeiten passt, die in deinem Vertrag stehen. Ist dein Betrieb als Malerbetrieb versichert und dein Sub verlegt Elektroleitungen, kann das je nach Tarif außerhalb des versicherten Risikos liegen. Ich prüfe das gern für deinen Vertrag.
Ist der Subunternehmer dann mitversichert?
Meist nicht. Dein Vertrag schützt dich, nicht den Sub. Die eigene Haftung des Subunternehmers ist in vielen Tarifen ausdrücklich nicht mitversichert. Der Sub ist ein eigener Betrieb und braucht eine eigene Betriebshaftpflicht.
Das wird wichtig, wenn nach dem Schaden die Frage kommt, wer am Ende zahlt. Hat dein Versicherer den Schaden beim Kunden ersetzt und hattest du einen Ersatzanspruch gegen den Sub, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit er den Schaden ersetzt hat. So regelt es § 86 Abs. 1 VVG. Dein Versicherer kann sich also an den Sub halten. Hat der Sub keine eigene Haftpflicht, steht er mit seinem eigenen Geld da.
Dazu kommt eine Pflicht für dich: Du musst deinen Ersatzanspruch gegen den Sub wahren und bei der Durchsetzung mitwirken, soweit das nötig ist (§ 86 Abs. 2 VVG). Verzichtest du vorher ohne Rücksprache auf Ansprüche gegen den Sub, kann das deine eigene Leistung kürzen. Sprich so etwas vorher mit deinem Versicherer ab. Läuft dein Vertrag über meine Agentur, gern auch mit mir.
Warum soll ich einen Haftpflichtnachweis vom Sub verlangen?
Weil du sonst nicht weißt, ob hinter dem Sub überhaupt eine Versicherung steht. Ein Gespräch auf der Baustelle reicht dafür nicht. Lass dir eine aktuelle Bestätigung seines Versicherers zeigen, bevor er bei dir anfängt.
Beispiel: Ein Fliesenlegerbetrieb übernimmt eine Badsanierung und holt sich für den Abbruch einen Sub. Der Sub trennt beim Stemmen eine Wasserleitung an, die nicht abgesperrt war. Das Wasser läuft über Nacht in die Wohnung darunter. Der Kunde und die Nachbarn melden sich beim Fliesenleger, weil der den Auftrag hat. Seine Betriebshaftpflicht übernimmt je nach Tarif den Schaden aus der Beauftragung des Sub. Danach fragt der Versicherer, ob er sich das Geld beim Sub zurückholen kann. Hat der Sub eine eigene Haftpflicht, klären das die beiden Versicherer untereinander. Hat er keine, geht es an sein Konto.
Was auf so einem Nachweis stehen sollte, steht im Ratgeber zum Versicherungsnachweis.
Was gehört in den Vertrag mit dem Sub?
Einen fertigen Vertragstext gibt es hier nicht. Das ist Aufgabe eines Anwalts oder deiner Innung, weil es auf dein Gewerk und deine Aufträge ankommt. Ein paar Punkte solltest du aber in jedem Gespräch mit dem Sub ansprechen:
- Der Sub hat eine eigene Betriebshaftpflicht und weist sie vor Beginn nach.
- Die Deckungssummen des Sub sind nicht kleiner als das, was dein Auftraggeber von dir verlangt.
- Der Sub meldet sofort, wenn sein Vertrag endet oder sich ändert.
- Wer im Innenverhältnis für Schäden aus seiner Arbeit einsteht und ob er dich von Ansprüchen Dritter freistellt.
- Kein Haftungsverzicht zugunsten des Sub ohne Rücksprache mit deinem Versicherer.
Wie diese Punkte im Vertrag stehen und ob sie halten, prüft ein Anwalt.
Worauf du achten solltest
- Gegenüber dem Kunden bist du der Ansprechpartner, auch für Fehler des Sub.
- Schau in deinen Vertrag, ob die Haftung aus der Beauftragung von Subunternehmern mitversichert ist. Das steht im Versicherungsschein oder in den Bedingungen.
- Passt die Arbeit des Sub zu den versicherten Tätigkeiten deines Betriebs?
- Lass dir vor jedem Einsatz einen aktuellen Haftpflichtnachweis des Sub zeigen und leg ihn ab.
- Frag nach Ablauf der Bestätigung neu nach. Ein Nachweis vom letzten Jahr sagt nichts über heute.
- Verzichte nicht auf Ansprüche gegen den Sub, ohne vorher mit deinem Versicherer zu sprechen.
- Verlangt dein Auftraggeber einen Nachweis von dir, lies den Ratgeber zum Versicherungsnachweis.
Häufige Fragen
Wer haftet gegenüber dem Kunden, wenn mein Subunternehmer einen Schaden macht?
Du. Dein Vertrag läuft mit dem Kunden, und für ein Verschulden der Leute, die du zur Erfüllung des Auftrags einsetzt, stehst du nach § 278 BGB wie für eigenes Verschulden ein. Ob du dir das Geld später beim Sub zurückholen kannst, ist eine zweite Frage zwischen dir und dem Sub.
Soll ich mir vom Sub einen Haftpflichtnachweis zeigen lassen?
Ja, vor dem ersten Einsatz und dann regelmäßig. Ein aktueller Nachweis zeigt, ob der Vertrag besteht, welche Tätigkeit versichert ist und mit welchen Summen. Ohne eigene Haftpflicht des Sub bleibt ein Rückgriff am Ende oft an seinem Privatvermögen hängen.
Was schreibe ich ins Angebot, wenn ich Subunternehmer einsetze?
Vertragspartner des Kunden bleibst du, auch wenn ein Sub die Arbeit macht. Manche Auftraggeber wollen vorher wissen oder zustimmen, ob Subunternehmer eingesetzt werden. Schau dafür in die Ausschreibung oder die Vertragsbedingungen des Auftraggebers. Die genaue Formulierung für Angebot und Vertrag klärst du mit einem Anwalt oder deiner Innung.
Ist mein Subunternehmer über meine Betriebshaftpflicht mitversichert?
Meist nicht. Deine Betriebshaftpflicht deckt in vielen Tarifen deine Haftung daraus, dass du einen Sub beauftragt hast. Die eigene Haftung des Sub ist meist nicht mitversichert. Wie dein Vertrag das regelt, steht im Versicherungsschein oder in den Bedingungen.
Wie ist dein Betrieb aufgestellt?
Arbeitest du regelmäßig mit Subunternehmern, gehört das in den Blick auf den ganzen Betrieb. Im Versicherungs-Aufmaß schaue ich mir deine Verträge zusammen an: was versichert ist, wo Lücken sind und was zu deinen Aufträgen passt. Mehr zur Absicherung findest du auf der Seite zur Betriebshaftpflicht im Handwerk und für Bauunternehmen auf der Seite Versicherung für Maurer und Bauunternehmen.