
Geschrieben von Davis Kilian, Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK)
Ein Geselle bekommt die Kündigung, ein Azubi fordert Überstunden nach, eine Mitarbeiterin will ein besseres Zeugnis. Solche Streitigkeiten landen vor dem Arbeitsgericht. Für dich als Inhaber heißt das: Anwalt suchen, Termine wahrnehmen, Kosten tragen. Hier liest du, wann ein Rechtsschutz dabei hilft und wo er meist aufhört.
Das ist eine allgemeine Übersicht, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall hilft ein Anwalt.
Was ist Arbeitsrechtsschutz für meinen Betrieb überhaupt?
Arbeitsrechtsschutz ist einer von mehreren Bausteinen im Firmenrechtsschutz. Welche Bausteine es gibt, steht kurz im Überblick unter Gewerberechtsschutz: welche Bereiche gibt es?. Hier geht es nur um den einen Baustein, der greift, wenn du dich mit deinen eigenen Leuten streitest.
Entscheidend ist deine Rolle: Du bist hier Arbeitgeber. Ein privater Rechtsschutz, der dich als Arbeitnehmer schützt, hilft dir als Inhaber nicht. Du brauchst einen Tarif, der Streit aus Arbeitsverhältnissen mit deinen Mitarbeitern abdeckt. Das ist nicht in jedem Firmenrechtsschutz automatisch drin. Je nach Tarif ist Arbeitsrecht fester Bestandteil, ein Zusatzbaustein oder gar nicht vorgesehen.
Typische Streitpunkte sind Kündigungen, offener Lohn, Überstunden, Urlaubsabgeltung und Zeugnisse. Ob jeder dieser Fälle versichert ist, hängt von den Bedingungen ab. Ich prüfe das gern für deinen Vertrag.
Was passiert, wenn ein Mitarbeiter gegen seine Kündigung klagt?
Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine schriftliche Kündigung unwirksam ist, muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang beim Arbeitsgericht Klage erheben. So steht es in § 4 KSchG. Versäumt er die Frist, gilt die Kündigung nach § 7 KSchG als von Anfang an wirksam.
Für dich heißt das: Gegen die Kündigung selbst muss er in drei Wochen klagen. Die Post vom Gericht kann trotzdem später kommen. Kommt sie, bekommst du Post vom Arbeitsgericht. Dann brauchst du einen Anwalt, der dich vertritt.
Mit Arbeitsrechtsschutz meldest du den Fall deinem Versicherer, bevor du den Anwalt beauftragst, und lässt dir die Kostenzusage geben. Läuft dein Vertrag über meine Agentur, kannst du den Fall auch mir melden. Bei anderen Verträgen meldest du direkt dem Versicherer. Ist der Fall gedeckt, übernimmt der Versicherer meist die Kosten deines Anwalts und die Gerichtskosten.
Wie du richtig kündigst, ist eine Frage für deinen Anwalt, nicht für diesen Artikel. Lass dich vorher beraten. Fehler bei der Kündigung repariert dir keine Versicherung nachträglich.
Wer zahlt meinen Anwalt vor dem Arbeitsgericht?
Hier liegt der Unterschied zu vielen anderen Gerichtsverfahren. Im Urteilsverfahren der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht hat auch die Seite, die gewinnt, keinen Anspruch darauf, dass der Gegner ihre Anwaltskosten erstattet. Das regelt § 12a ArbGG. Das gilt nur für die erste Instanz. Geht der Streit weiter, gelten andere Regeln.
Für dich als Arbeitgeber heißt das: Selbst wenn du in der ersten Instanz recht bekommst, bleibst du auf deinen Anwaltskosten sitzen. Genau diese Kosten übernimmt ein Arbeitsrechtsschutz je nach Tarif. Deshalb lohnt sich der Baustein gerade für Betriebe mit Mitarbeitern, auch wenn du dir im Streit sicher bist.
Beispiel: Ein Gerüstbaubetrieb mit sieben Leuten. Ein ausgeschiedener Monteur klagt vor dem Arbeitsgericht auf Bezahlung von 120 Überstunden. Der Inhaber hält die Forderung für überzogen und braucht einen Anwalt. Selbst wenn er in der ersten Instanz gewinnt, zahlt er diesen Anwalt nach § 12a ArbGG selbst. Hat er einen Firmenrechtsschutz mit Arbeitsrecht für Arbeitgeber, meldet er den Fall und holt sich die Kostenzusage. Dann übernimmt der Versicherer je nach Tarif die Kosten. Hat er den Vertrag erst abgeschlossen, als der Streit um die Stunden schon lief, oder ist die Wartezeit noch nicht vorbei, hilft ihm der Vertrag für diesen Fall meist nicht.
Und wenn es nur um eine Abmahnung geht?
Eine Abmahnung ist für sich meist noch kein Fall für den Rechtsschutz. Die Beratung, bevor du abmahnst, ist in vielen Tarifen nicht versichert. Der Schutz setzt in der Regel erst ein, wenn aus der Sache ein Rechtsstreit wird, zum Beispiel weil der Mitarbeiter gegen die Abmahnung vorgeht. Manche Tarife enthalten eine Erstberatung, viele nicht. Das steht in den Bedingungen.
Auch hier gilt: Wie eine Abmahnung aussehen muss, klärst du mit einem Anwalt, nicht mit einem Muster aus dem Netz. Lass dich vorher beraten.
Ab wann bin ich geschützt?
Zwei Punkte entscheiden, ob dein Fall überhaupt versichert ist. Erstens die Wartezeit: Je nach Tarif zahlt der Arbeitsrechtsschutz erst für Fälle, die nach einer bestimmten Zeit ab Vertragsbeginn eintreten. Zweitens die Vorvertraglichkeit: Was vor Vertragsbeginn schon schiefgelaufen ist, ist in der Regel nicht versichert. Wer den Vertrag erst abschließt, wenn die Klage schon im Briefkasten liegt, ist für genau diesen Streit meist nicht geschützt.
Mehr dazu, wann eine Wartezeit gilt und wann nicht, steht unter Gibt es Rechtsschutz ohne Wartezeit für Betriebe?.
Worauf du achten solltest
- Prüf, ob dein Firmenrechtsschutz Arbeitsrecht für dich als Arbeitgeber enthält. Steht das nicht im Versicherungsschein oder in den Bedingungen, gehe nicht davon aus.
- Schließ den Schutz ab, bevor es knirscht. Wartezeit und Vorvertraglichkeit gelten je nach Tarif.
- Lass dich vor Kündigung oder Abmahnung von einem Anwalt beraten. Ob diese Beratung versichert ist, hängt vom Tarif ab.
- Kommt eine Klage, melde den Fall sofort und hol dir die Kostenzusage, bevor du den Anwalt beauftragst.
- Denk an § 12a ArbGG: In der ersten Instanz trägt jede Seite ihren Anwalt selbst, auch wer gewinnt.
- Hebe Arbeitsverträge, Stundenzettel und Schriftverkehr geordnet auf. Das hilft deinem Anwalt.
Häufige Fragen
Zahlt der Rechtsschutz, wenn ein Mitarbeiter Kündigungsschutzklage erhebt?
Wenn dein Firmenrechtsschutz den Baustein Arbeitsrecht für dich als Arbeitgeber enthält, die Wartezeit vorbei ist und der Streit nicht schon vor Vertragsbeginn angefangen hat, übernimmt er meist deinen Anwalt und die Gerichtskosten. Was genau versichert ist, steht im Versicherungsschein und in den Bedingungen.
Ist eine Abmahnung schon ein Fall für den Rechtsschutz?
Meist nicht. Die Beratung, bevor du abmahnst, ist in vielen Tarifen nicht versichert. Erst wenn daraus ein Rechtsstreit wird, etwa weil der Mitarbeiter gegen die Abmahnung vorgeht, kann der Schutz je nach Tarif greifen.
Gilt eine Wartezeit für Arbeitsrecht?
Je nach Tarif ja. Dazu kommt die Vorvertraglichkeit: Was vor Vertragsbeginn schon schiefgelaufen ist, ist in der Regel nicht versichert. Einen Vertrag erst abzuschließen, wenn die Klage schon da ist, hilft für diesen Streit meist nicht.
Muss ich meinen Anwalt selbst zahlen, wenn ich vor dem Arbeitsgericht gewinne?
In der ersten Instanz ja. Nach § 12a ArbGG bekommt auch die Seite, die gewinnt, ihre Anwaltskosten in der ersten Instanz nicht vom Gegner erstattet. Hast du Arbeitsrechtsschutz, trägt diese Kosten je nach Tarif die Versicherung.
Passt dein Rechtsschutz zu deinem Betrieb?
Ob Arbeitsrecht bei dir drin ist, sieht man nicht auf den ersten Blick. Im Versicherungs-Aufmaß schaue ich mir deinen ganzen Betrieb an, nicht nur einen Vertrag. Mehr zum Schutz bei Streit findest du auf der Seite Firmenrechtsschutz.