Ratgeber · SHK und Betriebshaftpflicht

Leitungswasserschaden nach Installation: wer haftet?

Von Davis Kilian · veröffentlicht am · geprüft am · Lesezeit 7 Min

Davis Kilian

Geschrieben von Davis Kilian, Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK)

Du hast ein Bad saniert, die Abnahme ist durch, die Rechnung bezahlt. Ein paar Wochen später meldet sich die Hausverwaltung: In der Wohnung darunter ist ein feuchter Fleck an der Decke. Jetzt stellen sich zwei Fragen. Ist es deine Verbindung? Und wenn ja: Wer zahlt was?

Das ist eine allgemeine Übersicht, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall hilft ein Anwalt.

Wer zahlt zuerst, wenn beim Kunden Wasser läuft?

Meist der Eigentümer über seine Gebäudeversicherung. Leitungswasser ist in vielen Wohngebäudeversicherungen ein fester Baustein. Der Eigentümer meldet den Schaden dort, sein Versicherer lässt trocknen und sanieren und zahlt nach seinen Bedingungen. Für den Eigentümer ist das der schnelle Weg, weil er nicht erst klären muss, wer schuld ist.

Für dich ist die Sache damit nicht erledigt. Hat der Eigentümer gegen dich einen Anspruch auf Schadenersatz, geht dieser Anspruch auf seinen Versicherer über, soweit der den Schaden bezahlt hat (§ 86 Abs. 1 VVG). Der Gebäudeversicherer nimmt dann bei dir Regress. Das kommt oft erst Monate später als Brief.

Ist die Wohnung darunter vermietet, zahlt für Möbel und Sachen des Mieters meist dessen Hausratversicherung. Auch die kann sich das Geld nach § 86 VVG bei dir zurückholen, wenn du haftest. Manche Eigentümer oder Mieter gehen auch gleich direkt auf dich zu. Am Kern ändert das nichts: Entscheidend ist, ob du für den Schaden haftest.

Wann springt meine Betriebshaftpflicht ein?

Deine Betriebshaftpflicht stellt dich von Ansprüchen Dritter frei und wehrt unbegründete Ansprüche ab (§ 100 VVG). Das gilt auch für den Regress des Gebäudeversicherers. Hast du einen Fehler gemacht und ist daraus der Wasserschaden entstanden, zahlt sie meist die Folgeschäden: Leckortung, Trocknung, Estrich, Decke und Tapete in der Wohnung darunter.

Ist unklar, ob deine Arbeit die Ursache war, prüft dein Versicherer das und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Die Kosten der Abwehr trägt er, soweit sie den Umständen nach geboten sind (§ 101 Abs. 1 VVG).

Je nach Tarif gibt es Grenzen. Schäden, die langsam über Wochen entstehen, sind nicht in jedem Vertrag gleich geregelt. Was du in einem SHK-Vertrag dazu prüfen solltest, steht auf der Seite Versicherung für SHK-Betriebe. Wie die Betriebshaftpflicht fürs Handwerk grundsätzlich aufgebaut ist, liest du dort.

Melde den Fall deinem Versicherer, sobald du davon erfährst, auch wenn du nicht glaubst, dass du schuld bist. Das Gesetz gibt dir dafür eine Woche (§ 104 Abs. 1 VVG). Läuft dein Vertrag über meine Agentur, kannst du den Schaden auch mir melden. Bei anderen Verträgen meldest du direkt dem Versicherer.

Wer zahlt die undichte Verbindung selbst?

In der Regel du. Ist dein Werk mangelhaft, kann der Kunde Nacherfüllung verlangen (§ 634 Nr. 1 BGB). Die Kosten dafür, also Arbeit, Material und Wege, trägst du (§ 635 Abs. 2 BGB). Das ist dein Risiko als Unternehmer. Die Betriebshaftpflicht zahlt meist nicht dafür, dass du deine eigene Arbeit in Ordnung bringst.

Schwierig wird es an der Grenze. Um an den Anschluss zu kommen, muss oft die Vorwand, ein Stück Fliesenspiegel oder der Estrich wieder auf. Ob das Öffnen und Schließen zur Nachbesserung zählt oder zum versicherten Folgeschaden, regeln die Tarife unterschiedlich. An dieser Stelle lohnt ein Blick in die Bedingungen. Ich prüfe das gern für deinen Vertrag.

Beispiel: Ein Heizungsbauer tauscht in einer Dachgeschosswohnung drei Heizkörper. Eine Verschraubung ist nicht fest genug, Heizungswasser sickert in den Estrich. Die Abnahme läuft ohne Beanstandung. Drei Wochen später fällt der Druck in der Heizung ab, und in der Wohnung darunter zeigt sich ein Wasserrand an der Decke. Der Leckorter findet die Ursache an der Verschraubung eines der neuen Heizkörper.

Die Eigentümerin meldet den Schaden ihrer Gebäudeversicherung. Die zahlt Leckortung, Estrichtrocknung und die neue Decke unten. Danach schreibt der Gebäudeversicherer den Heizungsbauer an und fordert das Geld zurück. Der Heizungsbauer gibt den Brief an seine Betriebshaftpflicht weiter. Die prüft seine Haftung und übernimmt je nach Tarif den Folgeschaden. Die Verschraubung neu abdichten und die Anlage wieder befüllen bleibt in diesem Fall bei ihm. Seine Fotos von der Montage helfen, den Umfang zu klären: welche Schäden aus seiner Verschraubung kamen und welche schon vorher da waren.

Was ändert sich nach der Abnahme?

Deine Haftung endet nicht mit der Abnahme. Mit ihr beginnt die Verjährung deiner Mängelhaftung (§ 640 BGB, § 634a Abs. 2 BGB). Je nach Art der Arbeit sind es zwei Jahre oder, bei einem Bauwerk, fünf Jahre (§ 634a Abs. 1 BGB). Hast du einen Mangel arglistig verschwiegen, gilt die regelmäßige Verjährungsfrist, bei einem Bauwerk aber nicht kürzer als fünf Jahre (§ 634a Abs. 3 BGB). Welche Frist für deine Arbeit gilt, hängt vom Einzelfall ab.

Für dich heißt das: Ein Wasserschaden kann lange nach der Montage auftauchen. Welche Versicherung dann zuständig ist, regeln die Bedingungen deines Vertrags. Was passiert, wenn du in der Zwischenzeit den Betrieb aufgibst oder den Versicherer wechselst, steht im Artikel zur Nachhaftung.

Brauche ich einen eigenen Gutachter?

Meist nicht sofort. Bei größeren Leitungswasserschäden schickt der Gebäudeversicherer oft einen Gutachter oder Regulierer. Der arbeitet für den Gebäudeversicherer, nicht für dich. Seine Feststellungen zur Ursache tauchen später im Regress wieder auf.

Sei beim Termin dabei, wenn du kannst, und bitte um das Ergebnis. Gib es an deine Betriebshaftpflicht weiter. Die entscheidet, ob sie einen eigenen Sachverständigen beauftragt. Beauftrage keinen Gutachter auf eigene Faust, ohne das vorher mit deinem Versicherer abzusprechen. Sonst bleiben die Kosten unter Umständen bei dir.

Was du direkt vor Ort tust, vom Absperren bis zum Aufheben der ausgebauten Teile, steht in den ersten 6 Schritten beim Wasserschaden auf der Seite Versicherung für SHK-Betriebe.

Worauf du achten solltest

  • Schaden sofort deinem Versicherer melden, auch wenn die Ursache noch offen ist.
  • Keine Haftung anerkennen und keine Zahlung zusagen, bevor deine Betriebshaftpflicht den Fall geprüft hat.
  • Regressbriefe vom Gebäudeversicherer nicht selbst beantworten, sondern an deinen Versicherer weitergeben.
  • Nachbesserung und Folgeschaden getrennt aufschreiben und belegen.
  • Montage dokumentieren: Fotos vor dem Schließen der Wand, Druckprüfprotokoll, Materialliste.
  • Im Vertrag prüfen: schleichende Schäden, Kosten fürs Öffnen und Schließen, Deckungssumme für Schäden über mehrere Wohnungen.

Häufige Fragen

Zahlt meine Haftpflicht oder die Gebäudeversicherung des Kunden?

Meist zahlt zuerst die Gebäudeversicherung des Eigentümers den Leitungswasserschaden. Haftest du für den Schaden, geht der Anspruch des Eigentümers nach § 86 VVG auf seinen Versicherer über, und der holt sich das Geld bei dir zurück. Diesen Regress übernimmt je nach Tarif deine Betriebshaftpflicht. Unberechtigte Forderungen wehrt sie ab.

Was gilt, wenn der Schaden erst nach der Abnahme auffällt?

Deine Mängelhaftung endet nicht mit der Abnahme, sie beginnt dort erst zu verjähren (§ 634a Abs. 2 BGB). Je nach Arbeit sind es zwei Jahre oder, bei einem Bauwerk, fünf Jahre. Welche Versicherung dann zuständig ist, regeln die Bedingungen. Was bei Betriebsaufgabe oder Versichererwechsel gilt, steht im Artikel zur Nachhaftung.

Brauche ich einen eigenen Gutachter?

Meist nicht sofort. Bei größeren Schäden schickt oft der Gebäudeversicherer einen Gutachter, der für ihn arbeitet. Gib dessen Ergebnis an deine Betriebshaftpflicht weiter. Ob ein eigener Sachverständiger nötig ist, sprichst du vorher mit deinem Versicherer ab.

Zahlt die Versicherung die Reparatur meiner undichten Verbindung?

In der Regel nicht. Die eigene Arbeit nachzubessern ist Mängelhaftung, die Kosten trägst du nach § 635 Abs. 2 BGB selbst. Die Betriebshaftpflicht zahlt meist nur die Folgeschäden. Ob die Kosten fürs Öffnen und Schließen von Wand oder Boden dazugehören, regeln die Tarife unterschiedlich.

Passt dein Vertrag zu deinen Arbeiten?

Beim Versicherungs-Aufmaß schaue ich mir alle Verträge deines Betriebs an und sage dir, wo es bei Wasserschäden eng wird. Sprich mit deinem Versicherer. Läuft dein Vertrag über meine Agentur, gern auch mit mir.

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